1193/AB-BR BR
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit
in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen
Weiss, Ilse Giesinger, Dr. Reinhard Bösch,
Kollegen und Genossen vom 24. Juni 1997, Nr. 1294/J
- BR/97, betreffend Erweiterungsbau
beim Finanzamt Bregenz, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Das Bauvorhaben Finanzamt Bregenz sieht einen Zubau
zum bestehenden Amtsgebäude
sowie einen Umbau und eine Generalsanierung des Altbestandes
vor. Zufolge der hohen Ge -
samtbau kosten von S 180 Mio. konnte für dieses
Projekt bisher keine Bedeckung im Rahmen
des Hochbaubudgets des Bundes gefunden werden.
Dazu kommt, daß zufolge der aufgetretenen Widerstände
gegen eine geplante Erweiterung
des Amtsbereiches Bregenz um den Bezirk Dornbirn
sowie der nunmehrigen Unterbringung
der Groß - Betriebsprüfung Feldkirch im
Wirtschaftspark Götzis die endgültige Besiedelung
des geplanten Neubaues noch nicht zufriedenstellend
geklärt erscheint.
Weiters muß auch die Finanzverwaltung zur Erreichung
der Budgetziele im Zuge der Spar -
maßnahmen die gleichen Beiträge erbringen,
wie diese auch von allen Bereichen der Ver -
waltung verlangt werden. Dabei müssen sämtliche
Bereiche und Strukturen der Finanzver -
waltung auf etwaige Einsparungspotentiale hin untersucht
werden. Das Bundesministerium
für Finanzen hat zur Lösung dieser Fragen
eine Arbeitsgruppe, die aus zwei Sektionschefs,
zwei Präsidenten von Finanzlandesdirektionen
und der Personalvertretung besteht, einge -
richtet. Ohne den diesbezüglichen Vorschlägen
für Strukturänderungen und Einsparungs -
möglichkeiten vorgreifen zu wollen, müssen
die bestehenden Raum - und
Funktionsprogramme beim Finanzamt Bregenz auf ihre
Aktualität überprüft werden.
Der für 1998 geplante Baubeginn wird daher aus
heutiger Sicht aus diesen Gründen nicht
eingehalten werden können.
Zu 3. :
Das Bundesministerium für Finanzen beabsichtigt
das bisher einheitlich behandelte Neubau-
und Generalsanierungsprojekt Bregenz zu entflechten
und die Renovierung des bestehenden
Finanzamtsgebäudes vorzuziehen. Das Landeshochbauamt
für Vorarlberg wird eine dies -
bezügliche Kostenermittlung druchführen
und die Genehmigung beim Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten beantragen. Die Finanzverwaltung
wird bemüht sein, nach
Möglichkeit noch im Jahr 1998, eine Bedeckung
für dieses Sanierungsprojekt zu erwirken.