1094/AB-BR/96
Die Bundesräte Dr. Kapral, Mag. Langer, Dr. Riess-Passer haben am 24. Mai 1996 unter der Nr. 1185/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend koordinierte Vorgangsweise Bundesländer gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie weit werden Sie zwischen der strikt ablehnenden Haltung zur Einhebung einer Wassernutzungsabgabe des der SPÖ angehörenden Wiener Landeshauptmannes Dr. Häupl und dem von der sozialdemokratischen Fraktion im steiermärkischen Landtag mitgetragenen Beschluß zur Einführung einer solchen Abgabe eine Ihrer Koordinationsfunktionen als Bundeskanzler zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen einzelner Bundesländer entsprechende vermittelnde Funktion wahrnehmen?
2. Haben Sie bereits Gespräche mit den beiden betreffenden Bundesländern, das heißt mit dem sozialdemokratischen Wiener Landeshauptmann bzw. mit Vertretern der sozialdemokratischen Fraktion im steiermärkischen Landtag, geführt?
3. Wenn Sie solche Gespräche noch nicht geführt haben, wann gedenken Sie solche zu führen?
4. Wenn ja, mit welchem Ergebnis haben diese Gespräche geendet?
5. Sind Sie bereit, der Bundesregierung Vorschläge zu unterbreiten, die auf eine abgestimmte Vorgangsweise hinsichtlich aller die gesamtwirtschaftliche Entwicklung tangierenden Maßnahmen der einzelnen Bundesländer abzielen?
6. Sehen Sie die Möglichkeit, daß Bund und Bundesländer im Rahmen von Art. 15a-Übereinkommen eine abgestimmte Vorgangsweise z.B. auf dem Gebiet des Steuerfindungsrechts vereinbaren?
7. Werden Sie der Bundesregierung Vorschläge unterbreiten, wie unter Wahrung der Einheitlichkeit des Wirtschaftsgebietes die Steuerhoheit der Bundesländer bei gleichzeitiger Reduktion des Steuerfindungsrechts des Bundes ausgeweitet werden kann?
8. Werden Sie bei einem zu erwartenden Beharrungsbeschluß des steiermärkischen Landtags nach einem allfälligen Einspruch der Bundesregierung gegen das steirische Naturschutzabgabengesetz der Bundesregierung vorschlagen, ein Verfahren nach § 9 Finanz-Verfassungsgesetz einzuleiten?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die sich aus Abschnitt A Z 1 des Teils 2 der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1986 ergebende Zuständigkeit des Bundeskanzleramts für Angelegenheiten der allgemeinen Regierungspolitik einschließlich der Koordination der gesamten Verwaltung des Bundes, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt, umfaßt nicht die Koordination von Positionen einzelner Vertreter einer politischen Partei. Soweit sich die Anfrage darauf bezieht, betrifft sie daher keine Angelegenheit der Vollziehung.
Ungeachtet dieser Rechtslage teile ich Ihnen jedoch mit, daß man übereingekommen ist, auch nach dem erfolgten Einspruch der Bundesregierung Gespräche mit Vertretern des Landes Steiermark zu fuhren, um die weitere Vorgangsweise zu klären.
Zu Frage 5:
Es erscheint mir sinnvoller, die bestehenden Instrumentarien (Verbindungsstelle der Bundesländer, Landeshauptmännerkonferenz, Finanzlandesreferentenkonferenz) bzw. das bereits in Aussicht genommene Instrumentarium des Konsultationsmechanismus auszuschöpfen, bevor weitere institutionelle Koordinationsebenen geschaffen werden.
Zu Frage 6:
Die verfassungsrechtliche Ermächtigung zum Abschluß von Vereinbarungen gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz zwischen Bund und Ländern über eine abgestimmte Vorgangsweise z.B auf dem Gebiet des Steuerfindungsrechts wäre gegeben.
Zu Frage 7:
Eine Ausweitung der Steuerhoheit der Länder bei gleichzeitiger Reduktion des Steuerfindungsrechts des Bundes beträfe die Finanzverfassung, somit eine Angelegenheit, die gemäß Abschnitt E Z 1 des Teils 2 der Anlage zum Bundesministeriengesetz 1986 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt.
Zu Frage 8:
Ob der Steiermärkische Landtag nach dem Einspruch der Bundesregierung gemäß Art. 98 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 einen Wiederholungsbeschluß fassen wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Es ist daher noch zu früh, um über die weitere Vorgangsweise der Bundesregierung Aussagen zu machen.