434/A(E)-BR/2025

Eingebracht am 04.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Bundesräte Peter Samt, Andreas Arthur Spanring, Ferdinand Tiefnig, Christian Fischer, Claudia Hauschildt-Buschberger, Mag. Dr. Julia Deutsch

 

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungswesen

 

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen ist von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung in den Grenzregionen. Notfälle machen nicht an Staatsgrenzen halt. Oft entscheidet jede Minute über Leben und Tod – daher ist es notwendig, dass das jeweils am schnellsten verfügbare Rettungsmittel zum Einsatz kommt.

Die grenzüberschreitende Rettungszusammenarbeit spielt sich schließlich im hohen Maße auf territorialer und regionaler Ebene ab. Einsatzorganisationen, Leitstellen, Gesundheitsbehörden und betroffene Landesdienststellen müssen in einem abgestimmten Orchestrierungsmodell zusammenarbeiten, um das Leistungsversprechen einer raschen Notfallversorgung tatsächlich zu heben. Die operative Umsetzungskraft der österreichischen Bundesländer ist daher ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg.

Die bereits bestehenden Staatsverträge mit der Tschechischen Republik (2016), der Slowakei (2025) und Ungarn (2025) haben gezeigt, dass durch klare rechtliche Regelungen, abgestimmte Leitstellenprozesse und bilaterale Kooperationsvereinbarungen ein praktikables und rechtssicheres System geschaffen werden kann. Diese Verträge sichern den Patientinnen und Patienten die bestmögliche Versorgung und gewähren den Einsatzkräften umfassenden Rechtsschutz.

Das erfolgreiche „Best-Practice-Beispiel“ der Zusammenarbeit zwischen Österreich und der Tschechischen Republik (insbesondere zwischen Niederösterreich und den Tschechischen Kreisen Südböhmen, Vysocina und Südmähren) zeigt seit Jahren, dass durch die Entsendung des am schnellsten eintreffenden Rettungsmittels wertvolle Zeit eingespart und das therapiefreie Intervall erheblich verkürzt werden kann.

Mit Deutschland wurden Verhandlungen über ein bilaterales Rahmenabkommen bereits initiiert, jedoch noch nicht abgeschlossen, ebenso mit Liechtenstein. Mit anderen Nachbarstaaten, insbesondere Italien und Slowenien wurden vom zuständigen Ressort zwar erste Kontakte zur Zusammenarbeit der Rettungsdienste aufgenommen, es bestehen aber bislang lediglich allgemeine Abkommen im Katastrophenschutz. Die Menschen in den Grenzregionen haben Anspruch auf die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung – unabhängig davon, ob sich ein Notfall ein paar Meter diesseits oder jenseits der Staatsgrenze ereignet. Um dies sicherzustellen, ist es erforderlich, dass Österreich mit allen angrenzenden Staaten Staatsverträge nach dem Vorbild der bereits abgeschlossenen Abkommen (CZ, SK, HU) abschließt.

Diese sollen:

·         Rechtssicherheit für die Einsatzkräfte gewährleisten, insbesondere durch gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen und Befreiung von zusätzlichen Kammerpflichten,

·         die gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugen, Zulassungen und Ausrüstungen sicherstellen,

·         einen klar geregelten Anforderungs- und Zusagemechanismus zwischen den Leitstellen vorsehen,

·         die Verpflichtung enthalten, dass Kooperationsvereinbarungen auf Ebene der betroffenen Regionen und Länder zeitnah implementiert werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Bundesräte folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, Verhandlungen mit allen noch verbleibenden an Österreich angrenzenden Staaten aufzunehmen mit dem Ziel, bilaterale Staatsverträge über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst nach dem Vorbild der bereits bestehenden Abkommen mit der Tschechischen Republik sowie der Slowakei und Ungarn abzuschließen, um die bestmögliche und schnellstmögliche medizinische Notfallversorgung in Grenzregionen sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darum ersucht den Antrag dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates zuzuweisen