1173/AB-BR
BR
 
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1268/J - BR/1997, betreffend Bestellung eines
neuen Präsidenten für die Donau - Universität Krems, die die Bundesräte Dr. Kaufmann und
Kollegen am 13. März 1997 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Sehen Sie in der Donau - Universität Krems eine wichtige postgraduale Einrichtung
zur Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten - Landschaft?
Antwort:
Am 1. August 1997 tritt das neue Universitäts - Studien - Gesetz (UniStG) in Kraft. Damit redu -
zieren sich die im Donau - Universitäts - Gesetz vorgesehenen Aufgaben auf die Durchführung
von Universitätslehrgängen. Die Donau - Universität ist somit lediglich ein Anbieter dieser
Lehrgänge neben allen österreichischen Universitäten und Kunsthochschulen, sowie zahlrei -
chen außeruniversitären Institutionen. Jedoch zu ungleich schlechteren Wettbewerbsbedingun -
gen. Im Lichte dieser Tatsachen wird die Rolle der Donau - Universität mit ihrer gesetzlich
vorgegebenen, aber mit den Aufgaben nicht in Relation stehenden Organisationsstruktur in -
nerhalb der österreichischen Universitätslandschaft neu zu überdenken sein.
 
2. Warum ist die Donau - Universität nicht in der österreichischen Rektorenkonferenz
vertreten?
Antwort:
Die Donau - Universität Krems ist nicht in der Rektorenkonferenz vertreten, weil die Rektoren -
konferenz eine Einrichtung des UOG, die Donau - Universität aber im UOG 93 nicht enthalten
ist, da sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des UOG 93 noch nicht existiert hat. Auch das
DU - G sieht für das Präsidium der Donau - Universität die Vertretung in der Rektorenkonferenz
nicht vor.
3. Wann ist mit einer Neubesetzung der Funktion des Präsidenten zu rechnen?
Antwort:
Die Neubesetzung eines Präsidenten/einer Präsidentin erfolgt nach Durchführung einer Aus -
schreibung und eines entsprechenden Verfahrens. Zuvor erscheint es geboten, eine Gesetzes -
änderung vorzunehmen.
4. Warum wurde die Entscheidung bis zur Stunde "verschleppt"?
Antwort:
Es wurde keine Entscheidung verschleppt. Die Erfahrung des letzten Jahres hat eindeutig ge -
zeigt, daß ein drei Personen umfassendes Präsidium für eine Einrichtung wie die Donau - Uni -
versität zu groß dimensioniert war. In diesem Sinne wäre eine Änderung des DU - G erforder -
lich. Die Vorbereitungen hierfür sind im Gange.
5. Wie ist es mit der im Gesetz verankerten Autonomie der Donau - Universität verein -
bar, daß sämtliche Entscheidungen vom Wissenschaftsministerium genehmigt wer -
den müssen, weil das Rumpf - Präsidium keine Entscheidungskompetenz hat?
 
Antwort:
Die Annahme, das einköpfige Präsidium der Donau - Universität habe keine Entscheidungs -
kompetenz und das Wissenschaftsministerium müsse alle Entscheidungen genehmigen, ist
unzutreffend.
6. Wieviele Lehrgänge mit welcher Hörerzahl werden derzeit an der Donau - Universität
durchgeführt?
Antwort:
Derzeit werden an der Donau - Universität folgende Lehrgänge durchgeführt:
 
Lehrgänge

Hörerzahl

1

EURAS

18

2

EURO – JUS I

49

3

EURO – JUS II

21

4

Publishing

22

5

Europäische Journalismus Akademie

11

6

Europäische Journalismus Akademie

17

7

Telematikmanagement

19

8

Solararchitektur

15

9

MBA 6. Jahrgang

25

10

MBA 7. Jahrgang

24
 
Gesamt

221

 
Gänzlich neue Lehrgänge ab dem WS 97/98:
gesicherter Beginn:
Banking & Finance
Biomedizinische Technologie
Technische Dokumentation
 
noch in Vorbereitung, jedoch sehr wahrscheinlich:
Postgradualer Lehrgang Neurowissenschaften
Europäisches Wirtschaftsrecht
Psychomotorik und Motopädagogik
Umweltmedizin und Psychosomatik
Neue Jahrgänge bereits bestehender Lehrgänge im WS 97/98:
EURAS
EURO - JUS
Europäische Journalismus Akademie
Telematikmanagement
Publishing
Solararchitektur
MBA 8. Jahrgang
7. Wie hoch ist der Personalaufwand bzw. Personalstand an der Donau - Universität?
Antwort:
Mitte Februar 1997 waren an der Donau - Universität Krems 81 Personen beschäftigt.
Davon waren 3 karenziert, 32 teilbeschäftigt, 46 vollbeschäftigt. 20 Personen von den 81 wer -
den drittmittelfinanziert, was bedeutet, daß das Bundesministerium für Wissenschaft und Ver -
kehr für die Kosten von 61 Personen Verwaltungspersonal und wissenschaftliches Stamm -
personal aufko
mmt.