1109/AB-BR/96

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte DDr. Franz Werner Königshofer und Genossen vom 9. Juli 1996, Nr. 1193/J-BR, betreffend Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Die Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (VVWU) per 1. Jänner 1999 entspricht dem in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebrachten klaren politischen Willen der Bundesregierung und wird nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter den im EU-Vertrag festgelegten Voraussetzungen, den sogenannten Konvergenzkriterien, aus folgenden Gründen möglich sein:

Der Ministerrat hat das vom ECOFIN-Rat bereits geprüfte und positiv beurteilte österreichische Konvergenzprogramm am 21. Mai 1996 beschlossen. Die Erfüllung der monetären Kriterien (Wechselkurs, Zinsniveau und Inflationsrate) dürfte für Österreich kein Problem darstellen. Bezüglich der Fiskalkriterien (Defizit 3 % des BIP und Schuldenstand 60 % des BIP bzw. ein hinreichend rückläufiger Trend in Richtung dieses Wertes) haben die Bundesregierung und die Finanzausgleichspartner Maßnahmen zur Senkung des Defizits auf maximal 3 % des BIP bis ins Jahr 1997 beschlossen. Zur hinreichenden Verringerung des Schuldenstandes bedarf es jedoch zusätzlicher Maßnahmen, wie den Verkauf von Bundesbeteiligungen, Ausgliederung der Gebührenhaushalte und Einschränkung der Funktion des Bundes als Darlehensgeber.

Zu 2.:

Zur Vorbereitung der innerösterreichischen Umstellung auf den EURO wurde vom Bundesministerium für Finanzen in Abstimmung mit dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank (0eNB) ein Koordinationsgremium eingesetzt, das unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen und der 0eNB tagt und in dem Experten des Bundeskanzleramtes, der 0eNB, verschiedener Ministerien und der Sozial- und Finanzausgleichspartner vertreten sind. Darüber hinaus wurden die Arbeitsgruppen "Banken und Finanzmarkt", "Legistik", "Verwaltung", "Wirtschaftspolitische Auswirkungen" und "Informationsarbeit" eingerichtet.

Die Aufgabe der genannten Organisationseinheiten ist die Gewährleistung einer reibungslosen Umstellung auf den EURO. Dazu zählt insbesondere die Analyse des wirtschaftspolitischen Handlungsbedarfes, die Vorbereitung der rechtlichen Anpassungsschritte, die Sicherstellung der erforderlichen Änderungen im Bereich der öffentlichen Haushalte und die Information der Öffentlichkeit.

Zu 3.:

Derzeit wird auf der Ebene der Europäischen Kommission die Aufnahme einer Bestimmung in den Entwurf zu einer Verordnung der EU, die den legistischen Rahmen für die Einführung des EURO zum Inhalt hat, diskutiert. Demnach soll der nationale Gesetzgeber die Emittenten der Zentralregierungen ermächtigen können, Maßnahmen zu setzen, welche die Redomination von ausstehenden Schulden in den EURO ermöglichen würde.

Zu den Neuemissionen der öffentlichen Hand ab 1. Jänner 1999 hat der Europäische Rat in Madrid festgestellt, daß diese insbesondere bei Laufzeiten über den 1. Jänner 2002 in EURO erfolgen werden. Damit wird die Erreichung eines liquiden Marktes in EURO sichergestellt.

Zu 4. und 5.:

Bei Erreichen des Ziels einer hohen Zinskonvergenz zwischen den an der WWU teilnehmenden Mitgliedsstaaten ist mit keinen, bzw. nur geringfügigen Kursanpassungen zu rechnen, wobei der Einfluß auf die Bilanzgestaltung der österreichischen Banken eher gering sein dürfte.

Zu 6. und 7.:

Konkrete Schätzungen über Ertragsverluste bzw. Kosten der Umstellung für den österreichischen Bankensektor liegen dem Bundesministerium für Finanzen derzeit noch nicht vor. Auf jeden Fall werden dabei auch die derzeit ebenso noch nicht genau bezifferbaren positiven Auswirkungen auf die Ertragslage der Banken zu berücksichtigen sein, die sich aus den Vorteilen der Einheitswährung, vor allem in bezug auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, ergeben.