1169/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr.
1265/J-BR betreffend ermäßigte Jahresmautkarten
für Arbeits -
pendler, welche die Bundesräte Rieser und Kollegen
am 13.3.1997
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Eine Begrenzung der Wegentfernung zwischen Wohnort
und Arbeits -
platz wurde zur Aufrechterhaltung der Kontrollierbarkeit
des
Systems der ermäßigten Jahreskarten für
Pendler grundsätzlich
notwendig, da diese Karten seit November 1996 auch
für Fahrzeuge
mit nichtösterreichischem Kennzeichen ausgegeben
werden müssen
und zusätzlich durch die Anrechenbarkeit von
Jahresvignetten seit
1.1.1997 diese "Pendlerkarten" praktisch
kostenlos abgegeben
werden
Analysen von Pendleruntersuchungen haben gezeigt,
daß über 99 %
aller österreichischen Tagespendlerfahrten innerhalb
eines Ent -
fernungsbereiches von maximal 100 km abgewickelt
werden, weshalb
dieser Wert vorerst als Limit angenommen wurde.
Die Erfahrungen der ersten Wochen mit der Entfernungsbeschränkung
bei Pendlerkarten auf 100 km haben gezeigt, daß,
offensichtlich
auch bedingt durch die aktuell vorherrschende Arbeitsplatzsitua
tion, ein geringer Teil der Pendler täglich
weiter als 100 km zum
Arbeitsplatz zurücklegt. Das Bundesministerium
für wirtschaft -
liche Angelegenheiten hat daher eine Erweiterung
des Limits auf
150 km vorgesehen und nach der vor kurzem erfolgten
Herstellung
des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für
Finanzen die
Bundesstraßengesellschaft mit der Umsetzung
beauftragt.