1206/AB-BR BR
Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. BÖSCH und
Kollegen haben am
25. Juli 1997 unter der Nr. 1324/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Mißachtung
des
Wachbediensteten - Hilfeleistungsgesetzes durch das
Innenministerium" gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
"1) Ist die Unfallursache mittlerweile geklärt
?
Wenn ja, warum kam es zum Absturz ?
Wenn nein, warum nicht ?
2) Welchen Auftrag hatte die Besatzung des verunglückten
Hub -
schraubers ?
3) Gibt es Technologien, die den Absturz des Hubschraubers
hätten
verhindern können ?
Wenn ja, welche und aus welchen Gründen standen
diese der Be -
satzung des verunglückten Hubschraubers nicht
zur Verfügung?
4) wurden die Hinterbliebenen über Ihre Ansprüche
aus dem WHG in -
formiert ?
Wenn ja, wann ?
Wenn nein, warum nicht ?
5) Bis wann gedenken Sie den Hinterbliebenen ihre
rechtlich zuste -
henden Hilfeleistungen zukommen zu lassen ?
6) Sollte es zu keiner Auszahlung an die Hinterbliebenen
kommen,
wie lautet Ihre Begründung ?
7) Wie viele Fälle die unter das WHG zu subsumieren
sind hat es
bisher schon gegeben ?
8) Wie viele Fälle wurden positiv erledigt ?
9) Wie viele Fälle wurden negativ erledigt ?
10) Wie lange dauert es durchschnittlich bis ein
Fall nach dem WHG
erledigt wird ?
11) In wie vielen Fällen mußten die Anspruchsberechtigten
ihr Recht
vor Gericht geltend machen und welche Kosten entstanden
dabei
dein Steuerzahler ?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Nein.
Der abschließende Bericht der beim Bundesministerium
für Wissen -
schaft und Verkehr eingerichteten Flugunfallkommission
ist noch
ausständig. Eine Einflußnahme zur Beschleunigung
der Vorlage ist
seitens des Ressorts nicht möglich.
Zu Frage 2:
Es war ein Grenzüberwachungsflug durchzuführen,
wobei aufgrund von
Hinweisen ein besonderes Augenmerk auf illegale Grenzgänger
im
Bereich Marchegg zu legen war.
Zu Frage 3:
Da die Absturzursache bisher nicht geklärt ist,
erübrigen sich
derartige Spekulationen. Die Ausrüstung des
verunglückten Hub -
schraubers entsprach jedenfalls einem sehr hohen
Standard (z.B.
Radarhöhenmesser, Kartenlesegerät, Infrarotkamera).
Zu Frage 4:
Die Hinterbliebenen wurden unverzüglich über
ihre Ansprüche nach
dem Wachebediensteten - Hilfeleistungsgesetz (WHG)
informiert, sodaß
ihnen eine rasche Antragstellung im Sinne des WHG
ermöglicht wurde.
Zu Frage 5:
Ehestmöglich.
Es muß nur noch die Zustimmung des Bundesministeriums
für Finanzen
abgewartet werden.
Zu Frage 6:
Entfällt im Hinblick auf die Beantwortung der
Frage 5.
Zu den Fragen 7,8 und 9:
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres
sind bisher sechzehn
Fälle, die die Voraussetzungen des WHG erfüllt
haben, eindeutig
unter die Bestimmungen des WHG gefallen.
In diesen Fällen wurden Leistungen nach dem
WHG flüssig gemacht.
Anträge, die nicht die Sachverhaltselemente
des WHG erfüllt haben
(z.B. Schmerzengeldanspruch; Dauer der Erwerbsminderung
unter der
im Gesetz vorgegebenen Zeit), können nach ho.
Ansicht nicht unter
das WHG subsumiert werden.
Zu Frage 10:
Die Dauer der Erledigung hängt von den Umständen
des jeweiligen
Falles ab.
Durchschnittlich ist aber mit einem Zeitraum von
etwa sechs Monaten
zu rechnen.
Zu Frage 11:
In einem Fall kam es zu einem Verfahren bei einem
Arbeits- und
Sozialgericht
Einschließlich Zinsen, Prozeßkosten und
Aufwandsersatz ergaben sich
dadurch Kosten in der Höhe von S 73.765,78.