1169/AB-BR BR

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1265/J-BR betreffend ermäßigte Jahresmautkarten für Arbeits -
pendler, welche die Bundesräte Rieser und Kollegen am 13.3.1997
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Eine Begrenzung der Wegentfernung zwischen Wohnort und Arbeits -
platz wurde zur Aufrechterhaltung der Kontrollierbarkeit des
Systems der ermäßigten Jahreskarten für Pendler grundsätzlich
notwendig, da diese Karten seit November 1996 auch für Fahrzeuge
mit nichtösterreichischem Kennzeichen ausgegeben werden müssen
und zusätzlich durch die Anrechenbarkeit von Jahresvignetten seit
1.1.1997 diese "Pendlerkarten" praktisch kostenlos abgegeben
werden
Analysen von Pendleruntersuchungen haben gezeigt, daß über 99 %
aller österreichischen Tagespendlerfahrten innerhalb eines Ent -
fernungsbereiches von maximal 100 km abgewickelt werden, weshalb
dieser Wert vorerst als Limit angenommen wurde.
Die Erfahrungen der ersten Wochen mit der Entfernungsbeschränkung
bei Pendlerkarten auf 100 km haben gezeigt, daß, offensichtlich
auch bedingt durch die aktuell vorherrschende Arbeitsplatzsitua
tion, ein geringer Teil der Pendler täglich weiter als 100 km zum
Arbeitsplatz zurücklegt. Das Bundesministerium für wirtschaft -
liche Angelegenheiten hat daher eine Erweiterung des Limits auf
150 km vorgesehen und nach der vor kurzem erfolgten Herstellung
des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen die
Bundesstraßengesellschaft mit der Umsetzung beauftragt.