406/A(E)-BR/2023

Eingebracht am 20.12.2023
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesrät*innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

betreffend Personalaufstockung beim Arbeitsmarktservice und der Arbeitsinspektion

Durch die vorliegende Gesetzesnovelle zum ALVG (2307 d.B.) dürfen Menschen im Alter unter 25 Jahren nicht mehr als arbeitsunfähig klassifiziert werden. Diese Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf fallen zukünftig auch in die Zuständigkeit des AMS. Für diese Personen ist jedoch mit einem weit höheren Betreuungsbedarf zu rechnen. Trotzdem ist für das Jahr 2024 wieder der Abbau von Personal beim AMS vorgesehen, obwohl die Personalressourcen bisher schon nicht gereicht hatten und obwohl der Anteil an Arbeitssuchenden, die besonders intensive Betreuung benötigen steigt.

Weitere neue Aufgaben des AMS umfassen etwa die Integration von zugewanderten Menschen in den Arbeitsmarkt und die verstärkte überregionale Vermittlung von Arbeitssuchenden, die der Arbeitsminister dem AMS in seinen arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben aufgetragen hat. Zudem stellen die Beratung und Integration von Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslosen eine immer größer werdende Herausforderung dar.

Um all diese Aufgaben gut bewältigen zu können, ist eine Abkehr von den beabsichtigten Personalkürzungen und eine bessere personelle Ausstattung des AMS unbedingt erforderlich.

Auch in der Arbeitsinspektion wächst die Personallücke weiter. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine Aufsichtsbeamtin pro 10.000 Beschäftigte fest. Dieser ILO-Richtwert wurde bundesweit gesehen durch die Untätigkeit der Bundesregierung nicht erreicht!

Alleine um das Mindestmaß wieder zu erreichen, benötigen wir dringend 35 Arbeitsinspektorinnen zusätzlich. Wegen der stetig steigenden Zahl der Arbeitnehmerinnen sollte jedoch vorausschauend die Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 Arbeitsinspektorinnen und die uneingeschränkte Nachbesetzung für ausscheidende Arbeitsinspektorinnen erfolgen.

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wird aufgefordert, den Personalabbau im AMS sofort zu stoppen und statt dessen, eine Personaloffensive für mehr qualifiziertes Beratungs- und Betreuungspersonal im AMS zu starten und auch das Personal in den Arbeitsinspektionen um zumindest 50 zusätzliche Mitarbeiterinnen aufzustocken."

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales