1093/AB-BR/96

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1184/J-BR/1996, betreffend Nutzung von Einsparungsmöglichkeiten bei der Zusammenlegung von Bundesministerien, die die Bundesräte WEISS und Kollegen am 24 Mai 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.'

Zunächst einmal ist zu erkennen und davon auszugehen, daß der Aufgabenbereich wie auch die Zahl der Bediensteten des durch Art. 91 des Strukturanpassungsgesetzes, BGBI.NR. 201/1996 (mit dem das Bundesministeriengesetz geändert wurde) neu geschaffenen Bundesministeriums für Wissenschaft, Verkehr und Kunst gegenüber den seinerzeitigen Bundesministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst bzw. für öffentliche Wirtschaft und Verkehr - sieht man von der Ausgliederung der Post als Post und Telekom Austria keine wesentliche Reduktion erfahren hat. Durch die -Ausgliederung der Post als Unternehmen ist hinsichtlich Personalverwaltung keine Reduktion eingetreten, weil die Personal- und Organisationsverwaltung der Post- und Telekom schon bisher selbständig durch diese (Pos(Post-Generaldirektion sowie Landesdirektionen) erledigt wurde.

Weiters ist zu erkennen, daß im neuen Ressortbereich Wissenschaft, Verkehr und Kunst insgesamt vier Budgetkapitel (Kap. 13 -. Kunst, Kap. 14 -. Wissenschaft und Forschung, Kap. 65: öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie Kap. 71 - Bundestheater) zu gestalten und zu vollziehen sind.

Unbeschadet des großen Umfanges der Aufgabenbereiche und auch der Vielfältigkeit und Unterschiedlichkeit von Agenden werden selbstverständlich - wo immer dies möglich und im Sinne der in der Bundesverfassung genannten Grundprinzipien der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sinnvoll erscheint - entsprechende Einsparungsmöglichkeiten und Synergieeffekte genutzt werden.

Ohne Frage wäre es verfrüht, bereits einige Wochen nach der Errichtung des neuen Bundesministeriums (bekanntlich ist das Strukturanpassungsgesetz, BGBI.NR. 201/1996 am 1. Mai 1996 in Kraft getreten) entscheidende und weitreichende Einsparungseffekte zu erwarten. Dennoch können bereits heute schon für das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst gegenüber den beiden "Vorgängerministerien", dem seinerzeitigen Bundesministerium für \Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem seinerzeitigen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr verschiedene, durchaus beachtliche Einsparungen von Organisationseinheiten und von Personal verzeichnet werden.

1. Welche mit der Besorgung von Präsidialangelegenheiten befaßten Sektionen, Gruppen, Abteilungen, Referate und sonstige Einrichtungen der bisherigen Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr sowie für Wissenschaft und Kunst wurden bisher zusammengelegt?

2. In weichen Fällen und aus welchen Gründen kam es bisher zu keiner Zusammenlegung von Organisationseinheiten?

3. Weiche Zusammenlegungen sind in weiterer Folge beabsichtigt und wann werden sie durchgeführt?

4. In welchen Fällen und aus weichen Gründen werden Organisationseinheiten der bisherigen Präsidialsektionen weiterhin getrennt bleiben?

5. In welcher Weise und in weichem Umfang wurden bzw. werden durch die Zusammenlegung gleichartiger Organisationseinheiten Planstellen eingespart?

6. In welcher Weise ergeben sich durch die Zusammenlegung bzw. deren Unterlassung jeweils Auswirkungen auf die Bewertung der Arbeitsplätze und die Zuordnung zu Funktionsgruppen?

Antwort-.

Zusammengelegt wurden

1. das Ministerbüro des Bundesministers

dabei ergaben sich Einsparungen von

- 5 Assistenten des Bundesministers (a) sowie

- 5 Sekretariatsbediensteten (b. c. d)-,

2. Eingespart wurden:

3 Stabstellen (hierbei wurden 3 Planstellen eingespart),

2 Abteilungen sowie

3 Referate

3. Die Buchhaltung des seinerzeitigen Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr soll mit jenen des bisherigen Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Bundesministerium für kulturelle Angelegenheiten) zusammengeführt werden-, durch den gleichgebliebenen Arbeitsaufwand werden hiebei jedoch keine Planstellen eingespart werden können.

Darüber hinausgehende Zusammenlegungen sind derzeit nicht geplant und aufgrund folgender Kriterien in so kurzer Zeit auch nicht realisierbar:

Das ehemalige Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie das ehemalige Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr weisen durch die unterschiedlichen Aufgabenstellungen sowie durch eine zwar intern bereits vernetzte aber durchaus unterschiedliche EDV-Ausstattung unterschiedliche Strukturen auf, die nicht nur infolge der bestehenden räumlichen Trennung in so kurzer Zeit nicht verschmolzen werden können.

Weiters existieren für die beiden Verwaltungsbereiche sowohl getrennte Stellenpläne als auch getrennte Budgetkapitel-, dazu kommt noch das vom Verwaltungsbereich Verkehr für die Fernmeldebehörden zu vollziehende PT-Schema.

Es hat sich aber bereits jetzt gezeigt, daß der Zusammenschluß der beiden Ressorts Synergieeffekte für beide Verwaltungsbereiche bringen kann und wird, doch bin ich der festen Überzeugung, daß ein zeitlich angemessenes und harmonisches "Zusammenwachsen" der beiden Verwaltungsbereiche auf lange Sicht mehr positive Effekte bringen wird, als ein überhastetes "Zusammenstoppeln" unterschiedlicher Verwaltungsbereiche rein um der "besseren Optik" willen. Dies umsomehr, als - es wurde schon darauf hingewiesen - durch die Zusammenlegung die Aufgaben des jetzigen Ressorts keineswegs verkleinert wurden und daher die Erwartung einer drastischen Personaleinsparung allein aufgrund der Zusammenlegung unrealistisch wäre. Der Aufgabenbereich "Verkehr" ist nach wie vor der am stärksten wachsende Wirtschaftsbereich und verlangt daher ein entsprechendes Betreuungspotential. Ebenso bedürfen auch so umfangreiche und vielfältige Ressortbereiche wie Wissenschaft, Forschung und Kunst der intensiven Betreuung.