1099/AB-BR/96

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftliche Anfrage der Bundesräte Peter Rieser

und Jürgen Weiss vom 17. Juni 1996, Zi. 1 1 87/J-BR/96,

"Datenfehlbestände im Kfz-Zentralregister'

Zu Ihren Fragen

"Was wurde in der Zwischenzeit unternommen, um die im Sicherheitsbericht als notwendig angesehene Datenrückübernahme durchfuhren zu können?

In welcher Weise wurde mit den betroffenen Ländern versucht, Einvernehmen herzustellen?

Welches sind die Gründe dafür, daß die Datenrückübernahme noch nicht durchgeführt werden konnte? Bis wann wird sie abgeschlossen sein?"

erlaube ich mir zusammenfassend mitzuteilen, daß die dargestellte Problematik bereits in diversen Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Inneres und der Bundesländer diskutiert wurde.

Zur Lösung dieses Problems bieten sich 2 Möglichkeiten:

1. Nacherfassung der alten Kennzeichen:

Um das Kfz-Zentralregister um die fehlenden Kennzeichen zu ergänzen, erachte ich den Weg der Datenrückerfassung durch die Zulassungsbehörden am zweckmäßigsten.

Eine solche Rückerfassung wurde von einigen Bundesländern auch bereits durchgeführt. Da diese Rückerfassung aber sehr aufwendig ist und meist von eigens hiefür angestellten Kräften vorgenommen wird, wird diese Lösung von anderen Bundesländern strikt abgelehnt. Einige Bundesländer wollen sich diese Rückerfassung vom Bund bezahlen lassen. Da hiefür aber weder eine entsprechende Rechtsgrundlage vorhanden ist, noch entsprechende Budgetmittel im Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst oder im Bundesministerium für Inneres vorgesehen sind, konnte dem Vorschlag einzelner Länder, daß diesbezüglich ein Kostenbeitrag vom Bund geleistet werden sollte, nicht näher getreten werden.

2. Zwangsumtausch

Ein zwangsweiser Austausch von alten auf neue Kennzeichen wird nicht in Betracht gezogen. Ein etwaiger Endtermin für die zulässige Verwendung von alten schwarzen Kennzeichen-tafeln wird - wenn Oberhaupt - erst dann ins Auge zu fassen sein, wenn nur mehr ein geringer Teil der Fahrzeuge mit solchen alten Kennzeichen ausgestattet sind.

Bei einer zu großen Fahrzeuganzahl käme es nämlich bei einem Zwangsumtausch zu einer großen finanziellen Belastung der Behörden (Aufhebung der Zulassung, zwangsweise Einziehung der alten Tafeln usw.). Dies würde dem Grundsatz der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung widersprechen.

Bei einer zwangsweisen Ummeldung wäre es unbillig, den Zulassungsbesitzern die Kosten dafür aufzuerlegen. Dadurch wären aber diejenigen schlechtergestellt, die freiwillig ihr Fahrzeug ummelden und die Gebühren und Abgaben entrichtet haben. Aber selbst wenn die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben entfallen, bleiben die Kosten von S 170,-- für die Kennzeichentafeln, die zu bezahlen sind.

Von den Bürgern würde ein "Zwangsumtausch" daher zurecht als bürokratische "Schikane" betrachtet. Aus den dargelegten Gründen ist daher ein "Zwangsumtausch" nicht beabsichtigt.