1098/AB-BR/96

Die Bundesräte Hüttmayr und Kollegen haben am 27. Juni 1996 unter der Nr. 1192/J-BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend legistische und organisatorische Vorarbeiten zur Umsetzung der Ergebnisse des "Spitalsgipfels" vom 29.3.1996 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

l. In welchem Stadium der Ausarbeitung befinden sich die Materien zur Neuordnung der Spitalsfinanzierung?

2. Wann werden die entsprechenden Entwürfe in Begutachtung gehen?

3. Welches Szenario tritt ein, falls der Zeitplan bis zum 1.1.1997 nicht eingehalten werden kann?

4. Bestehen konkrete Pläne zur Auflassung der HNO-, Augen- und Urologieabteilung des Krankenhauses St. Josef in Braunau?

5. Gibt es konkrete Pläne zur Reduktion der Kinder- und Unfallabteilung im genannten Spital?"

Zu den Fragen 1 und 2:

Auf der Grundlage des vom Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz bereits am 22. Mai 1996 vorgelegten Entwurfes einer Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000 konnte in intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern des Bundes, der Länder, des Städte- und Gemeindebundes sowie der Sozialversicherung über einen Großteil der zu regelnden Bereiche Einvernehmen erzielt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz beabsichtigt, die zur Transformation der Vereinbarung erforderliche Novelle des Bundeskrankenanstaltengesetzes noch im August d.J. einer Begutachtung zu unterziehen.

Zu Frage 3:

Die bisherige konstruktive Zusammenarbeit aller an den Verhandlungen zur Umsetzung der Ergebnisse des "Spitalsgipfels" vom 29. März 1996 Beteiligten läßt darauf schließen, daß der Zeitplan bis zum 1. Jänner 1997 eingehalten werden kann.

Zu den Fragen 4 und 5:

Im Entwurf des Österreichischen Krankenanstaltenplanes 1994 wird die Auflassung der Abteilungen für HNO, Urologie und Augenheilkunde sowie die Reduktion der Abteilungen für Kinderheilkunde und für Unfallchirurgie mit einem Planungshorizont 2005 zur Diskussion gestellt.

Über diesen Punkt - wie auch über alle anderen Punkte des Österreichischen Krankenanstaltenplanes - werden Gespräche auf Beamtenebene und sodann auf politischer Ebene geführt. Wie beim "Spitalsgipfel" vom 29. März 1996 vereinbart, wird der Plan im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern zum 1. Jänner 1997 festgelegt.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz wird sich in den Verhandlungen für eine vernünftige Lösung einsetzen, die eine optimale Versorgung der Bevölkerung in der Region sicherstellt und von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.