1191/AB-BR BR
Die Bundesräte Mag. John Gudenus und Kollegen
haben am 5.6.1997 unter der Nr.
1291/J - BR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend Besetzung von EU -
Institutionen gerichtet, welche folgenden Wortlaut
hat:
"1. Wie viele Posten konnten bislang mit Österreicherinnen
und Österreichern in der EU -
Kommission als
permanente Posten, aufgegliedert nach A 1 und A
2, A 3, A 4 und A 5, A 6 bis A 8, LA
(Sprachendienst), Laufbahngruppe B sowie Laufbahngruppe
c
Posten auf Zeit (Laufbahngruppen A bis C)
besetzt werden?
2. Wie viele und welche Posten konnten bislang mit
Österreicherinnen und Österreichern
im Rat besetzt werden?
3. Wie viele und welche Posten konnten bislang mit
Österreicherinnen und Österreichern
beim Europäischen Parlament besetzt werden?
4. Wie viele und welche Posten konnten bislang mit
Österreicherinnen und Österreichern
beim Europäischen Gerichtshof besetzt werden?
5. Wie viele und welche Posten konnten bislang mit
Österreicherinnen und Österreichern
beim Europäischen Rechnungshof besetzt werden?
6. Wie viele und welche Posten konnten bislang mit
Österreicherinnen und Österreichern
bei der Europäischen Investitionsbank besetzt
werden?
7. Gibt es sonstige Positionen in Institutionen (im
weitesten Sinn) der Europäischen
Union, die mit Österreicherinnen oder Österreichern
besetzt sind (z.B. ESA etc.)?
Wenn ja, welche?
8. Wie hoch ist der Anteil der "österreichischen
Beamten" in den Institutionen der EU im
Vergleich zu den anderen neuen Mitgliedstaaten?
9. Wird von der Ständigen Vertretung bei der
Europäischen Union laufend eine Liste der
freiwerdenden Posten in den Verwaltungseinrichtungen
der europäischen Organe
erstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie oft wird diese Liste aktualisiert
und wer wird davon unterrichtet?
10. Gibt es seitens Ihres Ressorts bzw. seitens der
Bundesregierung Instruktionen an die
österreichische Mission in Brüssel hinsichtlich
anzustrebender Posten in den
Verwaltungseinrichtungen der EU?
Wenn ja, welche?
11. Werden diese im Dienst der EU stehenden Österreicherinnen
und Österreicher
regelmäßig betreut?
Wenn ja, von wem und in welcher Form?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?"
Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:
Im "Statut der Beamten der Europäischen
Gemeinschaften" (nachfolgend "Statut"
genannt) wird bestimmt, daß die Beamten der
Organe der Gemeinschaften unter den
Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst
breiter geographischer Grundlage
auszuwählen sind (Art. 21). Die Festlegung von
"Quoten" für einzelne Mitgliedstaaten ist
demnach nicht vorgesehen und wäre auch unzulässig.
Der Beamte hat sich im übrigen
bei der Ausübung seines Amtes und in seinem
Verhalten ausschließlich von den
Interessen der Gemeinschaften leiten zu lassen; er/sie
darf von keiner Regierung,
Behörde, Organisation oder Person außerhalb
seines Organs Weisungen anfordern oder
entgegennehmen (vgl. Art. 11 des Statuts).
Um jedoch dem Gebot der geographischen Ausgewogenheit
zu entsprechen, haben die
Organe der Gemeinschaften Maßnahmen getroffen,
durch die Angehörige der neuen
Mitgliedstaaten während eines fünfjährigen
Übergangszeitraumes (1995 bis 1999)
bevorzugt eingestellt werden.
Die Organe der Gemeinschaften sind aber bei der Einstellung
der Beamten grundsätzlich
autonom und nur an die einschlägigen Bestimmungen
des Statuts gebunden. Die
Einstellungen erfolgen im Rahmen von Auswahlverfahren
auf Grund von
Befähigungsnachweisen oder Prüfungen (vgl.
Art. 28 bzw. Anhang III des Statuts)1 die im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften angekündigt
werden. Diese
Verfahrensregeln finden für die Besoldungsgruppen
A 3 bis A 5 sowie für alle
Besoldungsgruppen der Laufbahngruppen B, C und D
und die Sonderlaufbahn
Sprachendienst (LA) Anwendung. Der Stand der aufgrund
dieser Auswahlverfahren
erfolgten Ernennungen - soweit er den österreichischen
Behörden bekannt ist - ist
nachstehend angeführt.
Bei der Einstellung von Beamten der Besoldungsgruppen
A 1 und A 2 kann die
Anstellungsbehörde ein anderes Verfahren als
das Auswahlverfahren gemäß Anhang III
des Statuts anwenden (Art. 29 Abs. 2 des Statuts).
Die Europäische Kommission und das
Generalsekretariat des Rates der Europäischen
Union räumen den Mitgliedstaaten dabei
ein Vorschlagsrecht ein.
Zur Frage 1:
Die Kommission hat im Sinne des Gebotes der geographischen
Ausgewogenheit zwei A 1
Planstellen (Generaldirektoren bzw. stellvertretende
Generaldirektoren) und fünf bis neun
A 2 Planstellen (Direktoren) für österreichische
Staatsangehörige vorgesehen. Bislang
konnten die beiden A 1 Planstellen und fünf
A 2 Planstellen besetzt werden.
Mit Stand Mai 1997 waren insgesamt 211 Stellen in
der Kommission als von
Österreicher/innen besetzt zu verzeichnen. Im
einzelnen handelt es sich um folgende
Stellen:
AI 2
(Stellvertretender Generaldirektor für ,,Binnenmarkt
und
Finanzdienste"; Stellvertretende Generaldirektorin
für
"Haushalt")
A2 5
(Direktoren für: ,,Landverkehr"; "Entwicklungspolitik";
"Berufsbildungspolitik"; in der Generaldirektion
"Regionalpolitik
und Kohäsion"; in der Generaldirektion
"Zoll und indirekte
Steuern")
A3,4,5 11
(mit Leitungsfunktion)
A4,5 11
(ohne Leitungsfunktion)
A6,7,8 65
B 48
c 63
D 6
Zur Frage 2:
Im Generalsekretariat des Rates sind im Moment 13
Österreicher/innen beschäftigt.
Insbesondere wurde je eine A 1 und A 2 Stelle vorgesehen,
die beide besetzt wurden. Die
Liste der besetzten Stellen läßt sich
wie folgt aufgliedern:
A1 1
(Stellvertretender Generaldirektor "Beziehungen
zum
Europäischen Parlamenten sowie ,,Informationspolitik
und
Öffentlichkeitsarbeit)
A2 1
(Direktor im Bereich der "Gemeinsamen Außen
- und
Sicherheitspolitik")
A3 1
AS 4
A7 5
LA7 1
Zur Frage 3:
Beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments
mit Sitz in Luxemburg sind zur Zeit
11 Österreicher/innen tätig:
A2 1
(Direktor des Übersetzungsdienstes)
A7,8 5
B 1
c 4
Weitere 28 Österreicher/innen sind beim Europäischen
Parlament in Brüssel, wo
insbesondere die Ausschußsitzungen stattfinden,
beschäftigt.
Zur Frage 4:
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem
ihm beigeordneten Gericht erster
Instanz (EuGEI) sind 11 Stellen mit Österreicher/innen
besetzt, inklusive des
Österreichischen Richters beim EuGH und des
Österreichischen Richters beim EuGEI.
Zur Frage 5:
Beim Europäischen Rechnungshof (EuRH) arbeiten
4 Österreicher/innen, inklusive des
österreichischen Vertreters beim EuRH.
Zur Frage 6:
Bei der Europäischen Investitionsbank (EIB)
wurden bisher 15 Posten mit
Österreicher/innen besetzt1 darunter der zuständige
Generaldirektor für Deutschland und
Österreich.
Zur Frage 7:
22 Österreicher/innen sind bei der in Luxemburg
ansässigen Generaldirektion XVIII bzw.
den gleichfalls in Luxemburg ansässigen ausgegliederten
Dienststellen der
Generaldirektionen V, IX, XI, XIII, XVII und XIX
der EU - Kommission tätig. Weitere 5
Österreicher/innen arbeiten in Luxemburg im
Amt für amtliche Veröffentlichungen.
Zur Frage 8:
Im Sinne der geographischen Ausgewogenheit, d.h.
der jeweiligen Bevölkerungsgröße ist
der Anteil der "österreichischen Beamten"
in den Organen der Europäischen Union für die
Laufbahngruppen A 1 bis A 8 sowie D etwa so hoch
wie jener von Schweden und
Finnland, für die Laufbahngruppen B und C (Sekretär/innendienste
u.ä.) mit Stand Mai
1997 um ca. 1/3 niedriger als jener dieser neuen
Mitgliedstaaten. Genaue Zahlen und
Gliederungen liegen den österreichischen Behörden
in Bezug auf die Kommission und
das Generalsekretariat der Rates vor (siehe Fragen
1 und 2). Weitere detaillierte
Statistiken sind für die Behörden der Mitgliedstaaten
nicht verfügbar, da die
Personalabteilungen der EU - Institutionen diese
internen Zahlen als vertraulich behandeln.
Zur Frage 9:
Die Ständige Vertretung Österreichs bei
der Europäischen Union führt Aufzeichnungen
insbesondere über all jene Ausschreibungen der
Auswahlverfahren im Bereich der
Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 sowie aller Besoldungsgruppen
der Laufbahngruppen B,
C, und D und der Sonderlaufbahn Sprachendienst (LA),
die sich im Rahmen der
besonderen Maßnahmen im fünjährigen
Übergangszeitraum an österreichische
Staatsangehörige richten. (Konkrete Angaben
über Namen und Daten der Teilnehmer
oder gar die Ergebnisse der Verfahren unterliegen
dem Datenschutz und können daher in
diese Aufzeichnungen nicht aufgenommen werden.) Die
Aufzeichnungen werden laufend
aktualisiert und Änderungen den zuständigen
Zentralstellen berichtet. Die von den
betroffenen Organen der Europäischen Union durchgeführten
Auswahlverfahren werden
außerdem im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften veröffentlicht In der Regel
erfolgt in solchen Fällen auch ein Hinweis in
den bekannten österreichischen
Tageszeitungen auf die Veröffentlichung im Amtsblatt.
Im Bereich der Besoldungsgruppen A 1 und A 2, in
dem die Bundesregierung ein
Vorschlagsrecht hat, fungiert die Ständige Vertretung
als Kontaktstelle zu den jeweiligen
Organen der Europäischen Union.
Zur Frage 10:
Im Bereich der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 sowie
aller Besoldungsgruppen der
Laufbahngruppen B, C, und D und der Sonderlaufbahn
Sprachendienst (LA) wurden
aufgrund besonderer Auswahlverfahren von der Europäischen
Kommission sogenannte
"Eignungslisten" erfolgreicher Teilnehmer
erstellt. Welche konkreten Planstellen
angestrebt werden, hängt ausschließlich
von den betroffenen Personen ab. Die
Bundesregierung hat darauf keinen Einfluß.
Im Bereich der sogenannten "mittleren Leitungsfunktionen"
(A 3 bzw. A 5/4) ist die
Bundesregierung zwar interessiert, eine möglichst
ausgewogene Verteilung der für
österreichische Staatsangehörige auszuschreibenden
Planstellen über alle wesentlichen
Dienststellen, d.h. Fachbereiche des jeweiligen Organs
der Europäischen Union zu
erreichen, hat auf die konkrete Besetzung dieser
Planstellen aber keinen Einfluß. Im
Bereich der sogenannten "höheren Leitungsfunktionen"
(A 1 und A 2) wird ebenfalls eine
solche Ausgewogenheit angestrebt, bei der Besetzung
übt die Bundesregierung ein
Vorschlagsrecht aus.
Angesichts dieser beschränkten Einflußmöglichkeiten
der Bundesregierung erhält die
Ständige Vertretung Weisungen nur in wenigen
Einzelfällen.
Zur Frage 11:
Die Ständige Vertretung Österreichs führt
im Rahmen ihrer Kontaktpflege mit den
Organen der Europäischen Union unter anderem
Einladungslisten für gesellschaftliche
Veranstaltungen mit Namen österreichischer Staatsangehöriger,
soweit diese bekannt
sind. Hinsichtlich der statutenmäßig gewährleisteten
Unabhängigkeit der Beamten der
Europäischen Gemeinschaften verweise ich auf
die Einleitung zu dieser
Anfragebeantwortung.