1185/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Anton
Hüttmayr und Kollegen vom 18. April 1997,
Nr. 1281/J - BR/97 betreffend neuer Dienst - PKW
für PTA - Personalausschußobmann, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5. :
Gemäß § 11 Abs. 1 Poststrukturgesetz
BGBl.Nr. 201/1996, obliegt dem Bundesminister für
Finanzen die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes
an der Post und Telekombe -
teiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG), die ihrerseits
zu 100 % Eigentümerin der Post
und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) ist.
Zwischen PTBG und PTA besteht gemäß §
13 leg. cit. kein Konzernverhältnis, sodaß die
PTBG auf operative Angelegenheiten der PTA keine
Einwirkungsmöglichkeiten und auch
keine diesbezüglichen Auskunftsrechte hat.
Die gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen
von Organen der PTA und somit
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung insbesondere auch keine Angelegenheiten
der Verwaltung des Bundes als
Träger von Privatrechten. Sie sind somit von
dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht erfaßt.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß
ich die Anfrage nicht konkret beantworten kann.