429/A(E)-BR/2025
Eingebracht am 26.06.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Bundesrätinnen und Bundesräte Mag. Daniela Gruber-Pruner, Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Klemens Kofler, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Julia Deutsch
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kostenlose und vereinfachte Ausstellung der „Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
Der Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor Gewalt jeder Art ist unser gemeinsames Anliegen. Als vom Gesetzgeber gewünschte obligatorische Kinderschutzmaßnahme hat sich durchgesetzt, dass Dienstgeberinnen und Dienstgeber von Kinder- und Jugendeinrichtungen, sowie Gemeinden und Städten und ihre nachgeordneten Dienststellen und immer mehr Freiwilligen-Organisationen von ihren - oft ehrenamtlichen - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sog. „Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ zur Vorlage verlangen, die die Unbescholtenheit bestätigt.
Diese muss derzeit – anders als die allgemeine Strafregisterbescheinigung, die online beantragt werden kann – durch einen persönlichen Termin beim Bezirkspolizeikommissariat eingeholt werden, nach Vorlage einer Bestätigung des aktuellen oder zukünftigen Dienstgebers über die zu verübende freiwillige oder bezahlte Tätigkeit.
Die Auskunftserteilung ist derzeit nicht für alle Antragstellerinnen und Antragsteller kostenlos. Gegenüber antragstellenden Privatpersonen werden aktuell österreichweit unterschiedliche, oft nicht unerhebliche Gebühren eingehoben. Für die Ehrenamtlichen selbst sowie die gemeinnützigen Organisationen, die viele Freiwillige beschäftigen, stellt dies eine finanzielle Belastung und bürokratische Hürde dar.
Da die (immer öfter verpflichtend zu erstellenden) Kinderschutzkonzepte vieler Freiwilligenorganisationen und einschlägiger Dienstgeberinnen und Dienstgeber die regelmäßige Neueinholung von Strafregisterbescheinigungen vorsehen (alle 2-3 Jahre für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin), stellen diese Amtswege eine Hürde, einen bürokratischen Aufwand und Kosten dar.
Daher stellen die unterfertigten Bundesrätinnen und Bundesräte folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Finanzen, werden ersucht, das Erlangen einer Speziellen Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge zu vereinfachen. Zu diesem Zweck sollen auch allfällige Anpassungen des Prozesses evaluiert werden, um Medienbrüche zu vermeiden und dem Once-Only-Prinzip folgend den Aufwand zu reduzieren.
Analog zur allgemeinen Strafregisterbescheinigung soll die Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
a) auch online über das Serviceangebot auf www.oesterreich.gv.at beantragt und bezogen werden können;
b) die Übermittlung derselben, egal ob elektronisch, postalisch oder direkt in der Behörde, für Antragstellerinnen und Antragsteller von Kinder- und Jugendorganisationen kostenlos erfolgen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kinderrechteausschuss zuzuweisen.