1150/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1241/J - BR betreffend Unfähigkeit bei der Organisation des Angebo -
tes und Verkaufs der Autobahn - Vignette zu Beginn 1997, welche die
Bundesräte Meier und Genossen am 14. Jänner 1997 an mich richte -
ten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz wurden die Bundes -
straßengesellschaften mit der Einhebung der zeitabhängigen Maut
namens des Bundes beauftragt. Diese Gesellschaften haben eine
Tochtergesellschaft zu diesem Zweck gegründet.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Österreichische Mauterrichtungs G.m.b.H. hat nicht generell
zuwenig Vignetten bestellt, lediglich auf dem Gebiet der Kurz -
zeitvignetten ergab sich das Problem abzuschätzen, wieviele Kurz -
zeitvignetten ein Gelegenheitsfahrer anschaffen wird und wo diese
anzubieten sind. Ein direkter Bezug zwischen Österreich - Urlaubern
und Kurzzeitvignettenbenutzern ist nicht herstellbar.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Es gibt in ganz Österreich über 5.000 Verkaufsstellen für die
Vignetten, darunter 2.600 Trafiken. Diese hohe Anzahl an Ver-
kaufsstellen trug auch dazu bei, daß an einzelnen Stellen kurz -
zeitig keine Vignetten erhältlich waren. Es gibt keinerlei ver -
gleichbare Modelle, aus denen das tatsächliche Kaufverhalten der
Kunden abschätzbar war.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es wurde vorgesorgt, daß an den Grenzübergängen Verkaufsstellen
vorhanden waren. Auch Hinweise über die Vignettenpflicht wurden
im benachbarten Ausland gegeben. Grundsätzlich ging die Strategie
dahin, nicht an Grenzübergängen, sondern im Heimatland der,
ausländischen Touristen die Vignetten zu verkaufen, um einen
allzu großen Andrang an den Grenzen zu vermeiden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Zur Verhinderung von Mißbrauch wurde festgelegt, daß eine Entwer -
tung der Vignetten nur durch die Verkaufsstelle erfolgt. Darüber
hinaus muß bedacht werden, daß im Gegensatz zum Parkschein, bei
dem sich der Fahrzeugbenutzer nach Ausfüllen desselben vom Auto
entfernt und damit keine Manipulationsmöglichkeit hat, er bei der
Vignettenkontrolle stets im Auto verbleibt. Damit ist noch un -
mittelbar vor Kontrolle eine Schärfung der Vignette möglich.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Ob und in welchem Ausmaß ein Schaden entstanden ist wird derzeit
durch den Rechnungshof geprüft. Dem Ergebnis dieser Prüfung möch -
te ich nicht vorgreifen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Geschäftsführung der ÖMG bestand aus zwei Personen - Herrn
Dr. Schock und Herrn Dr. Innerebner.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die ÖMG wurde aufgelöst und somit die Geschäftsführer ihrer Posi -
tion enthoben.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Die Aussagen haben offensichtlich nicht der Erwartungshaltung der
Öffentlichkeit entsprochen.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten war
über das Steuerungs - und Informationsgremium über die Vorberei -
tungen informiert.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Mit dem Bundesstraßenfinanzierungsgesetz wurden die Bundes -
straßengesellschaften mit der Einhebung der zeitabhängigen Maut
beauftragt. Als mit dem Vollzug des Gesetzes betrauter Bundesmi -
nister habe ich bereits Konsequenzen gezogen.