1185/AB-BR BR

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Anton Hüttmayr und Kollegen vom 18. April 1997,
Nr. 1281/J - BR/97 betreffend neuer Dienst - PKW für PTA - Personalausschußobmann, beehre
ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 5. :
Gemäß § 11 Abs. 1 Poststrukturgesetz BGBl.Nr. 201/1996, obliegt dem Bundesminister für
Finanzen die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Post und Telekombe -
teiligungsverwaltungsgesellschaft (PTBG), die ihrerseits zu 100 % Eigentümerin der Post
und Telekom Austria Aktiengesellschaft (PTA) ist.
Zwischen PTBG und PTA besteht gemäß § 13 leg. cit. kein Konzernverhältnis, sodaß die
PTBG auf operative Angelegenheiten der PTA keine Einwirkungsmöglichkeiten und auch
keine diesbezüglichen Auskunftsrechte hat.
Die gestellten Fragen betreffen bestimmte Entscheidungen von Organen der PTA und somit
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als
Träger von Privatrechten. Sie sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht erfaßt.
Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich die Anfrage nicht konkret beantworten kann.