418/A(E)-BR/2024

Eingebracht am 29.05.2024
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Bundesrät:innen Korinna Schumann,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Karfreitag als Feiertag für alle Arbeitnehmer:innen

 

In der jüngeren Vergangenheit wurden, insbesondere durch die ÖVP, zahlreiche Vorschläge zum Thema Arbeit und Arbeitszeit präsentiert – die 41-Stunden-Woche, höhere Sozialbeiträge für Menschen in Teilzeit, oder aber auch die Anhebung des Pensionsantrittsalters auf 67 Jahre. Drei Vorschläge die zeigen, wie die Volkspartei sich die Zukunft des Arbeitslebens vorstellt. Allen gemein ist: diese Vorschläge bedeuten massive Verschlechterungen auf dem Rücken der Arbeitnehmer:innen in Österreich. Diesen ist daher entschieden entgegenzutreten.

 

Es reicht aber nicht, nur Angriffe auf die Arbeitnehmer:innen durch die ÖVP abzuwehren, sondern auch darum, bereits getätigte Verschlechterungen zu reparieren. Das ist der Anspruch der SPÖ. Seit Jahren treten wir dafür ein, dass der Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag wird, nachdem dieser von ÖVP und FPÖ als Feiertag abgeschafft wurde.

 

Was war geschehen?

 

Ein nicht-evangelischer Arbeitnehmer fühlte sich diskriminiert: Er klagte für seine Arbeit am Karfreitag zusätzlich zum Gehalt das Feiertagsarbeitsentgelt ein, wie es nach dem Arbeitsruhegesetz vor allem evangelischen Arbeitnehmer:innen gebühren würde.

 

Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Causa entschieden, dass die österreichische Gesetzeslage diskriminierend ist und der Karfreitag für alle Arbeitnehmer:innen, unabhängig von der Religion, ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung trifft. Der Gesetzgeber war also gefordert klarzustellen, dass der nichtdiskriminierende Zugang zum arbeitsfreien Karfreitag, so wie alle arbeitsrechtlichen Ansprüche in Österreich allen Arbeitnehmer:innen zugutekommen.

 

Die ÖVP-FPÖ-Regierung, die ursprünglich versprach, dass bei einer Neuregelung niemandem etwas weggenommen werden sollte, schaffte den Karfreitag als Feiertag kurzerhand ab und erhöhte damit durch die Hintertüre auch die Arbeitszeit.

 

Um dem noch etwas draufzusetzen, präsentierte Schwarz-Blau den zynischen Vorschlag des „persönlichen Feiertags“: Arbeitnehmer:innen können einmal pro Arbeitsjahr einen ihrer bisher zustehenden Urlaubstage als „persönlichen Feiertag“ wählen und müssen diesen Tag schriftlich mindestens 3 Monate vor dem Antritt bekannt geben, egal welcher Tag das ist. Wenn Arbeitnehmer dann trotzdem „freiwillig“ arbeiten, weil der Arbeitgeber das verlangt, bekommt er zusätzlich zum normalen Gehalt, das Urlaubsentgelt und es wird kein Urlaubstag verbraucht.

 

Darüber hinaus wurden alle Kollektivvertragsbestimmungen außer Kraft gesetzt, die einzelne religiöse Gruppen (Evangelisch und Altkatholiken) einen Feiertag gewähren, ein Schlag ins Gesicht der Sozialpartnerschaft.

 

Es wurde also kein zusätzlicher Feiertag geschaffen, sondern – insbesondere Menschen evangelischer Konfession– einer weggenommen. Bei gleichzeitiger Anhebung der Arbeitszeit. Das ist – neben 60 Stunden-Woche und 12 Stunden-Tag – die Bilanz von ÖVP und FPÖ im Bereich der Arbeitsmarktpolitik. Und auch in der ÖVP waren damit nicht alle zufrieden und forderten die Wiedereinführung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag, wie Alt-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer aus der Steiermark betonte.[1]

 

Es geht bei dieser Frage um nicht mehr und nicht weniger als Gerechtigkeit für die Arbeitnehmer:innen und insbesondere für evangelisch-gläubige Menschen, denen ein Feiertag genommen wurde.

 

Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Karfreitag für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu einem gesetzlichen Feiertag wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210607_OTS0018/schuetzenhoefer-karfreitag-muss-wieder-auf-tagesordnung-kommen