1165/AB-BR BR

Die Bundesräte Grete Pirchegger und Kollegen haben am 26. Febru -
ar 1997 unter der Nr. 1262/J - BR/97 eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend "Bundesbetreuung an mich gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie viele Personen wurden jeweils in den letzten drei
Jahren in Bundesbetreuung aufgenommen?
2. Wie ist in diesen Jahren die durchschnittliche Dauer
der Bundesbetreuung gewesen?
3. Welche Geldmittel wurden vom Bund in diesen Jahren
jeweils für die Bundesbetreuung aufgewendet?
4. Ist Ihnen die Situation bekannt, daß Fremde nach
Entlassung aus der Bundesbetreuung von den
Sozialhilfeverbänden unterstützt werden müssen?
5. Warum erfolgt unter diesen Voraussetzungen eine
Entlassung aus der Bundesbetreuung?
6. Welche ausgewogene Lösung können Sie sich vorstel -
len, um in Hinkunft eine überproportionale Belastung
der Sozialhilfeverbände zu verhindern?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten drei Jahren wurden folgende Personen (Asylwerber)
in die Betreuung des Bundes aufgenommen:
1994: 1.603
1995: 1.852
1996: 2.306
Die Anzahl der bosnischen Kriegsvertriebenen in der Bund - Länder -
Unterstützungsaktion betrug im
Jänner 1994: 39.728
Jänner 1995: 24.241
Jänner 1996: 18.685
Dezember 96: 11.431
Zu Frage 2:
Die durchschnittliche Dauer der Bundesbetreuung ( die in der
Regel von der Dauer des jeweiligen Asylverfahrens abhängig ist)
betrug im Jahre 1994 noch ca. ein Jahr; seither konnte dieser
Zeitraum auf durchschnittlich etwa sechs bis sieben Monate redu -
ziert werden.
Zu Frage 3:
Die Kosten der Bundesbetreuung beliefen sich auf
l85,0 Mio. S im Jahre 1994
143,0 Mio. S im Jahre 1995 und
164,5 Mio. S im Jahre 1996.
(In diesen Zahlen sind auch die anteiligen Kosten der Unterbrin -
gung von jeweils etwa 700 bosnischen Staatsangehörigen und
durchschnittlich ca. 150 Konventionsflüchtlingen in den Bundesbe-
treuungsquartieren enthalten.)
Im übrigen wurden im Rahmen der Bund - Länder - Unterstützungsaktion
durch das Bundesministerium für Inneres für Unterbringung, Ver -
pflegung, Krankenhilfe und Integrations - wie Reintegrationspro -
jekte für bosnische Kriegsvertriebene folgende Mittel auf -
gewendet:
856,7 Mio. S im Jahre 1994
670,6 Mio. S im Jahre 1995 und
517,1 Mio. S im Jahre 1996
Zu Frage 4 und 5
Die Voraussetzungen, unter denen eine Entlassung aus der Bundes -
betreuung erfolgt, sind im Bundesbetreuungsgesetz, BGBl. Nr. 405
vom 2.8.1991 festgelegt. Gemäß § 3 dieses Gesetzes endet die
Bundesbetreuung jedenfalls mit Wegfall der Hilfsbedürftigkeit,
spätestens aber mit rechtskräftigem Abschluß des Asylverfahrens.
Im Falle besonderer Hilfsbedürftigkeit kann ausnahmsweise die
Bundesbetreuung auch nach rechtskräftigem Abschluß des Admini -
strativverfahrens nach dem Asylgesetz im unbedingt notwendigen
Ausmaß, jedoch höchstens für eine Dauer von drei Monaten,
weitergewährt werden.
In Entsprechung dieser Vorschrift werden Personen, denen Asyl
gewährt wurde, bis zum Ablauf von drei Monaten nach rechtskräfti -
gem Abschluß des Asylverfahrens in Bundesbetreuung belassen.
Jene Personen, deren Asylverfahren rechtskräftig negativ abge-
schlossen worden ist, werden vier bis sechs Wochen nach diesem
Termin aus der Betreuung des Bundes entlassen. In diesen vier
bis sechs Wochen haben die Fremden entsprechende Vorkehrungen zu
treffen, um ihren Aufenthalt in Österreich nach dem Fremden -/
Aufenthaltsrecht zu regeln. In diesen Fällen kann aber die
Bundesbetreuung nicht mehr länger gewährt werden. Inwieweit
danach Sozialhilfe eingeräumt wird (werden muß) hängt vor allem
vom Zusammenspiel der fremdenpolizeilichen mit den Sozialhilfe -
Institutionen, aber auch von der tatsächlichen Politischen Situa -
tion im Herkunftsland des jeweiligen Fremden ab.
zu Frage 6
Zunächst ist festzuhalten, daß eine überproportionale Belastung
der Sozialhilfeverbände mit Problemen der Aufnahme oder Nicht -
aufnahme in Bundesbetreuung bzw. Entlassung aus der Bundesbetreu -
ung kaum in Beziehung stehen kann; soferne n&mlich Sozialhilfe -
verbände tatsächlich Fremde unterstützen, ist dies in der weit
überwiegenden Zahl der Fälle darauf zurückzuführen, daß die
Landesbehörden Personen selbst dann Unterstützung gewähren, wenn
sich diese weiterhin illegal in österreich aufhalten. Hiefür ist
einerseits die Rechtslage in einigen Bundesländern, andererseits
auch die oft mangelhafte Zusammenarbeit im Bereich der auch oben
erwähnten jeweiligen fremdenpolizeilichen und Sozialhilfe - Insti
tutionen der Grund.
Seitens meines Ministeriums wird in Zukunft besonders darauf
geachtet werden, daß alle notwendigen unterstützenden Maßnahmen
- insbesonders für die fremdenpolizeilichen Abteilungen der
Bezirksverwaltungsbehörden getroffen werden (z.B. betreffend
Beschaffung von Heimreisedokumenten).