1222/AB-BR BR
 
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
l304/J - BR betreffend Transport und Dislozierung von Schönbrunner
Zootieren in andere Bundesländer tödliche Pannen, welche die
Bundesräte Dr. Böhm, Mühlwerth und Kollegen am 24. Juli 1997 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist, stelle ich einleitend fest:
Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Schönbrunner
Tiergarten Gesellschaft m.b.H. (Schönbrunner Tiergartengesetz),
BGBl. Nr. 420/1991 wurden die gesetzlichen Möglichkeiten zur
Ausgliederung des Tiergartens Schönbrunn aus der Bundesverwaltung
geschaffen.
Die Schönbrunner Tiergarten Gesellschaft m.b.H. agiert selbständig
unter Leitung eines alleinverantwortlichen Geschäftsführers.
Kontrollierende Instanz ist der Aufsichtsrat. Nebst der im Gesetz
eigens angeführten Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Natur -
und Artenschutzes erfolgt die gesamte Tätigkeit
 
selbstverständlich im Sinne des Tiertschutzes. Der
Geschäftsführer Dr. Helmut Pechlaner ist Fachtierarzt für
Tierhaltung und Tierschutz.
Das in der Anfrage angeführte Schönbrunner Tiergartenamt ist
laut § 5 des zitierten Bundesgesetzes über die Errichtung einer
Schönbrunner Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. Dienststelle für
Bedienstete des Bundes, die am Tag vor Beginn des
Pachtverhältnisses beim bisherigen Tiergarten Schönbrunn
beschäftigt waren. Der Geschäftsführer der Tiergarten -
Gesellschaft m.b.H. ist gleichzeitig Leiter des Tiergartenamtes
und nur in dieser Funktion an Weisungen des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten gebunden.
Die durch die Anfrage angesprochenen Tätigkeiten fallen zur Gänze
in die Zuständigkeit der Schönbrunner Tiergarten - Gesellschaft
m.b.H., stellen somit keine Angelegenheit der Vollziehung dar und
unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellations -
recht.
Zur Information ist jedoch eine Stellungnahme der Schönbrunner
Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. angeschlossen.
 
Betr.: Anfrage der Bundesräte Dr. Böhm, Mühlwerth und Kollegen an den
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Transport und
Dislozierung von Schönbrunner Zootieren in andere Bundesländer - tödliche
Pannen
Zur Dislozierung - ein Wort aus dem militärischen Sprachgebrauch, unter dem laut Duden die
räumliche Verteilung von Truppen zu verstehen ist; nur in der Schweiz ist darunter auch
Umziehen im Sinne von Übersiedeln zu verstehen - von Tieren aus dem Besitz der
Schönbrunner Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. wird wie folgt Stellung genommen;
Die Schönbrunner Tiergarten Gesellschaft m.b.H. agiert selbständig unter Leitung eines
alleinverantwortlichen Geschäftsführers. Kontrollierende Instanz ist der Aufsichtsrat. Nebst
der im Gesetz eigens angeführten Bedachtnahme auf die Erfordernisse des Natur - und
Artenschutzes erfolgt die gesamte Tätigkeit selbstverständlich im Sinne des Tierschutzes. Der
Geschäftsführer Dr. Helmut Pechlaner ist Fachtierarzt für Tier -
haltung und Tierschutz.
Das in der Anfrage angeführte "Schönbrunner Tiergartenamt" ist laut dem 420. Bundesgesetz
über die Errichtung einer Schönbrunner Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. (Schönbrunner
Tiergartengesetz) § 5 Dienststelle für Bedienstete des Bundes, die am Tag vor Beginn des
Pachtverhältnisses beim bisherigen Tiergarten Schönbrunn beschäftigt waren. Der
Geschäftsführer der Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. ist gleichzeitig Leiter des Tiergartenamtes
und nur in dieser Funktion an Weisungen des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten gebunden.
Die vorgelegte APA - Meldung gibt die Tatsachen nur zum Teil richtig wieder. Die Fang -
aktion wäre kurzfristig abzuschließen gewesen, hätten nicht Journalisten und Passanten,
informiert durch den Rundfunk, der eine Gendarmerie - Funkmeldung verbreitete, das
Tier ständig aufgescheucht und verjagt. Nach dem Narkose - Schuß durch Tierarzt
Dr. Klaus Teuchner lief das Zebra vom Fluß weg, wurde jedoch durch einen Foto -
grafen verschreckt und sprang zurück ins Wasser.
Zu den Fragen l - 5:
Im Sinne der erwarteten und im § a Abs. 1 und 4 des Schönbrunner Tiergartengesetzes
angeführten wissenschaftlichen Tätigkeit des Schönbrunner Tiergartens und besonders im
Rahmen der Mitarbeit im EEP (Europäisches Erhaltungszuchtprogramm) sind Austausch
von Tieren, deren Einstellung und Übernahme in Zusammenarbeit mit anerkannten Zoos
und in Einzelfällen auch mit perfekt betriebenen anderen Tierhaltungen notwendig. Es
wurden daher Tiere aus dem Schönbrunner Tiergarten in den österreichischen Zoos Salzburg.
Innsbruck und Herberstein untergebracht und auch von dort übernommen. Das
Gleiche gilt für als tiergerecht und nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten geführte
europäische Zoos. Alle Tiereinstellungen sind für die Beteiligten nur mit den Transport -
kosten verbunden.
6: Alle Transporte werden nach den in den Fachbüchern dargelegten Richtlinien durchge -
führt. Bei Flugtransporten gelten die internationalen IATA - Richtlinien. Während der
Transporte sind daher Todesfälle nicht zu verzeichnen. Todesfälle an einer neuen Örtlich -
keit stehen mit dem Transportgeschehen in keinem Zusammenhang.
7 - 9: Bei den im Rahmen des EEP gehaltenen Arten entscheidet der jeweilige interna -
 
tional tätige Koordinator über die Unterbringung abzugebender Tiere. Ebenso wird auch von
dieser Instanz die Auswahl der Tiere getroffen. Bei allen anderen Tieren werden diese
Entscheidungen vom Geschäftsführer und den zoologischen Kuratoren der Schönbrunner
Tiergarten - Gesellschaft m.b.H. getroffen. Kriterium ist dabei die Mög -
lichkeit zur tiergerechten Unterbringung und Versorgung der betreffenden Arten. Diese
besteht auch bei dem in der Anfrage angeführten ,,Pferdehof einer bekannten
Industriellenfamilie" (11.)
10: Die Funktion des Schönbrunner Tiergartenamtes wurde bereits angeführt. Durch
den ständigen kollegialen Kontakt mit anderen Zoos bezw. Partnern ist die Direktion der
Schönbrunner Tiergarten Ges.m.b.H. über das Befinden abgegebener Schönbrunner Tiere
informiert. Die Möglichkeiten für eine tiergerechte Unterbringung sind vor Abgabe von
Tieren genau bekannt und werden ‚mehrmals jährlich bei Besuchen überprüft.
11. Der in der Anfrage angeführte Pferdehof ist ein international anerkanntes und vor -
bildlich geführtes Gestüt, das über qualifiziertes Personal und große Geländeflächen
verfügt. Seit Jahren werden dort mit bestem Erfolg zwei Urwildpferde und ein Zebra gehalten.
Bei den Urwildpferden handelt es sich um eine jederzeit widerrufbare Einstellung wegen
Platzmangels, die im Einvernehmen mit dem Zuchtbuchführer und Koordinator des EEP
durchgeführt wurde. Die Zebras sind vom Vater in der Herde nicht mehr geduldete
Junghengste. Der Schönbrunner Tiergarten ist dem Gestüt für
diese Übernahmen dankbar.
12: Da mit aus Schönbrunn stammenden Tieren am Bestimmungsort meist neue Zucht -
paare oder Zuchtgruppen zusammengestellt werden - zuchtfähige Paare wurden in den
letzten Jahren nicht abgegeben -, ist eine genaue Beantwortung nur nach zeitraubenden
Erhebungen möglich. Im Schönbrunner Tiergarten wurden 1996 folgende Arten
nachgezüchtet. Tierabgaben sind bei der jeweiligen Art angeführt (Frage 13).
Abt. Kurator Dr. Dagmar Schratter
VÖGEL
3. Jänner 1 Hornrabe 28.Nov. Einstellung Vogelpark Schmiding
3. Februar 3 Keas
15. Februar 1 Pelikan
5. April 1 Königsgeier
13 April 4 Kolkraben 11. Juli Geschenk an Tierpark Lohberg,
Bayerischer Wald
8. Mai 2 Balistare 25. Juni Einstellung Tierpark Wels
2. Juni 5 Waldrappe
1 Seriema 11. Dez. Einstellung Zoo Wuppertal
6. Juni 2 Kappensais
9. Juni 1 Felsenpinguin
16. Juni 2 Textorweber
23. Juni 1 Weißhaubenkakadu
28. Juni 1 Schiefenwürger
4. Juli 2 Säbelschnäbler
5 Juli 1 Königspinguin
6. Juli 3 Gouldamadinen
22. Juli 2 Gouldamadinen
11. August 2 Schieferwürger
 
13. August 1 Triel
15. August 2 Balistare 28. Nov. Einstellung Tierpark Wels
27. September 1 Pelikan
29. September 1 Pelikan
14. Oktober 3 Gitterflügelastrilde
2. November 2 Feuerweber
SÄUGER
30. Jänner 7 Nutrias
12. Februar 1 Mähnenspringer
21. Februar 1 Axishirsch
9. März 1 Mähnenspringer
1. April 2 Kurzohrrüsselspringer
8. April 1 Bison 8. April 1997 Geschenk Zoo Rotterdam
9. April 2 Kurzohrrüsselspringer
10. April 1 Bison 2. Juli 1997 Geschenk Tierpark Stralsund
13. April 1 Mähnenspringer
14. April 2 Mähnenspringer
15. April 1 Nubischeer Steinbock
18. April 2 Mähnenspringer
29. April 1 Axishirsch
4. Mai 1 Rentier
6. Mai 1 Rentier
10. Mai 2 Kurzohrrüsselspringer
1 Rentier
14. Mai 1 Rentier
18. Mai 2 Rentiere
19. Mai 2 Schraubenziegen
20. Mai 1 Wasserbüffel 24. April 1997 Einstellung Nationalpark
Neusiedlersee
21 Mai 2 Schneeziegen
26 Mai 1 Wasserbüffel 24.April 1997 Einstellung Nationalpark
Neusiedlersee
1. Juni 1 Tahr
3 Juni 1 Tahr
1 Schraubenziege
6. Juni 1 Axishirsch
12. Juni 1 Pekan
16. Juni 2 Tahre
19. Juni 1 Hirschziegenantilope
21. Juni 1 Hirschziegenantilope
24. Juni 1 Tahr
28. Juni 1 Hirschziegenantilope
30. Juni 1 Tahr
2. Juli 1 Präriehund
8. Juli 1 Hirschziegenantilope
16. Juli 1 Nilgauantilope
17. Juli 1 Wasserbüffel 24. Februar 1997 Einstellung National -
park Neusiedlersee
20. Juli 1 Hirschziegenantilope
29. Juli 1 Lama
 
6. August 1 Berberaffe
12. August 1 Berberaffe
16. August 1 Serau
18. August 9 Nutrias
19. August 1 Berberaffe
20. September 1 Axishirsch
23. September 1 Muntjak
30. Oktober 1 Mara
Abteilung Kurator Prof. Dr. Kurt Kolar
SÄUGER
9. Februar 1 Hirscheber
7. März 1 Damarazebra 10.Juli 1997 Einstellung Gestüt
Mag. Haim, Fritzens
12. März 1 Pferdeantilope
24. März 1 Wasserbock
29. März 1 Trampeltier
31. März 1 Nyalaantilope
10. April 1 Nyalaantilope
12. April 4 Klippschliefer 15. Oktober Geschenk an Zoo Berlin
8. Mai 1 Wasserbock
21. Mai 1 Wasserbock
10. Juni l Kleiner Panda
21. Juni 1 Wasserbock
5. August 1 Bergriedbock
29. August 1 Wasserbock
11. Sept. 1 Klammeraffe
6. Oktober 1 Bergriedbock
1. November 1 Riedbock
Abteilung Kurator Dr. Harald Schwammer
REPTILIEN
15. Jänner 27 Königsboas 20. Juni, Abgabe von 10 Tieren an den
Transvaal Snakepark, South Africa
16. - 20. März 4 Schönnattern
23. - 25. April 7 Amurnattern
6. September 1 Salomonen Riesenskink
14: Kostenlos (Einstellvertrag oder Geschenk)
15: Der Schönbrunner Tiergarten wird auch in Zukunft im Sinne des Tier - und Arten -
schutzes erforderliche Transporte veranlassen
16 Von "ausufernder" Bautätigkeit kann überhaupt keine Rede sein. Die Bautätig -
keit steht in keinem Zusammenhang mit dem Zebra - Transport.
 
17. Beides trifft keineswegs zu, daher sind keine entsprechenden Maßnahmen erfor -
derlich
Prof. Dr. Kurt Kolar
Stellvertr. Direktor des
Schönbrunner Tiergartens,
Zoologischer Kurator
 
An den
Tierschutz Aktiv Tirol
Postfach 87
6010Innsbruck
Sehr geehrte Damen und Herren!
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.07.1997 wird folgendes mitgeteilt:
Die Haltung von Wildtieren (2 Zebras, 2 Wildpferde) auf einem Hof in 6122 Fritzens war der
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck selbstverständlich bekannt.
Diese Wildtiere sind vor ca. 2 - 3 Jahren vom Tiergarten Schönbrunn, Wien, auf diesem Hof
eingestellt worden, da sie aus fachlichen Gründen (Geschlechtsverhältnis) von den Herden in
Schönbrunn entfernt werden und somit anderweitig untergebracht werden mußten. Es wurde
seinerzeit übrigens ausführlich in den Medien über diese Überstellung berichtet.
Selbstverständlich hat sich auch Dr. Helmut Pechlaner, Direktor des Tiergartens Schönbrunn,
vor Überstellung der Tiere von der tadellosen Unterbringung überzeugt.
Im Übrigen darf darauf hingewiesen werden, daß das "neue" Tiroler Tierschutzgesetz, LGBl.
Nr. 57/1997, und somit der voll Ihnen zitierte § 5 Abs. 2 lit. i erst mit 01. Oktober 1997 in
Kraft tritt. Bis dahin gilt das "alte" Tiroler Tierschutzgesetz LGBl Nr.45/1981.