1213/AB-BR BR
 
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Irene Crepaz und Genossen
betreffend die Altenfachbetreuerlnnen,
(Nr. 1321/J - BR/1997).
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen1, 2 und 3:
Die Regelung von Berufsbild und Ausbildung der Altenfachbetreuer/Altenfachbetreuerinnen
fällt - da es sich dabei nicht um einen Beruf auf dem Gebiet des Gesundheitswesens handelt -
nach der Kompetenzverteilung des Bundes - Verfassungsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich
der Länder.
Zu Frage 4:
Wenig zweckdienlich erscheint die unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Bundeslän -
dern, die sowohl die Mobilität des Personals wie auch die Rechtssicherheit der Betroffenen
nicht immer gewährleistet, da einerseits unterschiedliche Ausbildungsbedingungen und ande -
rerseits unterschiedliche Berufszugangsbedingungen und Berufsbezeichnungen normiert sind.
Bemühungen zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Ausbildungsbedingungen, Berufszu -
gangsbedingungen und Berufsbezeichnungen in den einzelnen Ländern sind von meinem Res -
sort stets unterstützt worden, haben aber bis dato zu keinen konkreten Ergebnissen geführt.
Angesichts der unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen wurde auch vorgeschlagen,
eine Vereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes - Verfassungsgesetzes zwischen den Bundeslän -
dem anzustreben, um eine Vereinheitlichung in diesem Bereich zu erzielen. Es bleibt zu hoffen,
daß die Länder sachgerechte Regelungen finden werden.
 
Zu Frage 5:
In dieser Legislaturperiode wird jedenfalls eine Novelle zum Ärztegesetz im Zusammenhang
mit der Reform der Ärztekammer zu erarbeiten sein. Weitere Reformvorhaben betreffen den
Bereich des medizinisch - technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste. Ein genauer
Zeitplan für deren Verwirklichung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gegeben
werden.