1118/AB-BR/96
ANFRAGEBEANTWORTUNG
betreffend die schriftliche Anfrage der Bundesräte
Pirchegger und Kollegen vom 25. Juli 1996,
Nr. 1223/J-BR/1996, "Semmering-Basistunnel"
Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten-.
Zu den Fragen 1, 2, 5 und 6-
"Wie lautet das Ergebnis der öffentlichen Interessentensuche?
Wie ist der Stand der Gesamtfinanzierbarkeit des Semmering-Basistunnels? Welcher Betrag wird von privaten Financiers aufgebracht?
Wie hoch ist die jährliche Finanzierungsquote aus öffentlichen Geldern?"
Die Konzessionsärssuche ist im Gange und mittlerweile weit fortgeschritten. Es wurden bereits intensive Gespräche mit einigen Interessenten aufgenommen. Die Feststellung der von den privaten Financiers aufzubringenden Finanzierungsanteile - und damit auch die jährliche öffentliche Finanzierungsquote - wird eines der Ergebnisse der im Gange befindlichen Konzessionärssuche sein. Vor Abschluß derselben können hierüber keine Aussagen gemacht werden, da damit die Verhandlungsposition des Bundes geschmälert würde.
Zu Frage 3:
"Wie ist der Stand der rechtlichen Verfahren?"
Mit der ASFINAG-Gesetz-Novelle 1989 beschloß der Nationalrat die Finanzierung des Semmering-Basistunnels aus Mitteln der ASFINAG.
Mit Verordnung der Bundesregierung vom 4. Juli 1989, BGBl. Nr. 370 wurde die Strecke Gloggnitz - Mürzzuschlag zur Hochleistungsstrecke erklärt.
Mit Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 19. Juli 1989, BGBl. Nr. 405 wurde die Planung und der Bau der ggstl. Hochleistungsstrecke an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG übertragen.
Im Mai 1991 beschließt die Kärntner Landesregierung das "Kärntner Memorandum" mit dem Ersuchen den Semmeringtunnel zu realisieren. Im Juni 1991 beschließt die Niederösterreichische Landesregierung das "NÖ Landesverkehrskonzept', das den Bau des Semmering-Basistunnels mit Priorität 2 enthält. Im August 1991 wird das "Steirische Gesamtverkehrsprogramm" vorgestellt, in dem der Semmering-Basistunnel enthalten ist.
Aufgrund des Ergebnisses und der im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen und des über die Erhaltung der Ghegabahn abgeschlossenen Obereinkommens zwischen Bund und Land Niederösterreich wurde mit BGBl. Nr. 472/1991, ausgegeben am 29. August 1991, die Trassenverordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr für die Strecke Gloggnitz - Mürzzuschlag (Semmering-Basistunnel) erlassen.
Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Ortsverhandlung und nach Auswertung der umfangreichen Gutachten und Stellungnahmen wurde mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28.11.1994 die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für den Semmering-Basistunnel erteilt.
Einen gegen diesen Bescheid gerichteten Antrag an den Verfassungsgerichtshof auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde vom Verfassungsgerichtshof keine Folge gegeben.
Inzwischen wurden auch zwei Beschwerden vom VFGH und eine Beschwerde vom VWGH abgewiesen. Einen offenen Antrag beim VWGH haben die Beschwerdeführer zurückgezogen. Damit verbleibt eine anhängige Beschwerde beim VWGH.
An begleitenden behördlichen Genehmigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes wurden auf steiermärkischer Seite auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene folgende Bewilligungen erwirkt-.
- Wasserrechtliche Bewilligung für die Einleitung von Baustellenoberflächenwässern und Bergwässern.
- Wasserrechtliche, eisenbahnrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Bewilligungen für die Baustellenzufahrtsstraße.
- Wasserrechtliche, baurechtliche und raumordnungsrechtliche Bewilligungen zur Verwendung des Ausbruchmaterials für eine landwirtschaftliche Gestaltungsmaßnahme.
- Wasserrechtliche Bewilligung für die Vorsorgemaßnahmen zur Ergänzung der Wasserversorgung in Mürzzuschlag.
- Elektrizitätsrechtliche Bewilligung für die Baustromversorgung.
Eine wasserrechtliche Bewilligung für die Wasservorsorgemaßnahmen der Gemeinde Semmering wurde beantragt.
Auf niederösterreichischer Seite wurden auf Landes-, Bezirks- und Gemeindeebene folgende Bewilligungen bzw. Entscheidungen erwirkt: - Baurechtliche Bewilligung für die forstwirtschaftliche Rekultivierung eines Steinbruches mittels Ausbruchsmaterial.
- Baurechtliche, forstrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung für die Verlegung der B 27 in Gloggnitz, 1. Ausbaustufe (in zeitlicher Abstimmung mit der Landesausstellung 1992).
Derzeit sind in Niederösterreich folgende Verfahren anhängig: - Beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten:
Trassenverordnung für die Verlegung der B 27, 2. Ausbaustufe, gemäß Bundesstraßengesetz. Die Antragstellung erfolgte über die NO-Bundesstraßenverwaltung (LH-NÖ) auf Grundlage eines Verwaltungsübereinkommens zwischen dem Land NO und der HL-AG.
- Beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, oberste Wasserrechtsbehörde.-
Der Devolutionsantrag zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Einleitung von Oberflächen- und Sickerwässer (Bergwässer) aus dem Straßen-, Brücken- und Tunnelbereich.
- Beim VFGH-
Beschwerde gegen einen Bescheid des Amtes der NO-Landesregierung im naturschutzrechtlichen Verfahren wegen Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte.
- Beim Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst:
Berufung gegen einen Bescheid des LH-NO bezüglich Enteignung in elf Fällen (fast ausschließlich Tunnelservitute).
Zu Frage 4-.
"Wie hoch sind die Kosten für den Semmering-Basistunnel auf Grund der jüngsten Preisentwicklung?"
Die Kosten für den Semmering-Basistunnel sind mit 6,5 Mrd S (Preisbasis 1995) veranschlagt.
Zu den Fragen 7 und 8:
"Wann ist mit einer Fertigstellung des Sondierstollens zu rechnen?
Wann ist mit dem Baubeginn des Semmering-Basistunnels zu rechnen?"
Der Baubeginn hat mit dem Bau des Begleitstollens formal bereits eingesetzt. Der eigentliche Bahntunnel soll nach Lösung der Finanzierungsfrage im Zusammenhang mit privaten Investoren begonnen werden.