1223/AB-BR BR
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1327/J - BR betreffend Umfahrung Schwanenstadt, B 1, welche die
Bundesräte Moser und Kollegen am 25. Juli 1997 an mich richteten
und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt
ist, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Planungen für das Projekt der Umfahrung Schwanenstadt werden
derzeit im Detail durchgeführt, wobei jedoch im Bereich der Ager -
Wand aufgrund von Einwänden des Naturschutzes und der OÖ
Umweltanwaltschaft noch eine Variantenuntersuchung durchgeführt
wird.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Das Baulos ist in der Dringlichkeitsreihung in Stufe 1 an 9.
Stelle gereiht und mit Baukosten von S 280 Mio. vorgemerkt. Diese
Baukosten werden nach vorliegen des Detailprojektes
gegebenenfalls zu aktualisieren sein.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Über die Kosten des Bereiches Ager - Wand kann derzeit keine
Aussage getroffen werden, da zwei unterschiedliche Varianten
untersucht werden und das Ergebnis dieser Variantenuntersuchung
noch nicht vorliegt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Finanzierung für die Umfahrung Schwanenstadt kann aufgrund
des noch unbestimmten Baubeginnes nicht als gesichert angesehen
werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Umfahrung Schwanenstadt kann nur in einem Bauabschnitt
durchgeführt werden.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
Nach der Genehmigung des Detailprojektes ist das Verfahren für
die Erlassung einer Verordnung gemäß § 4 Abs. 1 BStG unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des UVP - Gesetzes durchzuführen.
Der Zeitpunkt der Aufnahme des Projektes in das Bauprogramm ist
von der Höhe der für die kommenden Jahre zur Verfügung stehenden
Budgetmittel abhängig und kann derzeit noch nicht präzisiert
werden.
Der Beginn der Grundeinlöse kann noch nicht terminisiert werden.