1144/AB-BR

Die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen haben am 19. Dezember 1996 unter der Nr. 1240/J -
BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kosten eines Beitritts
zur NATO" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Rüstungsausgaben eines Landes sind, wie sämtliche Ausgaben der öffentlichen Hand,
grundsätzlich im Zusammenhang mit der allgemeinen budgetären Situation zu sehen.
Angesichts der vorgegebenen Sparziele ist nicht davon auszugehen, daß sich der
Finanzbedarf des Bundesheeres für Rüstungskäufe in den nächsten Jahren erheblich über
den gegenwärtigen Budgetrahmen bewegen wird. Für den weiteren Verlauf ist eine exakte
Beantwortung dieser Frage deshalb schwierig, weil sie nicht zuletzt von der bevorstehenden
Entscheidung Österreichs über seine künftige Teilnahme an funktionsfähigen europäischen
Sicherheitsstrukturen abhängt. Diese Entscheidung wird auf der Grundlage eines Berichtes
zu treffen sein, den die Bundesregierung dem Parlament spätestens im Laufe des ersten
Quartals des kommenden Jahres vorlegen wird.
Zu 2:
Diesbezüglich verweise ich auf die im Situationsbericht 1996 (III -73 der Beilagen des
Nationalrates) unter "Investitionen" (Punkt 1.11.2) dargelegten Planungsvorhaben bzw.
Beschaffungsprojekte.
Zu 3 und 4:
Ja. Bei den geplanten Beschaffungen handelt es sich vor allem auch um Ersatz-
beschaffungen für Waffen- und Führungssysteme, welche an das Ende ihrer Lebenszeit
gelangen. Diese Beschaffungen sind darauf ausgerichtet, insbesondere die Führungs-
fähigkeit, die Fähigkeiten zur Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen
sowie den Schutz der eingesetzten Soldaten zu verbessern.
Zu 5:
Aussagen im Sinne der Fragestellung wären erst auf Grund konkreter Gespräche bzw.
Vereinbarungen mit einer europäischen Sicherheitsorganisation möglich. Es kann aber
davon ausgegangen werden, daß die Teilnahme an einer solchen europäischen
Sicherheitsorganisation durch gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten von logistischen
Einrichtungen, durch den Wegfall einzelner Aufgabenkomponenten und durch das
sicherheitspolitische Unterstützungspotential der übrigen Mitglieder erhebliche
Einsparungs- bzw. Synergieeffekte im Vergleich zu einer dauerhaften Alleinstellung einer
Verteidigung hätte.
Zu 6:
Ein Vergleich der LV-Budgets (in Prozentanteilen am BIP) ergibt für das Jahr 1996
folgendes Bild:
Schweiz 1,6%; Schweden 2,4%; Finnland 1,6%; Irland 1,6%; Tschechien 2,5%; Polen
2,8%; Ungarn 1,3%; Slowenien 1,3%.
Zu 7:
Da bereits vor dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union alle Mitgliedsländer, mit der
einzigen Ausnahme von kland, auch Mitglieder der NATO waren und heute noch sind, und
der NATO wohl auch in der Zukunft die entscheidende Rolle für die Sicherheit der
Europäischen Union zukommt, sind Investitionen durch die EU in Infrastrukturmaßnahmen
von Nichtmitgliedsstaaten zweifellos nicht losgelöst von der Sicherheitspolitik zu
betrachten.