403/A(E)-BR/2023
Eingebracht am 08.11.2023
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
betreffend Pflege und Betreuung ist Schwerarbeit
Menschen in Pflege- und Betreuungsberufen versorgen und kümmern sich um
unsere kranken, alten oder behinderten Angehörigen. Sie erbringen in Spitälern, Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und in der mobilen Pflege und Betreuung physisch und psychisch herausfordernde Tätigkeiten.
Nicht nur während der Pandemie haben sie die Intensivstationen und Spitäler am Laufen gehalten. Sie sorgen täglich dafür, dass die Gesundheitsversorgung auch unter großem Druck weiter funktioniert. Personalknappheit und schwierige Arbeits-, Aus- und Weiterbildungsbedingungen fordern aber ihren Tribut: Mitarbeiter*innen in Pflege- und Betreuungsberufen sind schon seit Jahren massiv überlastet.
· Die ständige direkte Arbeit mit kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen bzw. Menschen mit Behinderung.
· Unregelmäßige Dienste, Stress, Nachtdienste, Leistungsdruck, fehlende Pausen und ungewohnt hohes Arbeitsaufkommen in Krisensituationen. Die
Mitarbeiter*innen arbeiten am Wochenende und an Feiertagen - 24h pro Tag
und 7 Tage die Woche sorgen sie für unsere Gesundheit. Das alles schafft auch eine hohe familiäre Belastung aufgrund fehlender Planungsmöglichkeiten von Zeit mit der Familie bzw. von Freizeit.
· Körperliche Belastungen, wie Heben und Tragen schwerer Personen und Gegenstände, laufender Umgang mit Desinfektions-/Reinigungsmitteln, die
Verwendung von Schutzausrüstung, Strahlenbelastung in entsprechenden
Stationen.
· Und nicht zuletzt psychische Belastungen, insbesondere der Umgang mit schwer kranken Menschen und in schwierigen zwischenmenschlichen Situationen, wie beispielsweise Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen mit Demenz, Menschen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, schwer erkrankten und sterbenden Menschen, Menschen mit kommunikativen Einschränkungen, Menschen mit aggressiven Verhaltensweisen und auch bei herausfordernden Angehörigengesprächen.
Diese Berufe müssen daher einen verbesserten Zugang zur Schwerarbeitspension erhalten.
Aus diesem Grund werden der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesregierung aufgefordert die Schwerarbeitsverordnung zu ändern.
Zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Schwerarbeitspension ist das Vorliegen von 540 Versicherungsmonaten nachzuweisen. Die Ausbildungen für Pflege- und Betreuungsberufe enthalten viele Praxiszeiten, weshalb diese auf die 540 Monate angerechnet werden sollen.
Zusätzlich sind viele in der Pflege und Betreuung Beschäftigte aufgrund der genannten Mehrfachbelastungen gar nicht imstande ihren Beruf bis zur Altersgrenze für die Schwerarbeitspension auszuüben, sondern sind aus physischen oder psychischen Gründen gezwungen in Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension zu gehen, wo sie bis zu 13,8% Abschlag in Kauf nehmen müssen.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Schwerarbeitsverordnung so zu ändern, dass § 1 Abs. 3 Schwerarbeitsverordnung zu lauten hat: „Als besonders belastende Berufstätigkeiten gelten jedenfalls Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von kranken, pflege- und betreuungsbedürftigen sowie behinderten Menschen, die nicht überwiegend in einer Leitungs- oder Aufsichtsfunktion bestehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dieser Verordnung gem. § 607 Abs. 14 ASVG bzw. § 4 Abs. 4 APG zuzustimmen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz