BUNDESRAT

 

 

EINBERUFUNG

 

des Wirtschaftsausschusses

 

 

Dienstag, 15. Dezember 2015, 15 Uhr im Lokal IV

 

Tagesordnung:

1.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB-G) erlassen und das Bundesgesetz über Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus und das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geändert werden

           (895 d.B., 1264/A(E) und 965 d.B.)

2.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015)

           (889 d.B. und 934 d.B.)

3.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 - NormG 2016)

           (894 d.B. und 935 d.B.)

4.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

           (888 d.B. und 936 d.B.)

5.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

           (851 d.B. und 937 d.B.)

6.)         Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)

           (850 d.B. und 938 d.B.)

 

 

Sonja Zwazl

 

Vorsitzende

 

Wien, 2015 12 10

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.