1085/AB-BR

Die Bundesräte Rodek und Kollegen haben. am 26 . März 1996 unter

der Nr. 1174/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend geplante Reduktion der Anzahl der

Krankenhausbetten im Krankenhaus St . Josef in Braunau durch den

Krankenanstaltenplan gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :

''1. In welcher Form wollen Sie den ÖKAP 1994 unter Einbindung

von Ländern, Gemeinden und privaten Spitalserhaltern für

1996 akkordieren?

2 . Bestehen konkrete Pläne zur Auflassung der HNO- , Augen- und

Urologieabteilung des Krankenhauses Braunau?

3 . Gibt es konkrete Pläne zur Reduktion der Kinder- und

Unfallabteilung im genannten Spita-?

4. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung der Bewohner der

Grenzregion sicherstellen?

5. Sind Sie bereit , sich für die Aufrechterhaltung des

Krankenhauses Braunau im bisherigen Umfang einzusetzen? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

Zu Frage 1 :

Der Entwurf des Österreichischen Krankenanstaltenplans wurde

Anfang 1995 vorgelegt und den Ländern präsentiert . In der Folge

wurden auf Beamten-/Expertenebene zum Österreichischen

Krankenanstaltenplan bundesländerweise Besprechungen geführt .

Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden die offenen Punkte weitgehend

akkordiert.

Wie in der Einigung vom 29 . März 1996 über die Reform des

Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung

vereinbart , werden Bund und Länder bis 31. Dezember 1996 einen

verbindlichen Österreichischen Krankenanstaltenplan

einvernehmlich festlegen.

Zu den Fragen 2 und 3 :

Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen sieht der

Österreichische Krankenanstaltenplan die Einhaltung von

definierten Mindestabteilungsgrößen und die Vermeidung

isolierter Fachabteilungen in dislozierter Lage vor . Damit soll

nicht nur eine möglichst gleichmäßige und gut erreichbare ,

qualitativ hochstehende und wirtschaftlich effiziente

Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit

Akutkrankenanstalten für die Zukunft gewährleistet , sondern

gleichzeitig durch Auslagerung von Leistungen in den

ambulanten, teilstationären und rehabilitativen Bereich

längerfristig auch eine nachhaltige Entlastung der

Krankenanstalten erreicht werden.

Im Rahmen der Erstellung des derzeit in Diskussion stehenden

Entwurfes des Österreichischen Krankenanstaltenplans wurde

aufgrund der feststellbaren geringen Auslastung einzelner

Abteilungen im Krankenhaus Braunau und aufgrund der zu

erwartenden demographischen Entwicklung und zunehmenden

Auslagerung von Leistungen in den extramuralen und

teilstationären Bereich festgestellt , daß die im

Österreichischen Krankenanstaltenplan festgelegten

Mindestabteilungsgrößen von 25 bis 30 Betten nicht erreicht

werden.

Bei der Kinder- und Unfallabteilung ist trotz ebenfalls

rückläufiger Inanspruchnahme keinesfalls an eine Verlegung des

Standorts gedacht .

Die Verlagerung der ärztlichen Leistung in den extramuralen

Bereich wird immer wieder von allen politischen Parteien

gefordert .

In den nunmehr laufenden Gesprächen wird ein möglichst

zweckmäßiges Leistungsangebot der Krankenanstalten dieser

Region angestrebt , wobei - wie von mir bei Vorlage des Planes

schon festgestellt - eine für die Bevölkerung und für alle

Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden soll .

Zu den Fragen 4 und 5 :

Der mit dem Bundesland Oberösterreich - so wie mit anderen

Bundesländern - zu akkordierende verbindliche Österreichische

Krankenanstaltenplan hat die Sicherstellung der stationären

Akutversorgung in dieser und den in Frage stehenden Regionen

durch leistungsfähige , bedarfsgerechte und in ihrem

Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten zum

Ziel; in den laufenden Verhandlungen zur einvernehmlichen

Festlegung eines Österreichischen Krankenanstaltenplans werde

ich mich für diese Ziele einsetzen.