1076/AB-BR

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, llse Giesinger und Dr. Reinhard

Eugen Bösch vom 19. Februar 1996, Nr. 1 163/J-BR. betreffend Bereitstellung von

Förderungsmitteln der EU , beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1 . und 2.:

Es trifft nicht zu, daß EU-Fördermittel seitens des Bundes zurückbehalten werden.

Zu 3.:

Die österreichische Bundesregierung hat die der Europäischen Kommission vorgelegten

Programme mit Beschlüssen des Ministerrates verabschiedet und damit ihren Willen be-

kundet, die in den Finanztabellen der Programme ausgewiesenen Bundesbeiträge zur

nationalen Kofinanzierung bereitzustellen. Da auch die entsprechenden budgetären Vor-

sorgen getroffen wurden, stand und steht der jeweils vereinbarte Kofinanzierungsbeitrag des

Bundes zeitgerecht zur Verfügung.

ln diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß der Bund, um eine möglichst

reibungslose Programmabwicklung zu gewährleisten, teilweise sogar Vorfinanzierungen von

EU-Strukturfondsmitteln vornimmt.

Zu 4.:

Vom Bundesministerium für Finanzen sind keinerlei Verzögerungen bei der Weiterleitung

von EU-Strukturfondsmitteln zu verantworten.

Zu 5. und 6.:

Da für die Europäische Union nicht einzelne Regionen sondern immer der Mitgliedstaat der

Vertragspartner ist, werden nach den mir vorliegenden lnformationen in allen Mitgliedstaaten

die Strukturfondsrückflüsse über die Zentralstellen geleitet. Diese Vorgangsweise ergibt sich

auch aus der Verantwortung des Zentralstaates gegenüber der Europäischen Union in

Haftungsfragen. Außerdem ist durch die zentrale Erfassung der Mittelflüsse stets ein

aktueller Überblick über den Saldo der Zahlungsströme von Österreich in die Europäische

Union bzw. von der Europäischen Union nach Österreich gewährleistet.

Dem Vorschlag, solche Mittel ohne Zwischenschaltung von Bundeszentralstellen direkt den

Ländern zukommen zu lassen, kann daher nicht nähergetreten werden.