1178/AB-BR BR
 
Die Bundesräte Dr. Kaufmann, Schaufler und Kollegen haben am
14. März 1997 unter der Nr. 1276/J - BR/97 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Äußerungen des Staatssekretärs
Dr. Peter WITTMANN zur Landeshauptstadt St. Pölten gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat:
"1. Bundesminister Scholten hat die Förderung des künstlerischen
Schaffens und seiner Vermittlung in den Bundesländern aus Mitteln
der Kunstsektion als wesentliches Anliegen im Sinne des Kunst -
förderungsgesetzes 1988 bezeichnet, das Kunst allen Bevölkerungs -
kreisen zugänglich machen will. Wird diese kulturpolitische Linie
verstärkt fortgesetzt? Auf welcher konzeptuellen Basis erfolgt die
Umsetzung und wie stehen Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
als zuständiger Ressortchef zum Festspielhaus in St. Pölten als
wichtige Kulturinitiative Niederösterreichs?
2. Werden Sie auf Ihren für die Agenden der Kunst zuständigen Staats -
sekretär im Bundeskanzleramt dahin einwirken, kulturpolitische Be -
lange künftig aus der Sicht des Bundes und nicht derjenigen eines
Regionalpolitikers in seinen öffentlichen Äußerungen zu beurteilen?
 
3. Förderung orientiert sich am Bedarf. Welche Förderschwerpunkte
lassen sich in der österreichischen Kunstlandschaft erkennen und
welche Initiativen werden Sie als zuständiger Ressortminister und
als Niederösterreicher zur Belebung des Festspielhauses in der
Landeshauptstadt setzen?
4. Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen werden in Salzburg
und Bregenz maßgeblich, in den Bundesländern Burgenland,
Kärnten, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Wien angemessen
gefördert. Ist in Hinkunft eine adäquate Förderung auch für nieder -
österreichische Aktivitäten, insbesondere für das in der neuen Lan -
deshauptstadt St. Pölten entstandene Festspielhaus, vorgesehen?
5. Erkennen Sie als Regierungschef mit Ihren Mitarbeitern im Kultur -
ressort die demokratische Entscheidung für eine niederösterreichi -
sche Landeshauptstadt und damit auch für die Errichtung des Fest -
spielhauses in St. Pölten an?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die im Kunstförderungsgesetz 1988 begründete kulturpolitische Linie,
künstlerisches Schaffen zu fördern und Kunst möglichst allen Bevöl -
kerungskreisen zugänglich zu machen, wird selbstverständlich auch in
Zukunft eines der Hauptanliegen der Kunstpolitik sein. In diesem Sinn ist
jede zusätzliche Initiative, die diesem Ziel Rechnung trägt, zu begrüßen.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß seitens des Bundes in den
Bundesländern eine verstärkte Förderung von Kulturinitiativen bzw. deren
Vermittlungsarbeit erfolgt.
Zur Sicherung der gesetzlich festgelegten Verpflichtung einer ausgewo -
genen Förderung ist die Einbeziehung von Beiräten vorgesehen, die unter
anderem die konzeptuelle Grundlage dieser Förderpolitik bildet.
Hinsichtlich des Festspielhauses St. Pölten halte ich fest, daß dieses einer
von vielen Veranstaltungsorten ist, die sich der verantwortungsvollen und
 
schwierigen Aufgabe gegenüber sehen, das Publikum mit einem qualitativ
hochwertigen und anspruchsvollen Programm auf möglichst breiter Basis
anzusprechen.
Zu Frage 2:
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der persönlichen Meinung
eines Politikers zur Errichtung einer Landeshauptstadt und der Kultur -
politik des Bundes, zu der sich der Herr Staatssekretär, wie ich meine,
inhaltlich voll bekennt.
Zu Frage 3:
Die Förderung regionaler und lokaler Kulturinitiativen bzw. einzelner
Kulturschaffender wird einen der Förderschwerpunkte bilden.
Was die Belebung des Festspielhauses St. Pölten betrifft, so gibt es
zwischen den nunmehr zum Bundeskanzleramt ressortierenden zustän -
digen Stellen und der Geschäftsführung des Festspielhauses seit ge -
raumer Zeit intensive Kontakte. Die Möglichkeit von Förderungen des
Bundes für Veranstaltungsprogramme wurde bereits mit Dr. Rexroth, aber
auch mit nachfolgenden Programmgestaltern diskutiert. Den Anträgen der
Exponenten der niederösterreichischen Kulturszene wird in diesem
Zusammenhang geeignetes Augenmerk geschenkt werden.
Zu Frage 4:
Seit den frühen siebziger Jahren besteht der Grundsatz, daß als Antrag -
steller neu herantretende Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
wegen des bereits bestehenden Überangebotes an derartigen Kulturereig -
nissen nicht berücksichtigt werden können. Bei besonderen inhaltlichen
 
Initiativen, die Kunstentwicklungsinteressen in außerordentlichem Maß
entsprechen, wurde fallweise von dieser Regel abgewichen. Eine ähnliche
Vorgangsweise könnte auch, bei entsprechender Beurteilung der zustän -
digen Beiräte, im Fall des Festspielhauses St. Pölten vorgesehen werden.
Zu Frage 5:
Demokratische Entscheidungen und permanente Meinungsbildungspro -
zesse werden selbstverständlich zur Kenntnis und zur Grundlage künftiger
Entscheidungen genommen.