1144/AB-BR
Die Bundesräte Dr. Bösch und Kollegen haben
am 19. Dezember 1996 unter der Nr. 1240/J -
BR/96 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Kosten eines Beitritts
zur NATO" gerichtet. Diese aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Rüstungsausgaben eines Landes sind, wie
sämtliche Ausgaben der öffentlichen Hand,
grundsätzlich im Zusammenhang mit der allgemeinen
budgetären Situation zu sehen.
Angesichts der vorgegebenen Sparziele ist nicht davon
auszugehen, daß sich der
Finanzbedarf des Bundesheeres für Rüstungskäufe
in den nächsten Jahren erheblich über
den gegenwärtigen Budgetrahmen bewegen wird.
Für den weiteren Verlauf ist eine exakte
Beantwortung dieser Frage deshalb schwierig, weil
sie nicht zuletzt von der bevorstehenden
Entscheidung Österreichs über seine künftige
Teilnahme an funktionsfähigen europäischen
Sicherheitsstrukturen abhängt. Diese Entscheidung
wird auf der Grundlage eines Berichtes
zu treffen sein, den die Bundesregierung dem Parlament
spätestens im Laufe des ersten
Quartals des kommenden Jahres vorlegen wird.
Zu 2:
Diesbezüglich verweise ich auf die im Situationsbericht
1996 (III -73 der Beilagen des
Nationalrates) unter "Investitionen" (Punkt
1.11.2) dargelegten Planungsvorhaben bzw.
Beschaffungsprojekte.
Zu 3 und 4:
Ja. Bei den geplanten Beschaffungen handelt es sich
vor allem auch um Ersatz-
beschaffungen für Waffen- und Führungssysteme,
welche an das Ende ihrer Lebenszeit
gelangen. Diese Beschaffungen sind darauf ausgerichtet,
insbesondere die Führungs-
fähigkeit, die Fähigkeiten zur Zusammenarbeit
im Rahmen internationaler Organisationen
sowie den Schutz der eingesetzten Soldaten zu verbessern.
Zu 5:
Aussagen im Sinne der Fragestellung wären erst
auf Grund konkreter Gespräche bzw.
Vereinbarungen mit einer europäischen Sicherheitsorganisation
möglich. Es kann aber
davon ausgegangen werden, daß die Teilnahme
an einer solchen europäischen
Sicherheitsorganisation durch gemeinsame Nutzungsmöglichkeiten
von logistischen
Einrichtungen, durch den Wegfall einzelner Aufgabenkomponenten
und durch das
sicherheitspolitische Unterstützungspotential
der übrigen Mitglieder erhebliche
Einsparungs- bzw. Synergieeffekte im Vergleich zu
einer dauerhaften Alleinstellung einer
Verteidigung hätte.
Zu 6:
Ein Vergleich der LV-Budgets (in Prozentanteilen
am BIP) ergibt für das Jahr 1996
folgendes Bild:
Schweiz 1,6%; Schweden 2,4%; Finnland 1,6%; Irland
1,6%; Tschechien 2,5%; Polen
2,8%; Ungarn 1,3%; Slowenien 1,3%.
Zu 7:
Da bereits vor dem Beitritt Österreichs zur
Europäischen Union alle Mitgliedsländer, mit der
einzigen Ausnahme von kland, auch Mitglieder der
NATO waren und heute noch sind, und
der NATO wohl auch in der Zukunft die entscheidende
Rolle für die Sicherheit der
Europäischen Union zukommt, sind Investitionen
durch die EU in Infrastrukturmaßnahmen
von Nichtmitgliedsstaaten zweifellos nicht losgelöst
von der Sicherheitspolitik zu
betrachten.