1133/AB-BR/96
Die Bundesräte Dr. Tremmel, Mag. Langer, Dr. Kapral haben am 25. Juli 1996 unter der Nr. 1209/J-BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verpflegung des deutschen Bundeskanzlers anläßlich seines Staatsbesuches gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wieviele Angebote für das 44-Personen-Mittagessen im Schloß Eggenberg bei Graz hat das Bundeskanzleramt eingeholt?
2. Aufgrund welcher Umstände erfolgte die Vergabe des Auftrages für das Mittagessen im Schloß Eggenberg an die Wiener Gastronomiefirma Do & Co?
3. Welche Desserts und Getränke wurden serviert?
4. Welchen Betrag hat die Firma Do & Co für dieses Mittagessen insgesamt in Rechnung gestellt?
5. Wieviel wurde für die Anlieferung nach Graz berechnet?
6. Da vom deutschen Bundeskanzler bekannt ist, daß er den kulinarischen Genüssen der österreichischen Bundesländer alles andere als abhold ist: Worauf fußt das Mißtrauen des österreichischen Bundeskanzlers gegenüber der steirischen Gastronomie, sodaß er sich selbst in der Steiermark vom Lieblingslokal seiner Gattin in Wien beliefern läßt?
7. Da die für Gesundheit zuständige Bundesministerin zu Recht immer wieder vor aufgewärmten und warmgehaltenen Speisen, insbesondere zur Sommerzeit, wegen der damit verbundenen Salmonellengefahr, warnt und die Lebensmittelbehörden österreichweit zum Schutze der Bevölkerung auf Trab hält: Fürchten Sie nicht für das leibliche Wohl Ihrer Gäste, insbesondere des deutschen Bundeskanzlers, wenn Sie fertig zubereitete Speisen von Wien nach Graz transportieren lassen?
8. Warum haben Sie sich nicht beim Umweltminister oder bei einem der Toscana-Fraktion zugehörenden Regierungsmitglied Ihrer Fraktion rechtzeitig über die Bekömmlichkeit bodenständiger, nicht transportgeschädigter Nahrungsmittel sowie über die Umweltbelastung durch Nahrungsmitteltransport über weite Distanzen erkundigt?"
Einleitend halte ich folgendes fest:
Es ist selbstverständlich, daß ich bei offiziellen Essen, die ich in meiner Funktion als Bundeskanzler im Rahmen von Staatsbesuchen gebe, auf bewährte und vielfach erprobte gastronomische Betriebe zurückgreife. Da ich für diese Bewirtungen die Verantwortung trage, muß es auch meine Entscheidung bleiben, welche Firmen beauftragt werden. Das hat Überhaupt nichts mit dem qualitätsvollen Angebot steirischer Gastronomie zu tun. Etliche Betriebe von ihnen werden auch von mir regelmäßig besucht und geschätzt.
Zu Frage l:
Der Antrag wurde freihändig vergeben. Auf Grund des geringen Auftragswerts war ein formelles Vergabeverfahren nach den Vergabevorschriften des Bundes nicht durchzufahren.
Zu Frage 2:
Siehe meine einleitenden Bemerkungen.
Zu Frage 3:
Es wurde eine Mehlspeise und österreichischer Wein bzw. Sekt serviert.
Im übrigen ist es bemerkenswert, daß zur Erkundung der Desserts und der Getränke eines Mittagessens im Rahmen eines Staatsbesuchs das Instrument der parlamentarische Anfrage beansprucht wird.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Firma DO & CO hat für das Mittagessen insgesamt einen Betrag von S 60.181,80 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. In diesem Betrag sind S 4.800,- inkl. MWST. für Zustellung bzw Abholung enthalten.
Zu Frage 6:
Von einem Mißtrauen meinerseits gegenüber der steirischen Gastronomie kann keine Rede sein. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Da das Mittagessen im Schloß Eggenberg zubereitet wurde, erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf diese Fragen.