433/A(E)-BR/2025

Eingebracht am 09.10.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der BundesrätInnen Mag. Daniela Gruber-Pruner, Barbara Prügl, Klemens Kofler, Simone Jagl, Mag. Dr. Julia Deutsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend dringende nächste Schritte nach mutmaßlichen Gewalt- und Missbrauchsfällen in SOS Kinderdörfern

Kinder und Jugendliche müssen in Österreich ohne Angst vor Gewalt oder Missbrauch aufwachsen können. Das gilt insbesondere auch für jene Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer - außerhalb des eigenen Familienverbands aufwachsen und somit auf die Unterstützung von zB Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen angewiesen sind.

Die aktuelle Berichterstattung rund um mutmaßliche Gewalt- und Missbrauchsfälle an Standorten der SOS Kinderdörfer macht betroffen und sprachlos. Es ist klar, dass derartige Zustände seitens der Politik nicht akzeptiert werden können. Es ist daher zu begrüßen, dass die Organisation selbst eine Reformkommission eingesetzt und vollumfängliche Kooperation mit den zuständigen Behörden zugesichert hat. Auch die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger der Bundesländer haben bereits entsprechende Prüfmaßnahmen angekündigt. Die Staatsanwaltschaften in Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck haben ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet, um die Vorfälle auf ihre strafrechtliche Relevanz zu prüfen.

Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen öffentlicher und privater Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die dazu beitragen, die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen, sie vor allen Formen der Gewalt zu schützen und die Erziehungskraft der Familien zu stärken.

Mit 1. Jänner 2020 trat die Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) Novelle, BGBl. I Nummer 14/2019, in Kraft, mit der die Gesetzgebungskompetenz für die Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe zur Gänze den Ländern übertragen wurde. In der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Kinder- und Jugendhilfe, die ebenfalls mit 1. Jänner 2020 in Kraft trat, verpflichten sich die Länder, das bisherige Schutzniveau in den Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.


Die nachstehenden Bundesrätinnen und Bundesräte stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird ersucht:

        die lückenlose Aufklärung der Vorfälle in den SOS Kinderdörfern bestmöglich zu unterstützen.

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt, wird ersucht:

        zeitnahe einen runden Tisch einzuberufen, um gemäß der 15a-Vereinbarung über die Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den zuständigen Vertretern der Bundesländer, der ARGE Kinder- und Jugendhilfe sowie Stakeholdern der Zivilgesellschaft Lösungen zu folgenden Themen zu erarbeiten

o    Größtmögliche Harmonisierung, Transparenz und Weiterentwicklung von Standards in der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung einer einheitlichen Kindeswohldefinition,

o    Schwerpunkte im Bereich Bildung, Gesundheit, Kinderschutz, Beteiligung, Care Leaver, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) zu entwickeln,

o       klare und ausgewiesene Beschwerdewege, die auch anonym in Anspruch genommen werden können,

o       Prüfung der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für bereichsübergreifende Projekte in den Bereichen psychosoziale Gesundheit, Bildung, Gewaltschutz etc.,

o   Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Personal."

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Kinderrechteausschuss