415/A(E)-BR/2024

Eingebracht am 24.04.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

die Bundesrätin Marlies Doppler

und weitere Bundesräte

betreffend keine Aufweichung der Drogenpolitik in Österreich und der EU

 

Derzeit stuft die Europäische Union Cannabis als illegale Substanz ein, eine Einstufung, die auch Österreich teilt. Den Mitgliedstaaten ist es jedoch erlaubt, den Konsum und Besitz von Cannabis unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Diese Rechtslage wird in der Bundesrepublik Deutschland als nicht ausreichend flexibel angesehen, weshalb Pläne bestehen, sich auf EU-Ebene für Lockerungen einzusetzen.

Das Gesundheitsrisiko, das Cannabis außerhalb medizinischer Verwendung im privaten Gebrauch mit sich bringt, ist durch eine Vielzahl von Studien belegt. Zu den wesentlichen bestätigten gesundheitlichen Bedenken gehören Konzentrationsstörungen und eine erhöhte Risikobereitschaft, die mit regelmäßigem Konsum von Cannabis einhergehen können. Diese Bedenken wurden auch vom Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) der UNO geäußert.

Es ist zudem besorgniserregend, dass in allen Ländern, in denen Cannabis legalisiert wurde, cannabisbedingte Gesundheitsprobleme zugenommen haben. Insbesondere steigen die Einweisungen aufgrund von cannabisbedingten psychischen Störungen in solchen Ländern stark an. Auch die Anzahl der Verkehrsunfälle in Ländern mit einer Legalisierung von Drogen zeigt eine steigende Tendenz. Besonders problematisch ist die Situation bei jungen Menschen, deren Gehirn sich noch in voller Entwicklung befindet. Sie sind von den negativen gesundheitlichen Auswirkungen des regelmäßigen Cannabis-Konsums besonders betroffen, was sich unter anderem auf schulische Leistungen und das Sozialverhalten auswirkt.

Das Ziel sollte eine verantwortungsbewusste Drogenpolitik sein, die unsere Bürger und insbesondere junge Menschen über die Gefahren von Drogen aufklärt und sie vor gesundheitsschädigenden Suchtmitteln schützt. Gerade unter dem Aspekt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit 1. April 2024 den Besitz, den Handel sowie den Konsum von Cannabis weitestgehend legalisiert, muss auch Salzburg mit einem verstärkten Drogentourismus rechnen.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

 


 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Inneres, werden aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass es zu keinen Lockerungen der Drogenpolitik kommt und dass die Sicherheitsbehörden bei der Kontrolle von Fahrzeugen und Personen, welche aus Deutschland kommen, verstärkt auf die Einfuhr von Drogen kontrolliert werden.“

 

 

 

Es wird darum ersucht diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates
zuzuweisen