420/A(E)-BR/2024
Eingebracht am 29.05.2024
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möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrät*innen Korinna Schumann,
Genossinnen und Genossen
betreffend Kostenloses Klimaticket für alle bis 25!
Schüler*innen und Lehrlinge bzw. deren Familien haben bis zum 24. Lebensjahr bei gleichzeitigem Anspruch auf die Familienbeihilfe Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe und Schülerfreifahrt, um finanzielle Belastungen durch Fahrtkosten abzufedern, wenn die Bildungs- bzw. Ausbildungsstätte in einer gewissen Entfernung zum Wohnort liegt. Dieser Lastenausgleich wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) beglichen. Die durch die Förderung zugänglichen öffentlichen Verkehrsmittel bedingen die Mobilität der Jugendlichen und ermöglichen eine selbstbestimmte und örtlich flexible Auswahl des persönlichen Bildungswegs.
Neben Schüler*innen und Lehrlingen haben auch Jugendliche, die ein Freiwilliges Sozialjahr oder ein Umweltjahr leisten, sowie Polizeischüler*innen, Anspruch auf das Jugendticket. Nicht verfügbar ist das Jugendticket für Jugendliche, die weder zur Schule gehen noch in einem Lehrverhältnis stehen, wie Jugendliche, die beispielsweise an AMS-Maßnahmen oder an vom Sozialministerium finanzierten Maßnahmen des Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) wie an „AusbildungsFit“ oder Jugend-Coaching[1] teilnehmen. Diese Jugendlichen sollen an den 1. Arbeitsmarkt herangeführt werden und stammen häufig aus bildungsfernen, finanziell schlechter gestellten oder anders benachteiligten Familien.
Teil dieser Maßnahmen sind oftmals Realbegegnungen und Praktika, die nicht am Wohnort stattfinden, weshalb die Jugendlichen auf (öffentliche) Transportmittel angewiesen sind. Der Kauf der Tickets für öffentliche Verkehrsmittel stellt eine finanzielle Belastung dar, denn die Jugendlichen verfügen über kein eigenes Einkommen und ihre Familien sind häufig finanziell schlechter gestellt. Derzeit haben Teilnehmer*innen an Qualifizierungsprojekten des Sozialministeriumsservice weder Anspruch auf das Jugendticket noch auf Freifahrten oder Fahrtenbeihilfe im Rahmen des FLAG, selbst dann nicht, wenn sie noch in der Ausbildungspflicht nach § 4 APflG sind. Gleiches gilt für Jugendliche mit Behinderung, die an Qualifizierungsprojekten teilnehmen oder in Förderwerkstätten arbeiten. Der erfolgreiche Abschluss einer Aus- und Weiterbildung wird diesen jungen Menschen durch das Fehlen eines günstigen Jugendtickets massiv erschwert und es droht Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit.
Insbesondere ist unverständlich, warum Jugendliche unter 18 Jahren, die nach dem Ende der Pflichtschulzeit an Bildungsmaßnahmen außerhalb von Schule und Lehre teilnehmen und somit trotzdem die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr nach § 4 APflG erfüllen, keinen Zugang zum Jugendticket erhalten.
Die Zahl der Jugendlichen, die an NEBA-Angeboten teilnehmen, lag 2023 bei 97.230. Im Jahr 2017 lag die Zahl bei 68.284 – ein Anstieg von knapp 30 % in nur 6 Jahren![2] Bei so einer hohen Zahl und in Anbetracht der Tatsache, dass gerade Jugendliche, die ohnehin in einer besonderen Lebenssituation sind, durch das Raster der Voraussetzung fallen, stellt sich die Frage, warum nicht allen jungen Menschen bis 24 Jahren automatisch ein Jugendticket zur Verfügung gestellt werden sollte, unabhängig davon, in welcher Art der Ausbildung sie sich befinden.
Letztlich geht es auch darum, junge Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre Mobilitätsbedürfnisse öffentlich bestreiten zu können, was zumindest teilweise auch die Problematik von hohen Kosten für individuellen, motorisierten Personenverkehr – also den PKW oder das Moped bzw. Motorrad – ersetzt und damit unmittelbar eine Entlastung junger Menschen in der Teuerungskrise bringt.
Die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat Vorlagen zuzuleiten, mit denen die notwendigen rechtlichen und finanziellen Maßnahmen gesetzt werden, um ein kostenloses Klimaticket für alle jungen Menschen bis 25 Jahre anzubieten."
Zuweisungsvorschlag: Verkehrsausschuss