1121/AB-BR/96
Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. Peter KAPRAL und Kollegen haben am 25.7.1996 unter der Nr. 1218/J-BR/1996 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Polizeikommissariat in der Fuhrmannsgasse 5 gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1 . Welche Gründe sind für die Verzögerungen des Neubaues des Polizeikommissariats in der Josefstadt ausschlaggebend?
2. Wie hoch waren die Kosten für den Abbruch des Polizeikommissariats in der Fuhrmannsgasse?
3. Ist es richtig, daß mit dem Bau des Polizeikonmmissariats in der Fuhrmannsgasse 5 frühestens 1997 begonnen wird?
4. Wenn ja, aus welchen Gründen wird mit dem Neubau in der Fuhrmannsgasse erst frühestens 1997 begonnen, und wann genau wird tatsächlich mit dem Bau begonnen?
5. Wird die vorgesehene Bauzeit von zwei Jahren eingehalten werden können?
6. Wie hoch werden die Kosten für den Neubau des Polizeikommissariats sein?
7. Für wieviele Beamte wird im Neubau Platz sein?
8. Wie viele Beamte werden tatsächlich im Neubau untergebracht werden?
9. Welche technischen Sicherheitsvorkehrungen sind für den Neubau vorgesehen?
10. Wie hoch werden die Kosten für diese Maßnahmen sein?
11. Ist es richtig, daß die Miete für das Bürogebäude in der Strozzigasse 8- 10 rund öS 400.000,-- monatlich beträgt?
12. Ist Ihnen die schwierige räumliche Situation des Ausweichquartiers in der Strozzigasse bekannt?
13. Wie viele Beamte sind in dem Ausweichquartier in der Strozzigasse 8-10 untergebracht?
14. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Personalausstattung der Sicherheitsverwaltung den entstehenden Aufgaben anzupassen?
15. Ist gewährleistet, daß die acht zusätzlichen Beamten, die seit Ende Juni 1996 in der Josefstadt ihre Ausbildung abschließen sollen und Major Dorrer bis Ende August zur Verfügung stehen, Oberhaupt Platz in der Strozzigasse haben?
16. Entspricht das Ausweichquartier in der Strozzigasse den sicherheitstechnischen Ansprüchen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das seinerzeitige Kommissariatsgebäude entsprach hinsichtlich des Raumangebotes aber auch der vorhandenen Raumaufteilung nicht mehr den Anforderungen, weshalb Überlegungen angestellt wurden, für die Josefstädter Polizei ein neues Gebäude zu errichten. Weil die Suche nach geeignet erscheinenden Bauplätzen ergebnislos verlief, wurde ein Konzept ausgearbeitet, welches den Abbruch des bestehenden und die Errichtung eines neuen Gebäudes vorsieht.
Das diesem Konzept zu Grunde liegende Raum- und Funktionsprogramm, welches sowohl für die Bediensteten, aber auch für die Rat, Auskunft und Hilfe suchenden Bürger optimale räumliche Bedingungen bieten wird, kann allerdings auf der bestehenden Liegenschaft nur dann erfüllt werden, wenn die Bebauungsbestimmungen dem aus dem Konzept entwickelten neuen Baukörper angepaßt werden.
Es war daher eine Änderung der Bebauungsbestimmungen erforderlich, die bereits am
22.12.1993 beim Magistrat der Stadt Wien, MA 21, beantragt wurde, allerdings erst am
28.6.1995 im Gemeinderat beschlossen werden konnte, nachdem sich zwischenzeitig eine Bürgerinitiative gebildet hatte, die sich gegen die Fällung eines auf der Liegenschaft befindlichen Baumes aussprach. Eine weitere Verzögerung entstand durch das Verfahren zur Erlangung der Abbruchbewilligung für das bestehende Objekt. In diesem Falle erfolgte das Ansuchen am 30.11.1993. Eine seitens der Anrainer gegen den Abbruchbewilligungsbescheid eingebrachte Beschwerde wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 23.1.1996 abgewiesen. Der Abbruch erfolgte in der Zeit zwischen 19.2. und 15.3.1996.
Letztlich hat auch das Behördenverfahren hinsichtlich der Baumfällung zur Verzögerung beigetragen, das mit dem Ansuchen vom 15.4.1994 begonnen und mit der Bescheiderteilung am 25.6.1996 abgeschlossen werden konnte.
Ich möchte allerdings abschließend ausdrücklich darauf hinweisen, daß die einzelnen Verfahren in einer Wechselwirkung zueinander standen und sowohl ihr Verlauf als auch die Dauer maßgeblich von der Tätigkeit der zit. Bürgerinitiative bestimmt wurden. Die Stadtverwaltung selbst hat alles zur Aufklärung der Anrainer, Kalmierung der Situation und Beschleunigung der Verfahren getan.
Zu Frage 2:
Die Kosten für den Abbruch des alten Gebäudes betrugen nach Mitteilung des für Angelegenheiten des Bundeshochbaues zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten brutto S 1.400.000,--.
Zu Fragen 3 und 4:
Der Baubeginn richtet sich nach Auskunft des Wirtschaftsressorts nach der Erteilung der Baubewilligung durch die MA 64 der Stadt Wien.
Zu Frage 5:
Aus bautechnischer Sicht kann die vorgesehene Bauzeit von etwa zwei Jahren eingehalten werden. Die Einhaltung des projektierten Bauzeitplanes wird allerdings maßgeblich von einer kontinuierlichen und ausreichenden Kreditmittelbereitstellung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bestimmt.
Zu Frage 6:
Nach Mitteilung des Wirtschaftsressorts werden die Neubaukosten inkl. Valorisierung brutto etwa S 90.000.000,-- betragen.
Zu Frage 7:
Der Neubau wurde für insgesamt 128 Bedienstete projektiert.
Zu Frage 8:
Nach dem derzeitigen Stand der Personalplanung werden unmittelbar nach Bezug des neuen Objektes 122 Bedienstete im neuen Bezirkspolizeikommissariat Dienst versehen.
Zu Frage 9:
Das Gebäude wird analog den bereits bestehenden Kommissariatsgebäuden mit einer Sicherheitsschleuse zum Kommissariatswachzimmer, einer Alarmanlage innerhalb des Arrestes und einer schlagsicheren Verglasung der ebenerdigen, straßenseitigen Fenster des Wachzimmers versehen.
Zu Frage 10:
Nach Auskunft des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten liegen für die Herstellung der zuvor angeführten Sicherheitsvorkehrungen derzeit noch keine Kostenschätzungen vor, die den einzelnen Positionen seriös zugeordnet werden könnten.
Zu Frage 11:
Für die Benützung des Ausweichquartiers sind monatlich netto S 301.518,50 als Miete, sowie S 57.615,-- als Betriebs- und Heizkosten zu entrichten.
Zu Frage 12:
Die vorübergehende Nutzung des Ersatzquartiers steht unter dem positiven Ziel des den Bedürfnissen entsprechenden Neubaues eines Bezirkspolizeikommissariates und wird daher von den Bediensteten als "Ausweichquartier" akzeptiert. Wären das Raumangebot und die Raumkonfiguration innerhalb des Ersatzquartieres ausreichend, so würde man zweifellos vom Vorhaben der Neuerrichtung Abstand genommen und das Kommissariat, allerdings nicht als Einmietung, in das Objekt Strozzigasse 10 verlegt haben.
Zu Frage 13:
Im Ausweichquartier sind derzeit 92 Bedienstete untergebracht.
Zu Frage 14:
Ich bin seit der Übernahme des Ressorts bestrebt, durch eine Vielzahl von grundlegenden Maßnahmen, wie z.B. Einbringung von Novellierungsinitiativen bezüglich verschiedenster Rechtsvorschriften, Strukturbereinigungen im organisatorischen Bereich, rationellere Gestaltung von Arbeitsabläufen, ständige Überprüfung des optimalen Einsatzes der personellen Ressourcen, Forcierung der technischen Ausrüstung auf den Gebieten der Kriminaltechnik und Fahndung, der EDV, dem KFZ- und Fernmeldesektor dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Effizienz der Sicherheitsverwaltung zu gewährleisten bzw. zu optimieren.
Zu Frage 15:
Die in der Josefstadt im Rahmen des Abschlusses ihrer Ausbildung eingesetzten Beamten werden in der Strozzigasse Platz haben.
Zu Frage 16:
Die bereits zuvor dargestellten sicherheitstechnischen Standards wurden im Ausweichquartier soweit verwirklicht, als dies auf Grund der baulichen Gegebenheiten möglich und in Anbetracht der ausschließlich vorübergehenden Nutzung von Teilen des Objektes wirtschaftlich vertretbar war.