1208/AB-BR BR

Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. BÖSCH und Kollegen haben am
24. Juli 1997 unter der Nr. 1312/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftli -
che parlamentarische Anfrage betreffend "Behinderungen der Ermittlungen im Fall
Oberwart" gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Wurden bei den Getöteten Faustfeuerwaffen gefunden?
Wenn ja wieviele und waren diese registriert bzw. waren die Opfer bei denen
sie aufgefunden worden sind im Besitz einer Waffenbesitzkarte oder eines
Waffenpasses?
2. Wurden Sie oder die Beamten Ihres Ministeriums davon verständigt, daß ver -
dächtige Personen die Roma - Siedlung observieren?
Wenn ja, wann erfolgte die Verständigung?
Wenn nein, warum wurde die entsprechende Meldung vom Gendarmeriepo -
sten Oberwart nicht an Ihr Ministerium weitergeleitet?
3. Um welche Uhrzeit fand im entsprechenden Zeitraum normalerweise die Strei -
fenfahrt der lokalen Exekutive entlang der Straße statt, an der das Attentat er -
folgte?
4. Wurden die Roma der Roma - Siedlung Oberwart nach der Detonation der Rohr -
bombe von Stephan Horvath angehalten die Exekutive nicht zu verständigen?
5. Wurde der Tatort im Zeitraum zwischen der Detonation der Bombe und dem
ersten Eintreffen der Exekutive verändert?
Wenn ja, gibt es mittlerweile einen bestimmten Personenkreis der diesbe -
züglich verdächtigt wird?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Bei den getöteten Roma - Angehörigen wurden keine Faustfeuerwaffen gefunden. Bei
einem Opfer wurde jedoch eine Gaspistole vorgefunden. Für den Besitz einer sol -
chen Waffe bedarf es keiner waffenrechtlichen Urkunde.
Zu Frage 2:
Weder bei der Sonderkommission im Innenministerium noch beim zuständigen Gen -
darmerieposten wurden vor dem Attentat Anzeigen über verdächtige Wahrnehmun -
gen im Zusammenhang mit der Roma - Siedlung erstattet. Wahmehmungsmeldungen
über verdächtige Personen und Fahrzeuge langten erst nach dem Anschlag im Zuge
der Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden ein. Tatverdächtige konnten jedoch
aufgrund dieser Meldungen bisher nicht ausgeforscht werden.
Zu Frage 3:
Das Gebiet rund um die Roma - Siedlung wurde nur fallweise im Rahmen des nor -
malen Streifendienstes abpatrouilliert, zumal keine besonderen Gründe für eine
schwerpunktmäßige Überwachung vorlagen.
Zu Frage 4:
Solche Informationen liegen den Sicherheitsbehörden nicht vor.
Zu Frage 5:
Eine Veränderung des Tatortes konnte von den ermittelnden Beamten nicht festge -
stellt werden. Lediglich das Gesicht eines Toten wurde mit der Lederjacke eines
Familienangehörigen abgedeckt.