1090/AB-BR

Die Abgeordneten zum Bundesrat RICHAU und Kollegen haben am

25 . 04 . 1996 unter der Nr 1179/J-BR/96 an mich eine schriftli-

che Anfrage betreffend "Schließung von Gendarmerieposten im

Bundesland Kärnten" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1. Sind Schließungen von Gendarmerieposten in Kärnten bzw

Zusammenlegungen von Gendarmerieposten bekannt?

2 . Stehen Sie zu Ihrer Aussage, daß es in absehbarer Zeit zu

keinen weiteren Postenschließungen in Kärnten und in

Österreich kommen wird?

3 . Wird es zu Übernahmen von Zollagenden an den Zollämtern

II . Klasse (Wurzenpaß, Loiblpaß, Seebergsattel) durch

Beamte der Grenzgendarmerie kommen und kann es dadurch zu

Absystemisierungen von Gendarmerieposten bzw zur Auflö-

sung derselben kommen?

4 . Wie erklären Sie die unterschiedlichen Aussagen - nicht

nur in Kärnten sondern auch in anderen Bundesländern -

daß es zu Postenschließungen kommen wird? "

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

In letzter Zeit wurde aus Anlaß teils sehr beträchtlicher

Investitionskosten für Adaptierungsmaßnahmen bei einigen

Dienststellen in Kärnten die Frage einer Vertretbarkeit der

Zusammenlegung dieser Dienststellen geprüft. Diese Frage ist

nur noch für den GP Neuhaus , Bezirk Völkermarkt, offen. Die

endgültige Entscheidung hängt von dem voraussichtlich Ende

Juni 1996 vorliegenden Ergebnis der Belastungsstudie 1995 ab .

In allen anderen Fällen ist derzeit eine Zusammenlegung nicht

aktuell .

Zu Frage 2 :

Ich habe lediglich gesagt , daß es aus Anlaß von Sparmaßnahmen

zu keinen Zusammenlegungen von Gendarmerieposten kommen wird.

Als organisatorische Maßnahme , mit der durch Freisetzen von

Kapazitäten, die für den Innendienst gebunden sind, eine

bessere Außendienstpräsenz erreicht werden kann, habe ich

eine derartige Möglichkeit nicht ausgeschlossen und tue es

auch weiterhin nicht .

Zu Frage 3 :

An den angeführten Grenzübergangsstellen wird es zu einer

differenzierten Übernahme von Zollagenden durch den Grenz-

dienst der Bundesgendarmerie kommen. Es wird dadurch zu

keiner Absystemisierung bzw. Zusammenlegung von Gendarmerie-

posten kommen.

Zu Frage 4 :

Wie schon zu Frage 2 festgestellt , habe ich Postenzusammenle-

gungen nicht generell ausgeschlossen. Als Ressortverantwort-

licher habe ich stets nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung

und bin daher gehalten, damit ein Optimum an Sicherheit zu

produzieren. Wenn aber zur Zeit auch im Gendarmeriebereich

noch Einschränkungen vorzunehmen sind, dann bekenne ich mich

ausdrücklich dazu, daß diese hauptsächlich im innerdienstli-

chen Bereich stattfinden und der nach außen zu erbringende

Sicherheitsdienst möglichst ungeschmälert bleibt . Die bishe-

rigen Erfahrungen bei den erfolgten Zusammenlegungen von

Gendarmerieposten haben bewiesen, daß ein derartiger Schritt

ein sehr taugliches Mittel zur Effizienzsteigerung des

Sicherheitsdienstes sein kann.