1077/AB-BR

Die Bundesräte Haubner, Dr. Riess-Passer haben am 4. März 1996 unter der Nr. 1168/J-BR an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend mögliche Reisekostenabrechnung der

Weltfrauenkonferenz gerichtet, die foIgenden Wortlaut hat:

" 1 . Welche der Teilnehmerinnen, deren Kosten der Reise zur Weltfrauenkonferenz vom Bundes-

kanzleramt getragen werden, hat bislang das heißt vor Ende der laut Gesetz möglichen Frist

von 6 Monaten, beim Bundeskanzler t den Anspruch auf Reisegebühren geltend gemacht?

2. Wer hat die Reisekosten von September 1995 bis zur Rückerstattung der Reisegebühren vor-

finanziert?

3. Seit wann sind die Reisekosten für jene Teilnehmer, die vom Bundeskanzleramt getragen

werden, abgerechnet?

4. Wie hoch sind/waren diese Kosten insgesamt und wie schlüsseln sie sich pro Person nach

FIug, Hotel, Verpflegung etc. auf?

5. Wie hoch sind/waren die jeweiligen Gesamtreisekosten für a) BM Dr. Helga KQNRAD, b)

Mag. Brigitte BRENNER, c) Elisabeth ROSENMAYR, d) Dr. Christine STROMBERGER,

e) Mag. Gertrude GUGENBERGER und f) Dr. Ilse KÖNIG?''

Diese Anfrage beantworte ich wie foIgt:

Zu Frage 1 :

Der Anspruch wurde von Mag. Brigitte BRENNER, Dr. Christine STROMBERGER, Elisabeth

ROSENMAYR und mir innerhalb der gesetzlichen Frist geltend gemacht.

Mag. Gertrude GUGENBERGER und Dr. Ilse KÖNIG unterliegen nicht den Bestimmungen der

Reisegebührenvorschrift für Bundesbedienstete. Für diese TeiInehmerinnen wurden die FIug- und

Hotelkosten bezahlt.

Zu Frage 2:

Die Reisekosten wurden durch Barvorschüsse und durch Bezahlung der Flugkosten vom

BundeskanzIeramt vorfinanziert. Die Hotelkosten wurden vom Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten im Wege der Österreichischen Botschaft in Peking vorschußweise bezahlt. Das

Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat diese Kosten mit Schreiben vom

23. Februar 1996, abgefertigt am 6. März 1996, beim Bundeskanzleramt zur Refundierung

angesprochen.

Zu Frage 3 :

BM Dr. KONRAD Buchungsdatum der Abrechnung 19.01.1996

Mag. BRENNER Buchungsdatum der Abrechnung 26.02.1996

Dr. STROMBERGER Buchungsdatum der Abrechnung 28.02.1996

Fr. ROSENMAYR Buchungsdatum der Abrechnung 05.03.1996

(geltend gemacht am 16.02.1996)

Mag. GUGENBERGER Refundierung der Flugkosten 08.11.1995

Dr. KÖNIG Flugkosten bezahlt vom Institut für Konfliktforschung aus

einem Vorschuß, der bisher nicht abgerechnet wurde.

Zu Frage 4:

BM Dr. KONRAD 28.145,- 64.266,28

Flug nach Huangzhou 4.046,05

Mag. BRENNER 40.180,- 50.910,65 7.508,- 321,-

Flughafengebühr 112,50

Dr. STROMBERGER 23.139,30 42.425,54 7.01 1,- 642,-

Flug nach Huangzhou 4.046,05

Dr. ROSENMAYR 28.145,- 56.567,30 5.535,- 321,-

Flug nach Huangzhou 4.046,05

Mag. GUGENBERGER 9.680,- 59.395,76

Dr. KÖNIG 13.130,- 42.425,54

Flug nach Huangzhou 4.046,05

Für Empfänge, die von mir unter anderem für ausländische Ressortkollegen und Kolleginnen

sowie für die östereichische Delegation gegeben wurden, sowie für verschiedene Einladungen

wurden darüber hinaus insgesamt S 25.689,03 ausgegeben.

Die wesentlich höheren Flugkosten für Frau Mag. BRENNER erklären sich aus dem Umstand,

daß Frau Mag. BRENNER bereits an den Koordinationen der EU-Verhandlungsposition teilge-

nommen hat. Diese Sitzung fand an den Vortagen der 4. Weltfrauenkonferenz statt. Frau

Mag. BRENNER konnte daher nicht den verbilligten AUA-Tarif in Anspruch nehmen.

Zu Frage 5 :

Gesamtreisekosten

BM Dr. KONRAD S 96.457,33

Mag. BRENNER S 99.032,l5

Dr. STROMBERGER S 77.264,89

Fr. ROSENMAYR S 94.614,44

Mag. GUGENBERGER S 69.075,76

Dr. KÖNIG S 59.601,59