1182/AB-BR BR
Die Bundesräte Dr. TREMMEL und Dr. BÖSCH
haben am 18. April 1997 unter der Nr. 1283/J -
BR/97 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend ,, Herstellung und Versand
von Drucksorten im Zusammenhang mit der Durchführung
von Wahlen, Volksbegehren und
anderen Volksentscheiden" gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"Sind Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister,
bereit, die zuständige Abteilung im Bundes -
ministerium für Inneres zu beauftragen, einen
Vorschlag für die dezentrale Herstellung
von Drucksorten im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren
und anderen Volksent -
scheiden im Sinne der vorigen Ausführungen auszuarbeiten,
um ökologisch und ökono -
misch Verbesserungen zu erreichen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Behauptung, daß mehr als 75 % aller für
das Gentechnik -Volksbegehren hergestellten
Drucksorten von den Gemeinden wieder vernichtet werden
mußten, trifft nicht zu. Die Anzahl
der für das Gentechnik - Volksbegehren und das
Frauen - Volksbegehren an die Gemeinden
versandten Drucksorten richtete sich nämlich
nicht nach der Anzahl der in den Gemeinden
Stimmberechtigten, sondern nach dein Drucksortenbedarf
der Behörden anläßlich des Tierschutz -
Volksbegehrens und des Neutralitäts - Volksbegehrens;
außerdem wurden die Bezirksverwaltungs -
behörden ersucht, die Anzahl vor Weiterleitung
an die Gemeinden zu prüfen. Vorgesehen war
lediglich eine Reserve von 20 % der von den Gemeinden
voraussichtlich benötigten Gesamtmen -
ge jeder einzelnen Drucksorte; im Bundesministerium
für Inneres wurde keine Drucksortenreser -
ve aufgelegt. Sollte es daher zu Überkapazitäten
gekommen sein, kann dies nur an einem dezen -
tralen Kommunikationsmangel liegen
Den Vorstellungen einer dezentralen Herstellung der
Drucksorten stehe ich aus folgenden
Gründen eher skeptisch gegenüber
Für die - sehr arbeitsintensive - Überprüfung
von Wahlakten und Volksbegehrenakten
durch meine Mitarbeiter im Vorfeld von Sitzungen
der Bundeswahlbehörde ist eine
Einheitlichkeit der übermittelten Unterlagen
von größter Wichtigkeit. Diese Einheitlich -
keit beinhaltet auch die Verwendung unterschiedlicher
Farben, beispielsweise für die
Niederschriften verschiedener Wahlbehörden oder
für die Eintragungslisten verschiedener
Volksbegehren. Diese Einheitlichkeit wäre bei
einer Herstellung von Drucksorten durch
einzelne nachgeordnete Behörden nicht mehr gewährleistet,
die Einheitlichkeit erstreckt
sich auch auf die Notwendigkeit, gewisse Drucksorten
im Format DIN A3 herzustellen,
wozu die Mehrzahl der Gemeinden wohl nicht die Möglichkeit
hätte.
Die Weitergabe von graphisch ausgestalteten Drucksorten
mittels Datenträgern an andere
Stellen ist an sich problematisch. Es kommt hierbei
nicht nur darauf an, daß die den
Datenträger empfangende Stelle über einen
PC verfügt. Vielmehr wäre es bei Verwirkli -
chung einer solchen Lösung notwendig, daß
sämtliche Gemeinden, die sich an der
Herstellung von Druck sorten beteiligen, über
dasselbe Textverarbeitungsprogramm in der
gleichen Version verfügen, weil bei der Konvertierung
von graphisch ausgestalteten
Dateien regelmäßig irreversible Mängel
am Layout entstehen, Selbst bei Harmonisierung
der verwendeten Programme könnte es noch dadurch
zu Problemen kommen, daß von
den Datenträger - Empfängern unterschiedliche
Drucker - Emulationen verwendet werden.
Die meisten der bei Wahlen und Volksbegehren zur
Verwendung gelangenden Drucksor -
ten stehen auch dem Bundesministerium für Inneres
nicht als Textverarbeitungs - Datei zur
Verfügung Vielmehr sind sie in der Österreichischen
Staatsdruckerei als DTP - Dateien
(DIGIFORM Filmsatz) abgespeichert, die weder in
herkömmlichen Büro - PCs verwendet
noch in Textverarbeitungs - Dateien konvertiert werden
können. Die nachträgliche Er -
stellung solcher Dokumente als Textverarbeitungs
- Dateien "würde sich im Bundesministe -
num für Inneres als sehr aufwendig gestalten.
Ich halte es für ausgeschlossen, daß
eine dezentrale Herstellung von Drucksorten für den
Bund Einsparungen irgendeiner Art bringen wurde.
Für die eben durchgeführten Volks -
begehren (Gentechnik - Volksbegehren und Frauen -
Volksbegehren) wurden beispielsweise
Eintragungslisten im Ausmaß von jeweils 62.300
Stück hergestellt Bei den im Vorjahr
durchgeführten Volksbegehren kostete die gleiche
Menge an Eintragungslisten 65.568 5.
Selbst wenn die Gemeinden eine geringere Menge an
Drucksorten dezentral herstellen
würden, kann man davon ausgehen, daß die
Herstellung in der Summe nicht billiger
kommen wurde, zumal es das legitime Recht der Gemeinden
wäre, neben den sicher - pro
Stück - höher liegenden Papierkosten anteilig
auch die Kosten für die erforderliche Hard -
und Software zu verrechnen.
Technisch erschiene es mir in absehbarer Zeit möglich,
bestimmte Wahl - oder Volksbegehren -
Drucksorten auf einer - noch zu schaffenden - Internet
- Homepage meines Ressorts in der Weise
anzubieten, daß diese - als Graphik gespeicherten
- Drucksorten "aufgerufen" und in dem für das
World Wide Web weltweit genormten HTML - Format ausgedruckt
werden können. Bei der
nächsten Besprechung mit den zuständigen
Fachabteilungen der Ämter der Landesregierungen
wird erörtert werden, ob bei den Gemeinden Interesse
an einem solchen Angebot besteht.