1153/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Weiss, Ing. Penz und Giesinger haben am 3. März
1997 unter der Nr. 1263/J - BR/97 an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend eine der Vorlage von Arbeitsprogrammen
durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vergleich -
bare Vorgangsweise gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie beurteilen Sie die Zweckmäßigkeit der Vorlage eines von
der Bundesregierung zu beschließenden Jahresprogrammes
über die beabsichtigten Gesetzgebungsvorhaben an den
Nationalrat und an den Bundesrat?
2. Sind Sie bereit, der Bundesregierung eine solche
Vorgangsweise vorzuschlagen?"
 
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Obwohl ich das der Anfrage zugrunde liegende Anliegen für berechtigt
halte, erachte ich ein von der Bundesregierung zu beschließendes
Jahresprogramm über die beabsichtigten Gesetzgebungsvorhaben an
den Nationalrat und an den Bundesrat als nicht zielführend. Dies vor
allem deshalb weil die Erfahrung zeigt, daß sich Gesetzgebungs -
vorhaben nur in sehr eingeschränktem Maß vorausplanen lassen. Im
Verlauf eines Jahres treten vielfach Ereignisse ein, die legislative
Maßnahmen erforderlich machen. Demgegenüber können Umstände
eintreten die die Verschiebung eines geplanten Gesetzgebungsvor -
habens bedingen, es verzögern oder überhaupt zu Fall bringen. Ein
Jahresprogramm über beabsichtigte Gesetzgebungsvorhaben könnte
daher niemals vollständig oder mit endgültiger Aussagekraft ausgestaltet
sein, was seinen Wert von vornherein beeinträchtigen würde.
Auch gegen die Überlastung des Gesetzgebungsverfahrens, gegen die
sogenannte Gesetzesflut und für die Verbesserung der Zusammenarbeit
mit den Ländern und Gemeinden - hier steht im übrigen häufig die Ko -
stenfrage im Vordergrund - scheint mir ein von der Bundesregierung zu
beschließendes Jahresprogramm über die beabsichtigten Gesetzes -
vorhaben kein brauchbares Instrument zu sein.