384/A(E)-BR/2023
Eingebracht am 29.06.2023
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Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Korinna Schumann, Mag.a Daniela Gruber-Pruner, Doris Hahn, MEd MA
Genossinnen und Genossen
betreffend höhere Mittel für Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich, um den Rechtsanspruch auf Kinderbildung ab dem 1. Lebensjahr umsetzen zu können
Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen geht in Österreich nur schleppend voran. Dabei setzt die aktuelle Bundesregierung die Ziele unambitioniert an. Laut dem Budgetvoranschlag für das Jahr 2023 sollen der prozentuelle Anteil der unter 3-Jährigen und der 3-6 Jährigen, die eine Kinderbildungseinrichtung besuchen, lediglich um 1 Prozent steigen. Für den Ausbau dieser Einrichtungen sollen Länder und Gemeinden sorgen. Bei der Erstellung des Budgetvorschlages war die aktuelle Höhe der Inflationsrate noch nicht absehbar. Dennoch bedeutet das für die Länder und Gemeinden, dass sie de facto mit den zugeteilten Budgetmitteln weniger Kinderbetreuungsplätze als geplant schaffen können. Hinzu kommt, dass die Länder und Gemeinden mit der hohen Inflationsrate zu kämpfen haben. Die gestiegenen Energiekosten reißen ein großes Loch in die Gemeindekassen. Zusätzlich belasten die gestiegenen Lohnkosten die Budgets. Für viele Gemeinden ist es daher nicht möglich, in große Projekte zu investieren. Gemeinden müssen diese vorfinanzieren und erhalten erst nach Abschluss der Projekte finanzielle Mittel von den Ländern. Für die Finanzierung müssen die Gemeinden Kredite aufnehmen. Die steigenden Zinsen machen viele Bauprojekte daher unmöglich. Dabei würden Länder und Gemeinden gerne in den Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen investieren. Einerseits um die Abwanderung von Bürger:innen zu stoppen (dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, da dort VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze rar gesät sind), anderseits um die lokale Wirtschaft anzukurbeln und so auch höhere Einnahmen durch die Kommunalsteuer zu generieren.
Aktuell herrscht in vielen Bereichen Arbeitskräftemangel. Im Gegenzug würden viele Frauen gerne arbeiten gehen, können das aber aufgrund von fehlenden Kinderbildungseinrichtungen nicht. Dabei drängen gerade sie unter anderem aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten auf den Arbeitsmarkt. Für viele Familien ist es schwierig, die gestiegenen Kosten zu decken. Insbesondere, da aufgrund der Covid19-Pandemie und der damit einhergehenden Umschichtung von Arbeitsplätzen bei vielen die finanziellen Reserven aufgebraucht sind.
Der Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen ist somit für die Familien, die Wirtschaft, die Länder und Gemeinden von essentieller Bedeutung. Dementsprechend ist es dringend notwendig, die Mittel für die Länder und Gemeinden für den Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen zu erhöhen.
Bildung ist der Schlüssel für eine gute Zukunft unserer Kinder. Der Grundstein für Bildung wird schon im Kindergarten gelegt. Alle Kinder müssen zu Beginn ihrer Bildungslaufbahn die gleichen Chancen haben. Auch aus dieser Perspektive braucht es dringend den Ausbau der elementarpädagogischen Einrichtungen in ganz Österreich, ganztägig, kostenlos und qualitätsvoll, denn nur so ist eine umfassende Bildung, Begleitung und Förderung umsetzbar und kann Chancengerechtigkeit für alle Kinder bestmöglich gesichert werden.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen dafür zu sorgen, dass genügend Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden, damit Länder und Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Lebensjahr umzusetzen.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss