1149/AB-BR BR
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1244/J - BR/97 betreffend eines schulfreien Tages
in Tirol, die die Abgeordneten DDr. Franz Werner Königshofer und KollegInnen am
16. Jänner 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Was war der offizielle Grund für den schulfreien Tag in Tirol am 13. November 1996?
Antwort:
Am 13. November 1996 fand die Pädagogische Tagung 1996 des Katholischen Tiroler Lehrer -
vereines statt. Ob an diesem Tag auch andere Vereinigungen Fortbildungsveranstaltungen organi -
siert haben, wie dies in den Jahren 1994 und 1995 geschehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
2. Von wem wurde dieser schulfreie Tag angeordnet?
Antwort:
Der 13. November 1996 wurde nicht generell für schulfrei erklärt, um den Unterrichtsentfall so
gering wie möglich zu halten. Die Landesregierung hat den Schulleitern empfohlen, die Lehrer,
die an der Tagung teilnehmen wollen, im notwendigen Ausmaß (allenfalls auch nur für den
Vormittag) zu beurlauben. Hinsichtlich der Beurlaubung der Schulleiter wurde eine entsprechende
Empfehlung auch an die Bezirksverwaltungsbehörden gerichtet.
Der der Landesregierung nach § 110 Abs. 4 lit. b im Zusammenhang mit § 115 Abs. 1 des Tiroler
Schulorganisationsgesetzes 1991, LGBl. - Nr. 84 in der Fassung der Novelle LGBl. - Nr. 46/1996
für eine Schulfreierklärung zur Verfügung stehende Tag wurde nicht in Anspruch genommen.
Dies ist auch für das 2. Semester des laufenden Schuljahres nicht beabsichtigt.
3. War diese Maßnahme mit dem Tiroler Landesschulrat koordiniert?
Antwort:
Da es sich um keine Schulfreierklärung handelte, war eine Koordination nicht erforderlich.
4. Wieviele Lehrer und Schüler waren von diesem schulfreien Tag betroffen?
Antwort:
Diese Frage wäre an den zuständigen Landesschulrat für Tirol zu richten.
5. Gibt es Rückmeldungen über Probleme berufstätiger Mütter bei solchen, kurzfristig
angesetzten, schulfreien Tagen?
Antwort:
Rückmeldungen über Probleme berufstätiger Mütter an dem betreffenden Tag gibt es nach Rück-
sprache mit dem Landesschulrat für Tirol nicht.
6. Gibt es Berechnungen über den volkswirtschaftlichen Ausfall bei derartigen schulfreien
Tagen?
7. Wenn ja, wie hoch ist der volkswirtschaftliche Ausfall und wer trägt dafür die
wirtschaftliche und politische Verantwortung?
Antwort:
Es gibt keine Berechnungen über den volkswirtschaftlichen Ausfall bei derartigen schulfreien
Tagen. Weiters ist davon auszugehen, daß die Teilnahme an der Tagung nur erfolgte, wenn die
Erreichung der Lehrplanziele dadurch nicht beeinträchtigt war. Damit sind auch mittel- und
langfristige Folgewirkungen durch Bildungsdefizite nicht zu erwarten.
8. Ist es möglich, solche Tage bzw. Tagungen in die Ferienzeit zu verlegen?
Antwort:
Es ist möglich, pädagogische Tagungen in die Ferienzeit zu verlegen. Dies ist allerdings nicht
Sache der Landesregierung sondern des Veranstalters.
9. Wenn ja, werden Sie eine derartige Verlegung - im Interesse von Eltern und Schülern -
auch anordnen?
Antwort:
Es sind Gespräche mit dem Tiroler Katholischen Lehrerverein hinsichtlich der zukünftigen
Vorgangsweise anläßlich der Pädagogischen Tagungen geplant.