1085/AB-BR
Die Bundesräte Rodek und Kollegen haben. am 26 . März 1996 unter
der Nr. 1174/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend geplante Reduktion der Anzahl der
Krankenhausbetten im Krankenhaus St . Josef in Braunau durch den
Krankenanstaltenplan gerichtet , die folgenden Wortlaut hat :
''1. In welcher Form wollen Sie den ÖKAP 1994 unter Einbindung
von Ländern, Gemeinden und privaten Spitalserhaltern für
1996 akkordieren?
2 . Bestehen konkrete Pläne zur Auflassung der HNO- , Augen- und
Urologieabteilung des Krankenhauses Braunau?
3 . Gibt es konkrete Pläne zur Reduktion der Kinder- und
Unfallabteilung im genannten Spita-?
4. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung der Bewohner der
Grenzregion sicherstellen?
5. Sind Sie bereit , sich für die Aufrechterhaltung des
Krankenhauses Braunau im bisherigen Umfang einzusetzen? "
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1 :
Der Entwurf des Österreichischen Krankenanstaltenplans wurde
Anfang 1995 vorgelegt und den Ländern präsentiert . In der Folge
wurden auf Beamten-/Expertenebene zum Österreichischen
Krankenanstaltenplan bundesländerweise Besprechungen geführt .
Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden die offenen Punkte weitgehend
akkordiert.
Wie in der Einigung vom 29 . März 1996 über die Reform des
Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
vereinbart , werden Bund und Länder bis 31. Dezember 1996 einen
verbindlichen Österreichischen Krankenanstaltenplan
einvernehmlich festlegen.
Zu den Fragen 2 und 3 :
Bei der Errichtung und Vorhaltung von Fachabteilungen sieht der
Österreichische Krankenanstaltenplan die Einhaltung von
definierten Mindestabteilungsgrößen und die Vermeidung
isolierter Fachabteilungen in dislozierter Lage vor . Damit soll
nicht nur eine möglichst gleichmäßige und gut erreichbare ,
qualitativ hochstehende und wirtschaftlich effiziente
Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit
Akutkrankenanstalten für die Zukunft gewährleistet , sondern
gleichzeitig durch Auslagerung von Leistungen in den
ambulanten, teilstationären und rehabilitativen Bereich
längerfristig auch eine nachhaltige Entlastung der
Krankenanstalten erreicht werden.
Im Rahmen der Erstellung des derzeit in Diskussion stehenden
Entwurfes des Österreichischen Krankenanstaltenplans wurde
aufgrund der feststellbaren geringen Auslastung einzelner
Abteilungen im Krankenhaus Braunau und aufgrund der zu
erwartenden demographischen Entwicklung und zunehmenden
Auslagerung von Leistungen in den extramuralen und
teilstationären Bereich festgestellt , daß die im
Österreichischen Krankenanstaltenplan festgelegten
Mindestabteilungsgrößen von 25 bis 30 Betten nicht erreicht
werden.
Bei der Kinder- und Unfallabteilung ist trotz ebenfalls
rückläufiger Inanspruchnahme keinesfalls an eine Verlegung des
Standorts gedacht .
Die Verlagerung der ärztlichen Leistung in den extramuralen
Bereich wird immer wieder von allen politischen Parteien
gefordert .
In den nunmehr laufenden Gesprächen wird ein möglichst
zweckmäßiges Leistungsangebot der Krankenanstalten dieser
Region angestrebt , wobei - wie von mir bei Vorlage des Planes
schon festgestellt - eine für die Bevölkerung und für alle
Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden soll .
Zu den Fragen 4 und 5 :
Der mit dem Bundesland Oberösterreich - so wie mit anderen
Bundesländern - zu akkordierende verbindliche Österreichische
Krankenanstaltenplan hat die Sicherstellung der stationären
Akutversorgung in dieser und den in Frage stehenden Regionen
durch leistungsfähige , bedarfsgerechte und in ihrem
Leistungsspektrum aufeinander abgestimmte Krankenanstalten zum
Ziel; in den laufenden Verhandlungen zur einvernehmlichen
Festlegung eines Österreichischen Krankenanstaltenplans werde
ich mich für diese Ziele einsetzen.