1208/AB-BR BR
Die Abgeordneten zum Bundesrat Dr. BÖSCH und
Kollegen haben am
24. Juli 1997 unter der Nr. 1312/J an den Bundesminister
für Inneres eine schriftli -
che parlamentarische Anfrage betreffend "Behinderungen
der Ermittlungen im Fall
Oberwart" gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
1. Wurden bei den Getöteten Faustfeuerwaffen
gefunden?
Wenn ja wieviele und waren diese registriert bzw.
waren die Opfer bei denen
sie aufgefunden worden sind im Besitz einer Waffenbesitzkarte
oder eines
Waffenpasses?
2. Wurden Sie oder die Beamten Ihres Ministeriums
davon verständigt, daß ver -
dächtige Personen die Roma - Siedlung observieren?
Wenn ja, wann erfolgte die Verständigung?
Wenn nein, warum wurde die entsprechende Meldung
vom Gendarmeriepo -
sten Oberwart nicht an Ihr Ministerium weitergeleitet?
3. Um welche Uhrzeit fand im entsprechenden Zeitraum
normalerweise die Strei -
fenfahrt der lokalen Exekutive entlang der Straße
statt, an der das Attentat er -
folgte?
4. Wurden die Roma der Roma - Siedlung Oberwart nach
der Detonation der Rohr -
bombe von Stephan Horvath angehalten die Exekutive
nicht zu verständigen?
5. Wurde der Tatort im Zeitraum zwischen der Detonation
der Bombe und dem
ersten Eintreffen der Exekutive verändert?
Wenn ja, gibt es mittlerweile einen bestimmten Personenkreis
der diesbe -
züglich verdächtigt wird?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1
Bei den getöteten Roma - Angehörigen wurden
keine Faustfeuerwaffen gefunden. Bei
einem Opfer wurde jedoch eine Gaspistole vorgefunden.
Für den Besitz einer sol -
chen Waffe bedarf es keiner waffenrechtlichen Urkunde.
Zu Frage 2:
Weder bei der Sonderkommission im Innenministerium
noch beim zuständigen Gen -
darmerieposten wurden vor dem Attentat Anzeigen über
verdächtige Wahrnehmun -
gen im Zusammenhang mit der Roma - Siedlung erstattet.
Wahmehmungsmeldungen
über verdächtige Personen und Fahrzeuge
langten erst nach dem Anschlag im Zuge
der Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden
ein. Tatverdächtige konnten jedoch
aufgrund dieser Meldungen bisher nicht ausgeforscht
werden.
Zu Frage 3:
Das Gebiet rund um die Roma - Siedlung wurde nur
fallweise im Rahmen des nor -
malen Streifendienstes abpatrouilliert, zumal keine
besonderen Gründe für eine
schwerpunktmäßige Überwachung vorlagen.
Zu Frage 4:
Solche Informationen liegen den Sicherheitsbehörden
nicht vor.
Zu Frage 5:
Eine Veränderung des Tatortes konnte von den
ermittelnden Beamten nicht festge -
stellt werden. Lediglich das Gesicht eines Toten
wurde mit der Lederjacke eines
Familienangehörigen abgedeckt.