1116/AB-BR/96

Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. KAPRAL und Kollegen haben am 25. Juli 1996 unter der Nr. 1216/J - SR/96 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ermittlungen im Mordfall Sanikidze" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

1. Welche Folgen hatte die Tatsache, daß bereits 1993 Mitarbeiter der österreichischen Baufirma Maculan, dem Innenminister mitgeteilt haben, daß Sanikidze "beste Kontakte" zur Mafia hätte?

2. Wurden auf Grund dieser Mitteilungen Veranlassungen getroffen?

Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

3. Wurden in diesem Zusammenhang auch Ermittlungen gegen Firmen der Maculangruppe wegen allfälliger Verwicklungen in die "Russen-Mafia geführt?

Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

4. Werden Ermittlungen im Zusammenhang mit der sogenannten "Osthilfe und dem Bausbek-Imperium geführt?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

5. Sind bei den Osthilfeprojekten des Bundes und der Länder, insbesondere Wien, jeweils sicherheitsbehördliche Überprüfungen der Auftragsnehmer, in Hinblick auf sicherheitsbehördliche Bedenken im Zusammenhang mit kriminellen Aktivitäten erfolgt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Von den Sicherheitsbehörden wurden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ermittlungen hinsichtlich des Verdachts des Bestehens von Kontakten zu kriminellen Kreisen durchgeführt. Dabei konnten aber keine ausreichenden Erkenntnisse bezüglich eines strafrechtsrelevanten Sachverhaltes gewonnen werden.

Zu Frage 3:

Solche Ermittlungen wurden mangels entsprechender Anhaltspunkte hiefür nicht durchgeführt.

Zu Frage 4:

Ja. Wegen der Gerichtsanhängigkeit kann ich derzeit keine näheren Auskünfte hiezu geben.

Zu Frage 5:

Im Rahmen der Ingerenz der Sicherheitsbehörden wurden keine solchen Überprüfungen durchgeführt. Im übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.