1184/AB-BR BR

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1277/J-BR/1997 der Bundesräte Jürgen Weiss und Kollegen,
vom 10. April 1997, betreffend Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Am ECOFIN vom 17. März 1997 präsentierte die Europäische Kommission ihren Vorschlag
für eine "Richtlinie des Rates zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenbe -
stimmungen über die Besteuerung von Energieerzeugnissen" [KOM (97) 30 endg.; lnterinsti -
tutionelles Dossier 97/0111 (CNS); RatsDok.Nr. 6793/97 FISC 49 ENV 9O ENER 19
TRANS 46].
Zu 2.:
Wie bereits aus Informationen des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie be -
kannt ist, setzt die nationale Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung für die Luftfahrt eine
Änderung des geltenden EU - Rechtes voraus. Der oben erwähnte Vorschlag enthält diesbe -
züglich folgende Bestimmungen:
Artikel 13 Abs. 1 lit. c sieht zwar eine Steuerbefreiung für "Lieferungen von Energieerzeug -
nissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtge -
werblichen Luftfahrt" vor, "sofern diese Energieerzeugnisse nach den internationalen Ver -
pflichtungen von der Steuer zu befreien sind". Gemäß Abs. 2 des Vorschlages können
jedoch "die Mitgliedstaaten die in Absatz 1(c) und (d) vorgesehenen Steuerbefreiungen auf
internationale oder innergemeinschaftliche Transporte beschränken. In den Fällen, wo ein
Mitgliedstaat ein bilaterales Abkommen mit einem anderen Mitgliedstaat abgeschlossen hat,
kann von den in Absatz 1(c) und (d) vorgesehenen Befreiungen abgesehen werden. In
diesen Fällen können die Mitgliedstaaten ein Steuerniveau vorschreiben das die in dieser
Richtlinie festgesetzten Mindestniveaus unterschreitet."
Seitens der österreichischen Vertreter wurde der Vorschlag grundsätzlich begrüßt und unter-
stützt, eine eingehendere Diskussion einzelner Bestimmungen fand bisher nicht statt. Diese
unterstützende Haltung soll nach gegenwärtigem Stand weiter beibehalten werden.