1112/AB-BR/96
Die Bundesräte Dr. Tremmel, Mag. Langer haben am 25. Juli 1996 unter der Nr. 1207/J-BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einstellung älterer Arbeitsloser in den öffentlichen Dienst gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Seit wann ist der Sonderstellenplan für die Einstellung älterer Menschen eingerichtet?
2. Mit wievielen Dienstposten ist dieser Dienststellenplan dotiert?
3 . Wieviele Aufnahmen älterer Menschen wurden im Jänner 1995 und im heurigen Jahr aufgrund dieses Sonderstellenplanes getätigt?
4. Sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Aufnahmesperre für ältere Menschen bei den anderen Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden beseitigt wird?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Mit dem Stellenplan 1995, welcher im Mai 1995 in Kraft getreten ist, wurden 150 Planstellen eingerichtet, die ausnahmslos für die Aufnahme von Arbeitssuchenden reserviert sind, die das 50. Lebensjahr erreicht haben und mindestens ein Jahr arbeitslos sind. Die Zahl der Planstellen für ältere Arbeitslose wurde mit dem Stellenplan 1996 um weitere 50 aufgesteckt.
Bisher wurden etwa 190 ältere Arbeitssuchende zu Lasten dieser 200 zur Verfügung stehenden Planstellen aufgenommen.
Der mit wenigen Unterbrechungen seit August 1995 bestehende Aufnahmestopp gilt nicht für die Aufnahme älterer Arbeitsloser.
Zu Frage 4:
Der Bund hat auf die steigende Arbeitslosenrate bei älteren unselbständig Beschäftigten bereits vor längerer Zeit reagiert. In einem Rundschreiben an alle Ressorts vom 12. März 1992 hat das Bundeskanzleramt auf das Problem aufmerksam gemacht und ersucht, eine Altershöchstgrenze auf die Arbeitsplätze zu beschränken, bei denen eine Altersbegrenzung aus dienstlichen Rücksichten unvermeidbar ist.
Mit Beschluß vom 1 0. Mai 1995 hat sich die Bundesregierung dazu bekannt, älteren Arbeitslosen zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu verhelfen und hat dafür neuerlich Altersgrenzen bei Neuaufnahmen auf dienstlich unbedingt erforderliche Gründe reduziert.
Diese Maßnahmen dienen zweifelsfrei als Vorbild für andere öffentliche Dienste (Länder, Gemeinden). Ein unmittelbarer Einfluß auf die Aufnahmepraxis der Länder und Gemeinden kommt mir aber nicht zu.