1193/AB-BR BR

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger, Dr. Reinhard Bösch,
Kollegen und Genossen vom 24. Juni 1997, Nr. 1294/J - BR/97, betreffend Erweiterungsbau
beim Finanzamt Bregenz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bauvorhaben Finanzamt Bregenz sieht einen Zubau zum bestehenden Amtsgebäude
sowie einen Umbau und eine Generalsanierung des Altbestandes vor. Zufolge der hohen Ge -
samtbau kosten von S 180 Mio. konnte für dieses Projekt bisher keine Bedeckung im Rahmen
des Hochbaubudgets des Bundes gefunden werden.
Dazu kommt, daß zufolge der aufgetretenen Widerstände gegen eine geplante Erweiterung
des Amtsbereiches Bregenz um den Bezirk Dornbirn sowie der nunmehrigen Unterbringung
der Groß - Betriebsprüfung Feldkirch im Wirtschaftspark Götzis die endgültige Besiedelung
des geplanten Neubaues noch nicht zufriedenstellend geklärt erscheint.
Weiters muß auch die Finanzverwaltung zur Erreichung der Budgetziele im Zuge der Spar -
maßnahmen die gleichen Beiträge erbringen, wie diese auch von allen Bereichen der Ver -
waltung verlangt werden. Dabei müssen sämtliche Bereiche und Strukturen der Finanzver -
waltung auf etwaige Einsparungspotentiale hin untersucht werden. Das Bundesministerium
für Finanzen hat zur Lösung dieser Fragen eine Arbeitsgruppe, die aus zwei Sektionschefs,
zwei Präsidenten von Finanzlandesdirektionen und der Personalvertretung besteht, einge -
richtet. Ohne den diesbezüglichen Vorschlägen für Strukturänderungen und Einsparungs -
möglichkeiten vorgreifen zu wollen, müssen die bestehenden Raum - und
Funktionsprogramme beim Finanzamt Bregenz auf ihre Aktualität überprüft werden.
Der für 1998 geplante Baubeginn wird daher aus heutiger Sicht aus diesen Gründen nicht
eingehalten werden können.
Zu 3. :
Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt das bisher einheitlich behandelte Neubau-
und Generalsanierungsprojekt Bregenz zu entflechten und die Renovierung des bestehenden
Finanzamtsgebäudes vorzuziehen. Das Landeshochbauamt für Vorarlberg wird eine dies -
bezügliche Kostenermittlung druchführen und die Genehmigung beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten beantragen. Die Finanzverwaltung wird bemüht sein, nach
Möglichkeit noch im Jahr 1998, eine Bedeckung für dieses Sanierungsprojekt zu erwirken.