1154/AB-BR BR
 
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Im Zusammenhang mit der Umstellung der Krankenanstaltenfinanzierung auf ein leistungsori -
entiertes System wurden in den letzten Jahren von Beamten des Gesundheitsressorts mit
Unterstützung der Experten des Projektteams "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzie -
rung" länderweise laufend Informationsveranstaltungen unentgeltlich durchgeführt.
Dabei wurden für die medizinischen und pflegerischen Berufsgruppen sowie für das Verwal -
tungs - und EDV - Personal entsprechende Informationsschwerpunkte (z.B. Codierregelungen,
EDV - gestützte Plausibilitätsprüfungen, Anwendungsregeln für das LKF - System) vorgetragen
und mit den Veranstaltungsteilnehmern diskutiert.
Da aufgrund der zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung ab 1. Jänner
1997 die Umsetzung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung durch die in den
Ländern eingerichteten Landesfonds zu erfolgen hat, stellt das Ressort den Landesfonds die für
die LKF - Einführung, Information und Abwicklung erforderlichen schriftlichen Unterlagen und
Abrechnungs - beziehungsweise Prüfprogramme zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Von verschiedenen Seminar - und Konferenzveranstaltern werden seit Feststehen der öster -
reichweiten Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung laufend Kon -
gresse zu diesem Thema in unterschiedlicher Qualität und zu unterschiedlichen Kosten veran -
staltet.
 
Die Veranstalter sowie die vortragenden Referenten sind aufgrund der diversen Informations -
und Einladungsbroschüren, die in der Regel auch dem Bundesministerium für Arbeit, Gesund -
heit und Soziales zugesandt werden, allgemein bekannt.
Die für diesen Fachbereich zuständigen Experten des Ressorts sind - selbst wenn sie nicht an
allen Seminaren und Konferenzen teilnehmen können - durch zahlreiche Kontakte mit LKF -
Experten und Krankenhausexperten über den Inhalt dieser Veranstaltungen sehr gut informiert.
Gemeinsam mit den mit der LKF - Umsetzung befaßten Experten der Landesfonds werden
regelmäßig feststellbare Entwicklungen im Bereich der Dokumentation und Modellanwendung
und ihre Ursachen diskutiert und im Zuge der Weiterentwicklung des LKF - Modells und seiner
Codiergrundlagen Anreize für mögliche Mißbräuche weitgehend ausgeschlossen.
Zu Frage 4:
Eventuelle Versuche einzelner Krankenhausbetreiber, das LKF - System für ihre Zwecke auszu-
nützen, haben auf die Ausgaben der Sozialversicherung keinen Einfluß. Im Jahr 1997 bezahlt
die Sozialversicherung einen vorläufigen Fixbetrag von 37 Mrd. S an die Landesfonds, in den
Folgejahren (bis einschließlich 2000) wächst dieser Betrag mit der Steigerung der Beitragsein -
nahme der Krankenversicherung, was eine Entkoppelung der Aufwendungen der Sozialversi -
cherung von den tatsächlichen Aufwendungen der Krankenanstalten bedeutet. Auch sind die
Zahlungen des Bundes an die Landesfonds während der Laufzeit der Vereinbarung über die
Reform des Gesundheitswesens in der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis
2000 betraglich fixiert.
Bei eventuellem Mißbrauch des Systems durch einzelne Krankenhausbetreiber kommt es daher
bezüglich der gemeldeten LKF - Punkte "nur" zu Verschiebungen zwischen den Krankenanstal -
ten innerhalb eines Bundeslandes. Werden viele hochdotierte Diagnosen gemeldet, bedeutet
dies, daß die Gesamtsumme der LKF - Punkte steigt. Da aber zugleich in der Ausgestaltung der
einzelnen Landesfonds die Möglichkeit besteht, die Mittel zu limitieren, führt im Endeffekt ein
solches Verhalten zu einer niedrigeren Bewertung des einzelnen Punktes und damit zu einer
Belastung der anderen Krankenanstalten eines Bundeslandes, nicht aber zu erhöhten Aufwen -
dungen für die Sozialversicherung oder den Bund.
Zur Umsetzung des vorliegenden LKF - Systems ist in jedem Bundesland der Landesfonds
zuständig, der dabei mit einer weitreichenden Gestaltungsfreiheit ausgestattet ist. Es ist daher
eine wesentliche Aufgabe der Landesfonds, unter Berücksichtigung der landesspezifischen
Gegebenheiten geeignete Maßnahmen (z.B. Kontrollmaßnahmen, Budgetvorgaben, finanzielle
 
Ausgleichsregelungen) vorzusehen, die eine mißbräuchliche Ausnutzung des LKF - Systems
weitgehend ausschließen, und auftretende Mißbräuche durch wirksame Sanktionsmechanismen
zu ahnden.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich geht das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales davon aus, daß
die Ärzteschaft aufgrund der in Österreich geltenden Normen und des vorherrschenden ethi-
schen Bewußtseins nur medizinisch gerechtfertigte Eingriffe beziehungsweise Behandlungen
vornimmt.
Erwünschte wie auch eventuell nicht erwünschte Veränderungen im Verhalten der Krankenan -
stalten als Leistungsanbieter können aufgrund der laufenden Datenmeldungen zwischen den
Krankenanstalten und den Landesfonds beziehungsweise zwischen den Landesfonds und dem
Ressort rasch festgestellt werden.
In der auf Bundesebene eingerichteten Strukturkommission werden die Veränderungen im
österreichischen Gesundheitswesen gemeinsam mit den Ländern und der Sozialversicherung
analysiert und - wenn erforderlich - geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen vereinbart. In der
Strukturkommission werden darüber hinaus Maßnahmen zur Sicherung von Verbesserungen
des bestehenden Qualitätsniveaus der Krankenanstalten festgelegt und deren Umsetzung vor -
angetrieben.