1102/AB-BR/96
Die Bundesräte Gerstl und Kollegen haben am 26. Juni 1996 unter der Nr. 1190/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einführung von Chipcards anstelle von Krankenscheinen gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
l. Sind Sie bereit, diese - im übrigen auch von der Europäischen Kommission befürworteten - Organisation der Patientenführung mittels der Chipcard auch in Österreich zu etablieren, und welche Schritte planen Sie zur Realisierung (z.B. feasibility study)?
2. Sind Sie bereit, die Aktivitäten der ARGE GESUNDHEIT zu fördern und die von der ARGE schon geleisteten Vorarbeiten in diese Schritte zur Realisierung der Chip-Karte einzubinden?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Zunächst ist zu bemerken, daß Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechtes und damit auch Überlegungen im Zusammenhang mit einer möglichen Umgestaltung von Krankenscheinen in Form von "Chip-Cards" in die Zuständigkeit des Bundesministers für Arbeit und Soziales fallen.
Ungeachtet dessen wird die Notwendigkeit einer Verbesserung der Kommunikations- und Informationsflüsse zwischen Leistungsträgern und Leistungsnehmern im Österreichischen Gesundheitswesen seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz schon seit einiger Zeit betont. Dazu bedarf es jedoch der Klärung einer Reihe von inhaltlichen, technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragestellungen.
Ich habe daher im Dezember des Vorjahres eine Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz mit der Kurzbezeichnung "STRING" (Standards und Richtlinien für den Informatikeinsatz im Österreichischen Gesundheitswesen) einberufen, um hier für Österreich ein möglichst akkordiertes Vorgehen sicherzustellen und dabei die betroffenen Institutionen und Gruppen (Ärzte, Krankenanstalten, Gesundheitsbehörden, Wissenschaft, Normenwesen und Datenschutz) einzubinden.
Grundsätzlich sei aber auch auf die Gefahren hingewiesen, die für Patienten mit der Einführung eines Systems elektronischer Speicherung gesundheitsbezogener Daten durch sogenannte Chip-Cards verbunden sein könnten.