1110/AB-BR/96
Beantwortung
der Anfrage der Bundesräte Dr. Paul TREMMEL
und Kollegen betreffend Einstellung älterer Arbeitsloser
in den öffentlichen Dienst, Nr. 121 1 /J-BR/96
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen
Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Dieser Sonderstellenplan wurde mit dem Stellenplan 1995 eingerichtet.
Zu Frage 2:
Dieser Sonderstellenplan ist 1995 mit 150 Planstellen dotiert, 1996 und 1997 mit jeweils 200 Planstellen.
Zu Frage 3:
Die Zuweisung dieser Planstellen für ältere Arbeitslose erfolgte im Juli 1995. Die Kompetenz hiefür hat der Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen.
Im übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage an den Herrn Bundeskanzler, Nr. 1207/J-BR/96, zu der gleichlautenden Frage verwiesen.
Zu Frage 4:
In rechtlicher Hinsicht besteht beim Bund keine Aufnahmesperre für ältere Menschen. Für die Aufnahme von Vertragsbediensteten ist im Vertragsbedienstetengesetz 1948 grundsätzlich keine Altersobergrenze verankert. § 17 Abs. 2 Z 2 Planstellenbesetzungs-Verordnung 1995 sieht lediglich vor, daß zur Besetzung von Planstellen für Vertragsbedienstete der Entlohnungsschemata I, II und K und für Vertragslehrer die Zustimmung des Bundeskanzlers erforderlich ist, wenn der Bedienstete das 65. Lebensjahr überschritten hat. Für die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ist gemäß § 3 Z 1 Planstellenbesetzungs-Verordnung 1995 vorgesehen, daß dann eine Zustimmung des Bundeskanzlers erforderlich ist, wenn der Aufzunehmende das 45. Lebensjahr überschritten hat.
Im übrigen wird auf die Beantwortung der Anfrage an den Herrn Bundeskanzler, Nr. 1207/J-BR/96, zu dieser Frage verwiesen.