428/A(E)-BR/2025

Eingebracht am 08.05.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Bundesrates Andreas Arthur Spanring

und weiterer Bundesräte

betreffend Schaffung eines Verbotsgesetzes für den politischen Islam

 

 

Die Einheitsparteien behaupten in Folge des islamistischen Mordanschlages in Villach verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen zu wollen.

 

Der Nährboden für solche Gräueltaten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt. Dieser ist bestrebt eine Gegengesellschaft zu etablieren, die auf einer totalitären und republikfeindlichen Ideologie basiert. Er gefährdet das Gleichgewicht unserer Gesellschaft und darüber hinaus den nationalen Zusammenhalt.

 

Nach den jüngsten Demonstrationen ob des Nahostkonflikts in vielen europäischen Städten und auch in Wien zeigte sich die Bundesregierung empört. Der dort zelebrierte Extremismus des politischen Islam und der damit einhergehende muslimische Antisemitismus wird aber dennoch weiterhin geduldet.

 

Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entgegengetreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen, gelöst und dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Es gilt einer zunehmenden Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wirksam entgegengetreten.

 

Der Landtag von Niederösterreich hat sich im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenzen und zum Schutze seiner Bürger, der österreichischen Kultur und österreichischen Werte für ein Verbot des radikalen Islam ausgesprochen und entsprechende Landesgesetze erlassen. ÖVP, FPÖ und SPÖ votierten dafür und auch die GRÜNEN und NEOS stimmten teilweise diesem Gesetzespaket zu.[1][2]

 

Vor diesem Hintergrund und der verfassungsrechtlichen verankerten Pflicht des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung mitzuwirken und dadurch Bundes- wie auch Verfassungsgesetze zu schaffen, die den politischen und radikalen Islam einzudämmen oder sogar zurückzudrängen, stellen die unterfertigten Bundesräte nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat und dem Bundesrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein umfassendes Verbotsgesetz für den politischen Islam schafft und die folgenden Punkte umfasst:

·         Sammelgesetz (Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, begleitende Verwaltungsregelungen) gegen den politischen Islam mit dem Ziel bestimmte gefährliche Handlungen zu verbieten und unter Strafe zu stellen:

o   die Betätigung in islamistischen Organisationen, die sich staatliche Aufgaben anmaßen oder Terror vorbereiten

o   die Ausübung von Gewalt auf der Basis religiöser Lehren

o   das öffentliche Gutheißen oder Rechtfertigen solcher Straftaten (beispielsweise Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, Verbrechen islamistischer Terrorgruppen oÄ)

o   die Verbreitung islamistischer Propaganda, soweit darin die Herabwürdigung von Frauen, die mangelnde Anerkennung von Rechten und Freiheiten anderer (bspw. der sexuellen Orientierung oder Integrität), die Ablehnung der österreichischen Rechtsordnung oder die Ablehnung des Existenzrechts des Staates Israel zum Ausdruck kommt.

o   die öffentliche Aufforderung zur Etablierung der „Scharia“, soweit diese mit der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist

·         Evaluierung und Verschärfung des Straftatbestands § 247b StGB „Religiös motivierte extremistische Verbindung“

o   Prüfung der Einführung einer Mindeststrafe bzw. generell Anhebung der Strafdrohung

o   Konkretisierung bzw. Evaluierung des Tatbestandselements der „ernstzunehmenden gesetzwidrigen Handlung“

o   Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der Begehungsformen sowie Schließen von Lücken, um im Sinne des Schutzes der Souveränität unserer demokratischen Republik religiös motivierte extremistischen Tendenzen wie dem politischen Islam noch härter entgegenwirken zu können

o   Sensibilisierung von Polizei und Justizbehörden hinsichtlich einer effizienten Strafverfolgung

·         Begleitende gesetzliche Präventionsmaßnahmen gegen den politischen Islam:

o   Verbesserter Datenaustausch zwischen den Behörden betreffend Personen die als Islamisten strafrechtlich in Erscheinung getreten sind

o   Verbot der direkten und indirekten Finanzierung verbotener oder im Verfahren stehender islamistischer Einrichtungen aus dem In- und Ausland

o   Erfassung von Umgehungskonstruktionen des Vereins- und Gesellschaftsrechts, um die Tätigkeit islamistischer Einrichtungen und Gruppierungen nachhaltig zu unterbinden (allenfalls auch unter der Schwelle des Strafrechts).

o   Unterstützung zur Begleitung der Bekämpfung des politischen Islams.

o   Keine Finanzierung von Terror und islamistischer Handlungsweisen unter dem Deckmantel karitativer Tätigkeiten

·         Nachschärfungen im SymboleG

·         Einführung eines Hassprediger-Registers (nach dänischem Vorbild) im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

·         Evaluierung des Islamgesetzes

·         Unterstützung demokratie- und integrationsfördernder islamischer Einrichtungen, die sich mit dem Wesen unserer demokratischen Republik identifizieren und eine rechtskonforme Religionsausübung sicherstellen

·         Konsequente Umsetzung des Burkaverbots: konsequentes Strafen durch Polizei

·         Neuregelung des islamischen Religionsunterrichts

o   Keine Genehmigung von Nachsichtsanträgen mehr durch BMBWF

o   Prüfung islamischer Schulbücher durch Approbationsverfahren

o   Erhöhung der Qualifikationsstandards

o   Staatliche Bestellung von qualifizierten Fachinspektoren

o   Staatliche Mitsprache bei Bestellung Religionslehrer

·         Unterstützung der Dokumentationsstelle Politischer Islam

o   u.a. Aufnahme in Fallkonferenz Staatsschutz § 6a SNG

o   Ausweitung der Fallkonferenzen auch bei weniger schweren Delikten (z.B. Integrationsverweigerung)

·         Schaffung eines Nationalen Aktionsplans gegen den politischen Islam

o   Strikte Maßnahmen gegen radikale Online-Imame und Gefahren, die durch ausländische Beeinflussung für unsere demokratische Republik entstehen

o   Forcierung des internationalen Austauschs

o   Kurse im öffentlichen Dienst zur Sensibilisierung gegen politischen Islam

o   Verbesserung der interministeriellen Zusammenarbeit zum Politischen Islam

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrats zuzuweisen.



[1] https://noe.orf.at/stories/3303521/

[2] https://noe-landtag.gv.at/sitzungen/XX/2025-04-30