1134/AB-BR/96
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage
der Bundesräte Anton Hüttmayr und Kollegen vom 6. September
1996, Nr. 1227/J-BR/1996, betreffend WTK (Wolfsegg-Traunthaler
Kohlenwerks GesmbH), beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 20.:
Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich
die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin
der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft
(OIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.
Die gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Unternehmensorganen
und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung,
insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes
als Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem in
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht
nicht umfaßt.
Die Anfrage wurde dennoch an die ÖIAG zur Stellungnahme weitergeleitet.
Wie die ÖIAG mitteilt, wurden die Anteilsrechte an der WTK
von ihrer damaligen Eigentümerin, der ÖIAG-Bergbauholding
Aktiengesellschaft, einer Tochtergesellschaft der ÖIAG, im
Mai 1996 verkauft. Es besteht daher auch seitens der ÖIAG
keinerlei Einflußmöglichkeit auf allfällige Maßnahmen
im Rahmen der WTK.