1120/AB-BR/96
Die Abgeordneten zum Bundesrat WALDHÄUSL und Kollegen haben am 25. Juli 1996 unter der Nr. 1225/J-BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die "Folgen des Aufnahmestopps für die Gendarmerie NÖ" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wie hoch sind die Monatsmieten und die Erhaltungskosten jeweils für die Schulungsabteilung in Wien und deren Außenstellen in Ybbs und Zwentendorf, wo die Grundausbildungslehrgänge stattfinden?
2. Kann bei dem derzeitigen Personalstand, der Grenzdienst der Bundesgendarmerie jemals funktionieren und den Schengener Standard erreichen?
Wenn ja, wie soll das funktionieren?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit der Grenzdienst funktioniert und den Schengener Standard erreicht?
3. Können freiwerdende Planstellen (z.B. durch Pensionierung, Austritt, Tod, Versetzung zu anderen Wachkörpern oder Bundesländern) nachbesetzt werden?
Wenn ja, ist sichergestellt, daß freigewordene Planstellen auch mit entsprechend gut ausgebildeten Schüler/innen nachbesetzt werden?
4. Wie viele Sektorstreifen werden auf Grund der Personalreduktion weniger zur Verfügung stehen?
5. Besteht die Gefahr, daß auf Grund der Personalreduktion, die Qualität der AufklärungsTätigkeit und der schriftlichen Erledigungen reduziert wird?
6. Was werden Sie tun, um die Motivation der Gendarmeriebediensteten wieder zu steigern?
7. Was werden Sie tun, damit die Verunsicherung der Bevölkerung nicht größer wird und das Vertrauen der Bevölkerung in die Gendarmerie wiederhergestellt wird?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich bitte um Verständnis, daß ich die Höhen der anfallenden Monatsmieten für die gegenständlichen Mietobjekte nicht bekanntgeben kann, da diesbezüglich auch schutzwürdige Interessen von Parteien betroffen sind.
Die Betriebskosten (inkl. Heizkosten) betragen für
die SchAASt Ybbs S 187.001,--,
die SchAASt Zwentendorf S 379.304,-- jährlich.
Für die Schulabteilung Wien werden die Betriebskosten von der Bundesgebäudeverwaltung getragen, weshalb lediglich für die Heizkosten von dzt. rund S 100.000,-- jährlich aufzukommen ist.
Zu Frage 2:
Der derzeit für den Grenzdienst der Bundesgendarmerie tatsächlich zur Verfügung stehende Personalstand ist keinesfalls ausreichend für die Erfüllung des Schengener Standards. Ich werde mich daher dafür einsetzen, daß die unbedingt erforderlichen Planstellen entweder durch die Zuweisung zusätzlicher Planstellen geschaffen werden oder die im Rahmen des Stellenplanes für das Jahr 1997 bei der Gendarmerie und Polizei beschlossene Planstelleneinsparung ausgesetzt wird, zumal die infrastrukturellen Voraussetzungen zur Erfüllung des Schengener Standards bis 1.7.1997 gegeben sein werden.
Zu Frage 3:
Ja, unter Berücksichtigung der Auflagen des am 17. Juli 1996 gefaßten Ministerratsbeschlusses.
Zu Frage 4:
Es ist mein Bestreben, die vorgegebenen Einsparungen möglichst in jenen Bereichen vorzunehmen, die keinen Einfluß auf den Exekutivdienst haben. Daher wird danach getrachtet, bei den Sektorstreifen möglichst ohne Reduktionen auszukommen.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Die Motivation der Gendarmeriebediensteten ist im allgemeinen eine sehr hohe. In jenen Einzelfällen, in denen diesbezüglich ein gewisses Manko besteht, wird es Aufgabe der Vorgesetzten sein, durch geeignete Maßnahmen eine Motivationssteigerung herbeizuführen.
Zu Frage 7:
Nach objektiven Kriterien besteht kein Grund für eine größere Verunsicherung der
Bevölkerung. Aus der letzten polizeilichen Kriminalstatistik geht nämlich eindeutig hervor, daß bei gerichtlich strafbaren Handlungen eine spürbare Reduzierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Aufklärungsziffer zu verzeichnen war. Auch ist eine Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung in die Gendarmerie nicht notwendig, da diese noch immer in hohem Maße gegeben ist.