416/A(E)-BR/2024
Eingebracht am 29.05.2024
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Entschließungsantrag
der Bundesrät:innen Mag.a Bettina Lancaster, Dominik Reisinger,
Genossinnen und Genossen
betreffend Änderung der Förderrichtlinien für den Breitbandausbau
Derzeit liegt Österreich nach einer Studie des Beratungsunternehmens Ookla zur Mediengeschwindigkeit des Internets von 181 überprüften Ländern auf Platz 59. Vor allem die ländlichen Regionen kämpfen vielerorts mit langsamen Verbindungen. Derzeit fehlt beispielsweise 170.000 Haushalten in Oberösterreich ein Glasfaseranschluss.
Um Oberösterreichs Wirtschaftsstandort langfristig abzusichern und konkurrenzfähig zu gestalten, ist der flächendeckende Ausbau von Breitband-Internet unumgänglich. In Oberösterreich wurde deshalb die „BBOÖ Breitband Oberösterreich GmbH“ gegründet, an der je zur Hälfte das Land OÖ und die Energie AG beteiligt sind.
Von den zwei Milliarden Fördergeld des Bundes für den Breitbandausbau wurde bisher rund ein Viertel, 474 Millionen Euro, an Oberösterreich ausbezahlt. Nun hat allerdings ein britischer Anbieter, „SpeedConnect“, ganz Oberösterreich zur Versorgung eingemeldet, ohne Förderungen in Anspruch nehmen zu wollen. Das hat der Bund auch anerkannt.
Ein weiterer Nachteil ist die fehlende Verbindlichkeit der Einmeldung durch „Speed Connect“. Das Unternehmen hat jetzt fünf Jahre Zeit, die Ausbaupläne umzusetzen - eine exekutierbare Verpflichtung zum Ausbau gibt es diesbezüglich allerdings nicht. Vielmehr besteht die Befürchtung, das Unternehmen kümmere sich nur um die lukrativsten Standorte. Mittlerweile hat die Fa. „SpeedConnect“ von sich aus wieder Gemeinden zurückgelegt, was aber noch nicht zu einer gänzlichen Beseitigung des Problems führt.
Diese Problematik führt dazu, dass Oberösterreich nun für fünf Jahre aus den Bundesförderungen ausgeschlossen wäre. Dieses Fördergeld ist allerdings dringend notwendig, um einen Ausbau in Oberösterreich flächendeckend sicherzustellen. Zudem ist es notwendig, die Bundesförderungen durch eine dritte Breitband-Milliarde aufzustocken und sicherzustellen, dass die Mittelrückflüsse aus dem Programm Breitband Austria 2020 (BBA2020) auch wieder an die Länder verteilt werden.
Um ähnliche Problemstellungen künftig zu vermeiden, ist die Bundesregierung aufgefordert, im Zuge der Konsultation für einen neuen Fördercall darauf zu achten, eine Umsetzungsverpflichtung für eingemeldete Plandaten in einem fortlaufenden Kontrollprozess sicherzustellen und gegebenenfalls auch Sanktionen bei Nichterfüllung festzulegen. Aus diesem Grund beschloss der Landtag von Oberösterreich auf Antrag von ÖVP und FPÖ einstimmig einen gleichlautenden Initiativantrag, der sinnvollerweise auch im Bundesrat angenommen wird.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich dem Nationalrat und dem Bundesrat Vorlagen zuzuleiten, mit denen folgende Punkte in Umsetzung gebacht werden:
· Eine 3. Breitband-Milliarde und deren Sicherstellung
· Die Verteilung der Mittelrückflüsse aus dem Programm Breitband Austria 2020 (BBA2020) an die Länder
· Eine Umsetzungsverpflichtung der eingemeldeten Plandaten und einen laufenden Kontrollprozess sowie Sanktionen bei Nichterfüllung“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Innovation, Technologie und Zukunft