1165/AB-BR BR
Die Bundesräte Grete Pirchegger und Kollegen
haben am 26. Febru -
ar 1997 unter der Nr. 1262/J - BR/97 eine schriftliche
parlamenta -
rische Anfrage betreffend "Bundesbetreuung an
mich gerichtet,
die folgenden Wortlaut hat:
"1. Wie viele Personen wurden jeweils in den
letzten drei
Jahren in Bundesbetreuung aufgenommen?
2. Wie ist in diesen Jahren die durchschnittliche
Dauer
der Bundesbetreuung gewesen?
3. Welche Geldmittel wurden vom Bund in diesen Jahren
jeweils für die Bundesbetreuung aufgewendet?
4. Ist Ihnen die Situation bekannt, daß Fremde
nach
Entlassung aus der Bundesbetreuung von den
Sozialhilfeverbänden unterstützt werden
müssen?
5. Warum erfolgt unter diesen Voraussetzungen eine
Entlassung aus der Bundesbetreuung?
6. Welche ausgewogene Lösung können Sie
sich vorstel -
len, um in Hinkunft eine überproportionale Belastung
der Sozialhilfeverbände zu verhindern?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In den letzten drei Jahren wurden folgende Personen
(Asylwerber)
in die Betreuung des Bundes aufgenommen:
1994: 1.603
1995: 1.852
1996: 2.306
Die Anzahl der bosnischen Kriegsvertriebenen in der
Bund - Länder -
Unterstützungsaktion betrug im
Jänner 1994: 39.728
Jänner 1995: 24.241
Jänner 1996: 18.685
Dezember 96: 11.431
Zu Frage 2:
Die durchschnittliche Dauer der Bundesbetreuung (
die in der
Regel von der Dauer des jeweiligen Asylverfahrens
abhängig ist)
betrug im Jahre 1994 noch ca. ein Jahr; seither konnte
dieser
Zeitraum auf durchschnittlich etwa sechs bis sieben
Monate redu -
ziert werden.
Zu Frage 3:
Die Kosten der Bundesbetreuung beliefen sich auf
l85,0 Mio. S im Jahre 1994
143,0 Mio. S im Jahre 1995 und
164,5 Mio. S im Jahre 1996.
(In diesen Zahlen sind auch die anteiligen Kosten
der Unterbrin -
gung von jeweils etwa 700 bosnischen Staatsangehörigen
und
durchschnittlich ca. 150 Konventionsflüchtlingen
in den Bundesbe-
treuungsquartieren enthalten.)
Im übrigen wurden im Rahmen der Bund - Länder
- Unterstützungsaktion
durch das Bundesministerium für Inneres für
Unterbringung, Ver -
pflegung, Krankenhilfe und Integrations - wie Reintegrationspro
-
jekte für bosnische Kriegsvertriebene folgende
Mittel auf -
gewendet:
856,7 Mio. S im Jahre 1994
670,6 Mio. S im Jahre 1995 und
517,1 Mio. S im Jahre 1996
Zu Frage 4 und 5
Die Voraussetzungen, unter denen eine Entlassung
aus der Bundes -
betreuung erfolgt, sind im Bundesbetreuungsgesetz,
BGBl. Nr. 405
vom 2.8.1991 festgelegt. Gemäß §
3 dieses Gesetzes endet die
Bundesbetreuung jedenfalls mit Wegfall der Hilfsbedürftigkeit,
spätestens aber mit rechtskräftigem Abschluß
des Asylverfahrens.
Im Falle besonderer Hilfsbedürftigkeit kann
ausnahmsweise die
Bundesbetreuung auch nach rechtskräftigem Abschluß
des Admini -
strativverfahrens nach dem Asylgesetz im unbedingt
notwendigen
Ausmaß, jedoch höchstens für eine
Dauer von drei Monaten,
weitergewährt werden.
In Entsprechung dieser Vorschrift werden Personen,
denen Asyl
gewährt wurde, bis zum Ablauf von drei Monaten
nach rechtskräfti -
gem Abschluß des Asylverfahrens in Bundesbetreuung
belassen.
Jene Personen, deren Asylverfahren rechtskräftig
negativ abge-
schlossen worden ist, werden vier bis sechs Wochen
nach diesem
Termin aus der Betreuung des Bundes entlassen. In
diesen vier
bis sechs Wochen haben die Fremden entsprechende
Vorkehrungen zu
treffen, um ihren Aufenthalt in Österreich nach
dem Fremden -/
Aufenthaltsrecht zu regeln. In diesen Fällen
kann aber die
Bundesbetreuung nicht mehr länger gewährt
werden. Inwieweit
danach Sozialhilfe eingeräumt wird (werden muß)
hängt vor allem
vom Zusammenspiel der fremdenpolizeilichen mit den
Sozialhilfe -
Institutionen, aber auch von der tatsächlichen
Politischen Situa -
tion im Herkunftsland des jeweiligen Fremden ab.
zu Frage 6
Zunächst ist festzuhalten, daß eine überproportionale
Belastung
der Sozialhilfeverbände mit Problemen der Aufnahme
oder Nicht -
aufnahme in Bundesbetreuung bzw. Entlassung aus der
Bundesbetreu -
ung kaum in Beziehung stehen kann; soferne n&mlich
Sozialhilfe -
verbände tatsächlich Fremde unterstützen,
ist dies in der weit
überwiegenden Zahl der Fälle darauf zurückzuführen,
daß die
Landesbehörden Personen selbst dann Unterstützung
gewähren, wenn
sich diese weiterhin illegal in österreich aufhalten.
Hiefür ist
einerseits die Rechtslage in einigen Bundesländern,
andererseits
auch die oft mangelhafte Zusammenarbeit im Bereich
der auch oben
erwähnten jeweiligen fremdenpolizeilichen und
Sozialhilfe - Insti
tutionen der Grund.
Seitens meines Ministeriums wird in Zukunft besonders
darauf
geachtet werden, daß alle notwendigen unterstützenden
Maßnahmen
- insbesonders für die fremdenpolizeilichen
Abteilungen der
Bezirksverwaltungsbehörden getroffen werden
(z.B. betreffend
Beschaffung von Heimreisedokumenten).