1092/AB-BR

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1181/J-BR betreffend ''Säumigkeit Österreichs bei der Umsetzung

von EU-Richtlinien'' , welche die Bundesräte Erhard Meier und Ge-

nossen am 13. Mai 1996 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Das Weißbuch-Binnenmarkt enthält 220 Vorschriften ( Stand

19. April 1996 ) , die nationale Umsetzungsmaßnahmen erfordern.

Österreich hat bisher 80, 9 % der Vorschriften des Binnenmarkt-

Weißbuchs umgesetzt und liegt, wenn auch nur knapp, über den

geforderten 80 %. Eine rasche Verbesserung der Situation ist zu

erwarten, da einige Regierungsvorlagen, die Richtlinienum-

setzungen enthalten, im Laufe des Jahres 1996 vom Parlament

beschlossen bzw. Verordnungen von den zuständigen Ministern er-

lassen werden .

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage :

Im Binnenmarktbericht 199 5 stellt die Europäische Kommission

fest , daß die Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien in nationa-

les Recht in allen 15 Mitgliedstaaten stetig erfolgt ist . Zum

Umsetzungsgrad bemerkt die Europäische Kommission j edoch, daß

dieser erheblich zwischen den Mitgliedstaaten schwankt . Griechen-

land , Deutschland und Österreich werden als diej enigen Mitglied-

staaten erwähnt , deren Umsetzungsgrad deutlich unter dem Gemein-

schaftsdurchschnitt von 93,4 % liegt . Eine darüberhinausgehende

an Österreich gerichtete Mahnung ist dem Binnenmarktbericht nicht

zu entnehmen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

Im Bereich des Weißbuch-Binnenmarkt liegt der aktuelle Um-

setzungsgrad ( Stand 19. April 1996 ) bei 80,9 % . Im Bereich

Binnenmarkt - Gesamt liegt der Umsetzungsgrad bei 82,8 % ( siehe

Tabellen in der Beilage ) .

Antwort zu den Punkten 4 , 5 und 6 der Anfrage :

Die Evidenz über Umsetzungsmaßnahmen der Bundesländer führt das

BKA und das BMAA, da Notifikationen von Umsetzungsmaßnahmen über

diese beiden Ressorts erfolgen. Die Frage über den Umsetzungs-

stand in den Bundesländern und damit zusammenhängende Fragen

können daher vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen-

heiten nicht beantwortet werden.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage :

Als Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann ich

diese Frage nur für meinen Teil , nicht jedoch für die gesamte

Bundesregierung beantworten. Im April 1996 habe ich der Bundesre-

gierung über den Umsetzungsstand Weißbuch-Binnenmarkt berichtet .

Gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt , dem Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten und den betroffenen Ressorts werden

Gespräche geführt , wie Umsetzungsmaßnahmen auf Gesetzes- und

Verordnungsebene beschleunigt werden können.

Beilage wurde nicht gescannt !!!